Sondernutzungsrecht für Garten!

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  1. Avatar von Helge
    Helge

    Standard Sondernutzungsrecht für Garten!

    Hallo Ihr Lieben,

    meine Frau und ich haben ein kleines rechtliches Problem, wo wir auf Eure Hilfe angewiesen sind. Wir sind gerade beim Kauf eines lang ersehnten EG-Wohnungs. Die Wohnung beinhaltet 3 angenehme Terrassen sowie einen wunderbaren kleinen Garten. Uns wurde gesagt, dass ein Sondernutzungsrecht für den Garten des Wohnungsbesitzers bei der Eigentümerversammlung im Jahre 2003 beschlossen und genehmigt wurde.

    Unsere Sorge ist nun ein kleiner Vermerk, dass bis auf Widerruf dieser Beschluss Gültigkeit hätte. Ist natürlich ein ungutes Gefühl!! Sollte irgend jemand mal auf die Idee kommen es zu ändern, würde es uns das Leben ganz schön schwer machen. Soll nicht bedeuten, dass wir mit unsere zukünftigen Nachbarn nichts zu tun haben wollen, aber jeden Tag gemeinsam Grillen oder Sonnen möchten wir auch nicht. Verständlich, oder?

    Wie können wir uns absichern – wir wären für jeden rechtlichen Hinweis dankbar.

    Gruß, Helge

  2. Avatar von Mingo
    Mingo

    Standard AW: Sondernutzungsrecht für Garten!

    Hi,

    die Wohnung muss Euch wirklich gut gefallen haben, da sonst dieses Problem viele Käufer abschrecken würde. Freut mich für Euch! Man hat nicht immer Glück und findet gleich das, was man sich ausgeträumt hat.

    Euer Problem ist nicht unlösbar, sogar sehr einfach zu einem Kompromiss zu kommen. Soweit mir bekannt, könntet Ihr das Sondernutzungsrecht in einem notariellen Vertrag verankern. Somit könntet Ihr Euch die alleinige Nutzung des Gartens absichern, so lange ihr Eigentümer der Wohnung seid.

  3. Avatar von my.butterfly
    my.butterfly ist offline

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    Standard AW: Sondernutzungsrecht für Garten!

    hallo ich möchte mich gerne einmal an dieses thema anschließen und hoffe mir kann jemand helfen.

    wir haben eine wohnung mit garten zur alleinigen nutzung gesucht.

    jetzt auch gefunden.der mietvertrag ist unterschieben und im mietvertrag steht ausdrücklich garten zur alleinigen nutzung drin unter dem ersten absatz wo die vermieteten räumlichkeiten drinstehen!

    jetzt kommt eine nachbarin auf mich zu und sagt sie hat gartennutzung im mietvertrag stehen und das schon seit 40 jahren.

    wir hätten die wohnung nie genommen wenn der garten nicht zur alleinigen nutzung gewesen wäre.

    wie kann ich mich jetzt wehren oder was habe ich jetzt zu erwarten seitens des vermieters der mir mit der unterschieft die alleinige nutzung zugesagt hat?

    was kann ich nun von seitens der nachbarn erwarten,es sind insgesammt 2 nachbarparteien die gartennutzung drinstehen haben?

    ich jedoch habe ALLEINIGE nutzung drinstehen.

    wir haben nun auch ein bisschen was an den beten gemacht und eine schaukel für unsere tochter sowie einen sandkasten gestellt.

    auch eine treppe von balkon zum garten ist uns im mietvertrag zugesichert woden in den nächsten 6-8 wochen.

    bitte helfen sie mir ich bin echt verzweifelt und habe angst.

    die alte wohnung ist gekündigt wir möchten ende mai einziehen haben schon die kaution bezahlt und diese wohnung häztten wir uns noch nicht mal angesehen wenns ne gemeinschaftliche nutzung wäre.

    mfg cindy wilhelmi

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