Ich habe mal wieder eine Frage für die (Einkommen-)Steuer: In unserem Einfamilienhaus habe ich ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer (Selbständiger), das seit Einzug vom Finanzamt anerkannt wird. Dies Jahr wird von der Gemeinde eine Rechnung für die Straßenerneuerung eintreffen (ca. 15.000 €). Kann ich diese Kosten anteilig beim Arbeitszimmer anrechnen lassen oder muss dann der Anschaffungswert des ganzen Hauses um den Betrag höher gesetzt werden, was für die lineare AFA (Abschreibung) über 50 Jahre berechnet wird?