Gartenhaus außerhalb der Bauvorschrift!

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  1. Avatar von Bauer-Sepp
    Bauer-Sepp

    Standard Gartenhaus außerhalb der Bauvorschrift!

    Grüß Gott!


    Ich habe ein wunderschönes Bauernhaus mit einem großen Garten ums Ganze Haus herum. Meine Frau und ich haben uns überlegt, dass ein Gartenhaus mit einigen Hühnern und ein paar Kaninchen, die wir gerne züchten möchten, uns viel Spaß zubereiten würde. Nun möchte es ein bisschen grösser halten als im Gesetz es erlaubt ist.
    Meine Frau meint, dass es im Gesetz Ausnahmefälle geben würde. Ich habe da keine große Ahnung und würde mich mal gerne umhören, wie und wo ich das herausfinden kann. Wir würden gerne so schnell wie möglich mit den Bauarbeiten beginnen, möchten aber nicht die Gesetze übergehen.
    Natürlich soll alles rechtens ablaufen!
    Für jeden Tipp sind wir dankbar!

    Herzliche Grüße. Bauer-Sepp.

  2. Avatar von Herbert
    Herbert

    Standard AW: Gartenhaus außerhalb der Bauvorschrift!

    Lieber Sepp,

    gehe die Sache langsam an.

    Zu den Bauvorschriften sollte man sich genaue Informationen einholen.

    Kann schnell wieder alles zusammenstürzen! Ich meine es wahrlich wörtlich.
    Du solltest dich an deine Gemeinde wenden und dir direkt dort die richtigen Hinweise zu
    den Bauregelungen geben lassen. Es ist immer gut von der offiziell zuständigen Behörde
    schriftliche Unterlagen einzuholen. Somit hättest Du es Schwarz auf Weiß.
    Außerdem ohne deren Genehmigung kannst Du sowieso nicht anfangen zu bauen, oder?

    Wie hast Du Dir sonst vorgestellt?

    Gruß. Herbert.

  3. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Gartenhaus außerhalb der Bauvorschrift!

    Nun ja, dass muss man getrennt und nach Geldbeutel sehen.

    Generell darf man weder Bauen/Umbauen noch anders Bauen/Umbauen als in der Bauvorschrift geregelt. Praktisch gesehen kann aber keine Gemeinde dazu auffordern etwas wieder abzureisen so lange keine Dritt Person sich dadurch eingeschränkt oder gestört fühlt. Es kostet aber Strafe... wie hoch diese ist... ist flexibel und wird natürlich auf Grund des Objektes berechnet... also ein Gartenhaus kostet nun nicht so viel wie ein richtiges Haus.

    Es kann aber passieren das die Gemeinde Wind davon bekommt, dass sich nicht an die Regeln gehalten wird und kann ein Baustopp durchsetzen... diesen kann man dann leider nicht mehr zuwider handeln oder man hat mal eben 250 000 Euro auf der Hohen Kante für die Strafe der Zuwiderhandlung.

    Es gibt aber auch Gemeinden, wo man keine Baugenehmigung für ein Gartenhaus brauch... kommt immer ganz auf die Große des Objektes an, ob darin gewohnt wird usw.

  4. Avatar von tina
    tina ist offline

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    Standard AW: Gartenhaus außerhalb der Bauvorschrift!

    ich habe auch ein gartenhaus in meinem garten mit kaninchen..und wir dürften es größer machen, mann muss sich nur richtig erkundigen und sozusagen eine schriftliche erkläreng bekommen...

  5. Avatar von Graufell
    Graufell ist offline

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    Standard AW: Gartenhaus außerhalb der Bauvorschrift!

    Bei uns ist die Untere Baubehörde für solche Baugenehmigungen zuständig. Eigentlich braucht man für jeden "Raum", den man zusätzlich anbauen will, eine Genehmigung.

    Holt man sich keine Baugenehmigung und werkelt einfach (schwarz) drauflos, kann man ins offene Messer laufen. Ein Baustopp mit Strafe wäre noch das geringste Übel. Nimmt ein Nachbar am Schwarzbau Anstoß und meldet diesen Schwarzbau, kann es durchaus sein, dass man alles wieder abreissen darf.

    Ein Nachbar von uns durfte seinen nagelneuen Carport wieder abreissen. Überprüfungen aus der Luft haben ergeben, dass der Carport zu nahe am Bürgersteig gebaut war. 4,50m Abstand muss sein.

    Nachbar hat getobt, gebettelt und geschrien. Die Baubehörde war gnadenlos. Reisst er nicht selber ab, würde man eine Firma schicken und ihm den Abriss in Rechnung stellen.

    Also: Vor dem An- und Nachbauen immer die Behörden fragen.

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