Müssen Rentner auf alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen

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  1. Avatar von Robbi
    Robbi

    Frage Müssen Rentner auf alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen

    Meine Eltern sind jetzt beide Rentner und verfügen über unterschiedliche Einkünfte.
    Da ist zunächst mal die normale Altersrente, aber auch noch Einkommen aus einer
    vermieteten Wohnung und Zinseinkünfte. Insgesamt ist natürlich alles so hoch, dass es
    versteuert werden muss und auch Beiträge zur Krankenversicherung geleistet werden müssen.
    Aber betrifft das tatsächlich alle Einkommensarten oder sind vom Krankenkassenbeitrag
    manche Einkünfte auch ausgenommen, wie z.B. Zinseinkünfte?

    Gr., Robbi

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Müssen Rentner auf alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen

    Guten Morgen!

    Die meisten Rentner zahlen Krankenkassenbeiträge nur von der Rente die sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Und dabei hilft Ihnen noch die Krankenkasse der Rentner mit ca. der Hälfte.
    Das gilt z.B. für Menschen die im Erwerbsleben nie selbständig oder verbeamtet waren.

    Ausnahmen sind freiwillig Versicherte in der GKV oder Versicherte in der privaten Krankenversicherung.


    MfG

    Alexander Reibold
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  3. Avatar von soulmate81
    soulmate81 ist offline

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    Standard AW: Müssen Rentner auf alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen

    Zitat Zitat von Reibold
    Ausnahmen sind freiwillig Versicherte in der GKV
    Soweit ich weiß, unterscheidet die 9/10 Regelung nach neuester Rechtsprechung nicht mehr nach freiwillig- oder Pflicht GKV Zeiten.

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Müssen Rentner auf alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen

    Hallo Soulmate81!

    Das kenne ich auch so.
    Doch könnte es nicht nach dem Paragraphen im SGB V trotzdem noch Fälle geben in denen jemand als Rentner freiwillig GKV-versichert ist?
    Z.B: Menschen die in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens über 10 % in einer PKV versichert waren, bei Renteneintritt aber GKV Mitglieder sind.

    MfG

    Alexander Reibold

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