Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?

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  1. Avatar von spider89
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    Standard Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?

    Liebes Finanz-Forum,

    ich habe mich bereits zum Thema VWL eingelesen, hätte aber gerne weitere fachkundige Informationen dazu von euch. Ich weiß, dass man einmal in einen Bausparplan investieren kann und einmal in einen Fondsparplan. Kombinationen sind (soweit ich das gelesen habe) auch möglich.

    Wo sind jedoch die Unterschiede? Was wäre hier zu empfehlen? Kann direkt gesagt werden, dass Fonds die bessere Wahl ist? Wenn ja, welche Fonds sind hier empfehlenswert?

    Weitere Daten: Mein Arbeitgeber zahlt 40 Euro dazu und ich selbst möchte auch etwa 50 Euro dazugeben.

    Vielen Dank für Eure Tips vorab,

    Spider!

  2. Avatar von EuroPaule
    EuroPaule ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?

    Hallo,

    wir haben ja gelernt, dass Herr Wahl die Dinge aus einer anderen Sicht betrachtet, was auch zu den unterschiedlichen Deutungen des Begriffs "mündelsicher" führt.

    Was derzeit noch offen ist, ist die Frage, inwieweit Mündelsicherheit (welche Definition auch immer) bei der VL-Anlage eine Rolle spielt.

    Auch ein Anwalt wird im Gesetzestext diesen Begriff nicht finden können. Vielleicht kann uns der Investment-Banker erneut weiter helfen?

    Gruß Paule

  3. Avatar von cam_finanzdetek
    cam_finanzdetek ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?

    § 1807 Art der Anlegung

    (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen: 1.in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;
    2.in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;
    3.in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;
    4.in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;
    5.bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.

    (2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist.

    So ich habe mich mal breitschlagen lassen und werde mal eine juristische Aussage hier hinein stellen, wie juristen die Mündelsichere Anlage zum teil definieren.

    MFG Herr Wahl

  4. Avatar von EuroPaule
    EuroPaule ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?

    Hallo,

    ich kann in diesem Gestzestext noch nicht erkennen, wo das Thema "Vermögensschadenhaftpflicht" hier greift.
    Aber das nur am Rande.

    Die Brücke zur VL finde ich hier vor Allem noch nicht?

    Gruß Paule

  5. Avatar von cam_finanzdetek
    cam_finanzdetek ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?

    Fördervoraussetzung ist, dass es sich um bestimmte Fondstypen (insbesondere Aktienfonds und Dachfonds) handelt, die zu einem bestimmten Stichtag (Jahresbericht) mindestens 60 % des Fondsvermögens in Aktien investiert haben. Ob ein Investmentfonds auch aktiv als VL-Fonds angeboten wird - VL-Verträge also direkt bei der Gesellschaft abgeschlossen werden können - entscheidet die Investmentgesellschaft. Wer keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat (z.B. wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen), kann vermögenswirksame Leistungen auch in jeden anderen Investmentfonds anlegen.

    Wie allerdigs die Aktiengesellschaften Ihre Gewinne erzielen werden in den den VL - Gesetzen ja nicht vorgeschrieben. Diese sogenannten Sicherheiten (mündelsichere Anlage) schein in den Investmentgesetzen widerum zu verankern und zu finden sein. Da ja auch Spareinlagen (gelten als mündelsicher) investiert werden, muss ja noch eine weitere Sammlung an Vorschriften die Kapitalsicherung beschreiben, wie diese zu betreiben ist.

    Also VL ist ja nur der Teil den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt, plus die Zulagen durch die Finanzämter.

    so weitere folgt noch

    gruss Herr Wahl



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