Nach der Einführung von Beratungsprotokollen im letzten Jahr geht die Finanzaufsicht BaFin gegen sechs Banken vor, die gegen diese Auflagen verstoßen haben sollen.
Diese Form von Beratungsprotokollen war 2010 infolge der Finanzkrise eingeführt worden, um Bankkunden vor falscher Beratung durch Privatkundenberater der Banken zu schützen. Es war damals zu erheblichen Verlusten bei vielen Anlegern gekommen, nachdem diese nicht ausreichend von ihren Bankberatern über die Risiken von Finanzprodukten informiert worden waren. Dieser neue Schutz sollte durch die Erstellung eines Protokolls des Beratungsgesprächs gewährleistet werden, welches dann an den Kunden weitergegeben wird.
Sowohl durch die Verbraucherzentrale als auch durch die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin war seither Kritik laut geworden, dieses System würde nicht verbraucherfreundlich durchgeführt werden und weise Mängel auf. Auch in den Medien waren die Beratungsprotokolle und die allgemeine Unzufriedenheit der Bankkunden infolge der Finanzkrise immer wieder ein Thema. „Das ist nicht haltbar. Die Bank muss dafür sorgen, dass der Kunde weiss, worauf er sich einlässt“, kritisiert Jürg Zeltner Wealth Management UBS den Vorwurf, Berater seien nur noch Verkäufer und würden sich konsequent in die eigene Tasche wirtschaften. Zur Verteidigung der Banken betonte Jürg Zeltner, dass auch die beste Beratung nie verhindern könne, dass sich die Märkte manchmal anders verhalten als erwartet oder gewünscht.
Nun ist gegen sechs Banken wegen möglicher Fehlberatung ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, so ein Sprecher der BaFin. Den Banken droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Ende vergangenen Jahres hatte die BaFin angekündigt, verdeckte Ermittler einsetzen zu wollen, um Beratungsgespräche der Banken zu kontrollieren. Nach Hinweisen von Verbrauchern und Auswertungen von Prüfungsberichten der Banken wurden jetzt Bußgeldverfahren gegen mehrere Finanzinstitute eingeleitet.
Im vergangenen Sommer bereits hatte die Stiftung Warentest mehrere Banken auf ihre Beratungsleistung untersucht und war zu dem Schluss gekommen, das Gesamtergebnis könne nur als „jämmerlich“ bezeichnet werden. Somit erhielten sechs der überprüften Institute die Note „mangelhaft“, während kein einziges auf die Note „gut“ oder „sehr gut“ kam.
Um die Verbraucher noch zusätzlich vor Falschberatungen zu schützen, werden Banken zukünftig ihre Berater bei der BaFin registrieren lassen müssen. Desweiteren müssen der Behörde umgehend Beschwerden über die Arbeit von Mitarbeitern gemeldet werden. Außerdem will nun auch die Bundesregierung verdeckte Ermittler in die Banken schicken, um dort Berater zu kontrollieren. Somit laufen angeblich bereits Verhandlungen der BaFin mit einem Marktforschungsinstitut, das Testkunden zur Verfügung stellen will.