Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von Topos
    Topos

    Standard Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?

    Ich habe schon seit meinem 20. Lebensjahr eine private Haftpflichtversicherung. Jetzt bin ich 32 Jahre und werde im April heiraten.
    Meine zukünftige Frau hat keine eigene Haftpflichtversicherung und deshalb interessiert es uns sehr, ob sie dann bei mir mitversichert ist. Muss ich die Heirat dann bei der Versicherung bekannt geben, oder gilt die Versicherung dann automatisch?
    Sie hätte nämlich ganz unabhängig davon ohnehin gerne eine Haftpflichtversicherung.

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?

    Hallo Topos!

    Vermutlich haben Sie bisher eine Single-Haftpflichtversicherung. Das können Sie im Versicherungsschein nachlesen. Dann wäre Ihre Partnerin nicht mit versichert. Falls Sie schon eine gemeinsame Wohnung haben, können Sie die Dame auch jetzt schon in die Versicherung mit aufnehmen lassen. Die Hochzeit müssen Sie dafür nicht abwarten!

    Und wenn die Versicherung so lange unverändert besteht, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und sie auch gleich auf den neuesten Stand bringen lassen. Dann fehlen vermutlich wichtige Details wie Schäden durch Internetnutzung oder Schäden an geliehenen Sachen und vieles mehr.

    MfG

    Alexander Reibold

  3. Avatar von KingRollo
    KingRollo ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    15.03.2010
    Beiträge
    114
    Danke
    10

    Standard AW: Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?

    Hallo zusammen,

    ich hatte auch jahrelang eine Single-Versicherung. Als meine Freundin zu mir zog, habe ich sie bei der Versicherung angegeben und sie ist nun ohne Mehrkosten über mich mitversichert.

    Nach Auskunft der Versicherung ist sie das als Ehefrau automatisch, ohne Heirat muss sie halt extra angegeben werden.

    Genauso verhielt es sich auch mit der Rechtschutzversicherung.

  4. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.03.2010
    Beiträge
    960
    Danke
    54

    Standard AW: Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?

    Hallo

    Wenn du das der Versicherung gemeldet hast, ist das o.k. Ohne Mehrbeitrag ist etwas merkwürdig. Nach der Änderung solltest du auch einen neuen Versicherungsschein bekommen haben, da mal reinschauen was tatsächlich verändert wurde. Das die Ehefrau bei Heirat automatisch versichert ist, ist Quatsch. In einer Singlehaftpflicht ist nun mal nur eine Person versichert. Sie ist ohne Meldung nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit mit versichert. Danach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das neue Risiko, in dem Fall eine weitere Person, anzugeben.

  5. Avatar von KingRollo
    KingRollo ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    15.03.2010
    Beiträge
    114
    Danke
    10

    Standard AW: Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?

    Naja, dann war es bei mir eine Singelhaftpflicht, jetzt offenbar wie der Name schon sagt offenbar nicht mehr.

    Im Versicherungsshein steht sie gleichem Beitrag und ohne Änderung der Konditionen mit drin.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 14.12.2020, 12:39
  2. Girokonto für meine Frau und mich gesucht

    Von BastiL im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 26.10.2019, 14:18
  3. Was erbt meine Frau von der Pensionskasse

    Von Stockfisch im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 23.01.2012, 16:39
  4. Kann ich meiner Frau meine Kreditkarte geben?

    Von ManuelT im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.01.2011, 12:09
  5. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 15.07.2009, 23:49

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.