Hallo,

am 9 Mai sind ja alle Immobilenbesitzer o. Verwalter bei Androhung von Straf(zahlung) dazu verpflichtet anlässlich des Zensus Auskunft über die Objekte und ihre Bewohner zu erteilen.
Meine Meinung dazu möchte ich hier nicht äußern, da ich nicht erkennen kann, dass der Rest des GG noch eine hinreichende faktische Schutzfunktion für die Bevölkerung bietet.

So weigere ich mich auch nicht, die Auskunft pflichtgemäß zu erteilen. Aber die Erteilung einer signierten Auskunft (und die ganze damit verbundene Verwantwortung bzgl. der Richtigkeit etc. p.p.) kann es nicht ohne Entgelt geben.
Steht irgendwas im Gesetz, dass die Auskunft umsonst sein muss?
Oder kann ich vor Auskunft um Bestätigung der Kostenübernahme von den anfallenden Kosten von 250€ je Wohneinheit (zzgl. 19% MwST) und anschließende Bezahlung bestehen. Oder bekomme ich dann Besuch vom Blockwart?