Bekommt man als Schülerin auch Elterngeld?
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Bekommt man als Schülerin auch Elterngeld?
Meine Freundin und ich erwarten im Frühjahr ein Kind. Ich bin 24 Jahre und arbeite als Chemikant in einer großen Firma. Darum wird meine Freundin auch mit dem Kind zuhause bleiben. Sie hat aber bisher noch nicht gearbeitet, da sie nach dem Abitur eine Ausbildung zur Logopädin begonnen hat und diese ungefähr zur Geburt des Kindes beendet haben wird. Sie hatte also bisher noch kein Einkommen, von dem sich das Elterngeld berechnen lassen könnte. Hat sie oder haben wir dennoch einen Anspruch auf Elterngeld und wenn ja, wie hoch wäre das dann? Orientiert es sich in diesem Fall vielleicht auch an meinem Einkommen?
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AW: Bekommt man als Schülerin auch Elterngeld?
Hallo,
wenn vorher kein Einkommen vorhanden war,gibt´s den Mindestbetrag in Höhe von 300 €.
Bekommt deine Freundin während der Ausbildung kein Geld ?
Birgit
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AW: Bekommt man als Schülerin auch Elterngeld?
Hallo!
Zusätzlich zu den 12 Monaten x 300 € könnten Sie selbst noch 2 Vatermonate nehmen.
In denen würde sich das Elterngeld dann an Ihrem Einkommen bemessen, also 67 % vom Nettoeinkommen bis max. 1.800 €. Diese Monate kann man gleich am Anfang nehmen, oder irgendwann einschieben, wenn es in der Firma gut passt.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungsmakler
Neuburg an der Donau
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