Ich habe vor ungefähr 20 Jahren eine Pensionskasse bei meinem Arbeitgeber abgeschlossen,
in die sowohl ich als auch die Firma einzahlen. Sie wird mir ja erst ausgezahlt, wenn ich in
Rente gehe, also mit meiner normalen Rente zusammen. Was aber ist, wenn ich vorher
sterbe? Erhält meine Frau den gleichen Anteil an meiner Pensionskasse wie auch an meiner
gesetzlichen Altersrente? Muss ich das vorher festlegen oder ist das gesetzliche so geregelt?

Wie hoch ist genau dieser Anteil? Ich weiß nämlich auch nicht, wie hoch der Hinterbliebenenanteil an der gesetzlichen Altersrente ist. Wäre schön, das von euch erfahren zu können.