Freistellungsauftrag verteilen

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  1. Avatar von Crunkrock
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    Standard Freistellungsauftrag verteilen

    Hallo,

    Ich habe Geld bei drei Banken und will nun berechnen, wie ich die Freistellungsaufträge ggf. optimieren kann, damit nichts ungenutzt bleibt.

    Daher folgende Frage:

    Auf welche Zinsen wird der Freistellungsauftrag bei einer Bank angewendet? Handelt es sich um die tatsächlich erhaltenen Zinsen aus dem jeweiligen Jahr, oder um die Zinsen, die bei jährlicher Auszahlung irgendwann in diesem Jahr ausgezahlt wurden?

    Das macht bei gestaffelten Zinsen oder Fälligkeit einer Anlage innerhalb des Jahres ja durchaus einen Unterschied.

  2. Avatar von petethefarmer
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    Standard AW: Freistellungsauftrag verteilen

    Kannst du näher erklären, wie du das genau meinst?

    Freistellungsaufträge decken generell alle Kapitalerträge bei einer Bank innerhalb des jeweiligen Jahres ab, egal wann oder wie sie ausgezahlt wurden. Hast du beispielsweise eine mehrjährige Festgeldanlage bei der Bank of Scotland, bei der die Zinsen auf dem Festgeldkonto verbleiben, so wird auch jedes Jahr zum "Jubiläum" des Festgeldabschluss dein Freibetrag in Höhe der auf dem Festgeldkonto einbehaltenen Zinsen aufgebraucht.

    Hoffe, ich schreibe nicht an deiner Frage vorbei :-)

  3. Avatar von Crunkrock
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    Standard AW: Freistellungsauftrag verteilen

    Zitat Zitat von petethefarmer
    Freistellungsaufträge decken generell alle Kapitalerträge bei einer Bank innerhalb des jeweiligen Jahres ab, egal wann oder wie sie ausgezahlt wurden.
    Damit hast du es im Prinzip beantwortet. Wenn ich zum Beispiel eine Anlage über 5 Jahre hab, wo die Zinsen jährlich auf dem Konto gutgeschrieben werden (beispielsweise jährlich am 29.05), dann krieg ich jedes Jahr am 29.05 auf einmal die Zinsen des vergangenen Jahres, also ab dem 30.05 des Vorjahres. Da diese Zinsen teilweise aus diesem und teilweise aus dem letzten Jahr sind, ergibt sich automatisch meine Frage, da der Freistellungsauftrag ja immer für ein Kalenderjahr gemacht wird.
    Meine Frage ist also, ob der Betrag zählt, der im jeweiligen Jahr am 29.05 ausgezahlt wird, oder der Betrag, den ich im Kalenderjahr theoretisch erhalten habe, wobei ein Teil dieses Jahr, und ein Teil nächstes Jahr ausgezahlt wird.

  4. Avatar von petethefarmer
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    Standard AW: Freistellungsauftrag verteilen

    Man kann es recht einfach ausdrücken: es zählt, was ausgezahlt wird :-)

  5. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Freistellungsauftrag verteilen

    Zitat Zitat von petethefarmer
    Man kann es recht einfach ausdrücken: es zählt, was ausgezahlt wird :-)
    Stimmt, es zählen ja nicht die Tage für die die Zinsen berechnet werden sondern der Tag wo die Zinsen gutgeschrieben (Einkommen) werden.

  6. Avatar von Crunkrock
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    Standard AW: Freistellungsauftrag verteilen

    Ok, also wenn am 29.05 500€ ausgezahlt werden, und die Bank für dieses Jahr einen Freistellungsauftrag über 500€ hat, ist alles gut, obwohl die Zinsen teilweise aus dem letzten Jahr stammen?

    Perfekt, macht die Berechnung leichter... :P

  7. Avatar von petethefarmer
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    Standard AW: Freistellungsauftrag verteilen

    Genau richtig ;-)

  8. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Freistellungsauftrag verteilen

    Zitat Zitat von Crunkrock
    Ok, also wenn am 29.05 500€ ausgezahlt werden, und die Bank für dieses Jahr einen Freistellungsauftrag über 500€ hat, ist alles gut, obwohl die Zinsen teilweise aus dem letzten Jahr stammen?

    Perfekt, macht die Berechnung leichter... :P
    Jep, weil du hast ja die Zinsen am 29.05. als Einnahmen und das Finanzamt kann ja nun nicht wissen ob die Zinsen seit 5 Jahren berechnet werden oder seit 3 Monaten... liegt ja immer daran wie viel Geld auf dem Konto ist

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