Vermögenswirksame Leistungen

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  1. Avatar von Beduine
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    Standard Vermögenswirksame Leistungen

    Meine Frau ist als Arbeitnehmerin Empfängerin von vermögenswirksamen Leistungen. Diese gehen auf mein Bausparkonto. Mit dem letzten Steuerbescheid weigert sich das Finanzamt entgegen früherer Bescheide, uns eine Sparprämie zu gewähren. Begründet wird dies damit, ich sei als Selbstständiger nicht prämienberechtigt. Wir sind zusammen veranlagt und unter den Einkommensgrenzen.
    Weiß jemand Genaueres? Muss der Empfänger der VWL gleichzeitig der Prämienberechtigte sein?
    Danke und Gruß

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Ohne mich da auf eine Quelle beziehen zu können, erscheint mir ihre Vermutung da nahe liegend.

    Hier würde ich eine Parallele zur geförderten Riester-Rente sehen. Hier müssen ja auch der Inhaber der Bankverbindung, mit dem die Beiträge gezahlt werden, identisch sein mit dem Versicherungsnehmer.

    Wenn sie vom Finanzamt früher dafür Prämien erhalten haben, muss dieses nichts bedeuten. Da ist meine Erfahrung, dass hier aufgrund der Masse an Gesetzen auch immer wieder Fehler gemacht werden.

  3. Avatar von Beduine
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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Danke für Ihre Antwort.
    Ich habe inzwischen mit dem Berater der Bausparkasse gesprochen, der sich wohl mit Kollegen besprochen hat, aber nichts Konkretes zutage förderte. Allerdings meint er, wir hätten durchaus Anspruch auf die Prämie.
    Ich habe jetzt einfach Einspruch eingelegt und warte mal ab, was da herauskommt.

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Das wäre wirklich großartig, wenn sie das dann hier noch einmal aufklären könnten, sobald sie eine Antwort erhalten haben. Würde mich auf jeden Fall interessieren.

  5. Avatar von Beduine
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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Heute kam der geänderte Bescheid vom FA. Die VL werden gewährt. Ich soll in Zukunft die Anmeldung derselben für die Ehefrau anmelden, obwohl sowohl das Konto als auch die ausgestellte Bescheinigung auf meinen Namen lauten. https://www.finanz-forum.de/images/smilies/icon_mad.gif Also steht uns das wenigstens zu, wenn es auch in den vergangenen Jahren nicht so kompliziert gemacht wurde.

  6. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Aber das klingt doch gut. Hat sich der Einspruch gelohnt!

    Besten Dank fürs Feedback.

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