Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

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  1. Avatar von Linsy
    Linsy

    Standard Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Wenn man eine Arbeitsstelle selber kündigt, muss man ja einige Monate warten, bis man einen
    Anspruch auf die Zahlung von ALG I hat. Wie ist es aber, wenn der Arbeitgeber seinem
    Mitarbeiter gekündigt hat? Spielt es da überhaupt keine Rolle, aus welchem Grund gekündigt
    wurde oder gibt es da sehr wohl Unterschiede? Im vorliegenden Fall wurde einem Kollegen
    gekündigt, weil er zu häufige Raucherpausen eingelegt hat. Da er zu diesem Thema schon
    mehrmals abgemahnt wurde, kam es jetzt zur Kündigung. Er ist aber ganz entspannt, weil er
    glaubt, dass er im Anschluss direkt ALG I beantragen kann.
    Ist das so?

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Da glaubt er aber falsch. Wenn die Kündigung auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers resultiert, kann sehr wohl eine Sperre erfolgen.

    Es kommt natürlich immer auf das Fehlverhalten an.... wenn jemand z.b. Körperlich eine Arbeit nicht ausführen kann und dadurch eine Kündigung erhält, kann das Arbeitsamt nicht viel machen.

    In dem Fall von deinem Bekannten kann man aber extrem stark davon ausgehen, dass eine Sperre erfolgen wird... die Kündigung ist absolutes Selbstverschulden!

    Das ein zigste was ihn vielleicht noch retten könnte, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsgrund nicht in der Kündigung aufführt und das Arbeitsamt nicht weiter nachfragt.

    Des weiteren muss der Kündigungsgrund sogar bei Vorstellungsgesprächen genannt werden (wenn danach gefragt wird).

  3. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Man soll Fehlverhalten ja nicht noch belohnen, aber gerade im Arbeitsrecht gibt es viele Stolperfallen. Dein Arbeitskollege sollte dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und Kündigungsschutzklage einreichen. Oft schaffen es die Arbeitgeber nicht, wirksam abzumahnen. Auch zu viele Abmahnungen sind schädlich für die Kündigung. Kündigungsschutzklage und prüfen lassen. Auch die ordnungsgemäße Anhörung des BR birgt Fallen. Da ist richtig viel Geld drin. Selbst wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist und er auch nicht in der Gewerkschaft ist, kann sich das lohnen.

  4. Avatar von Karin2202
    Karin2202 ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Also sorry das ist doch auch faul in unserem System. Ellenlange Arbeitsrecht klagen weil jemand ordentlich gekündigt wurde aufgrund von mehreren Abmahnungen.
    Klar muss so was im Einzelfall entschieden werden, aber sorrry ich find sowas einfach nur sch****! Kann ja nicht jeder tun und lassen was er will...

  5. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Stimme dir zu. Arbeitsrecht ist aber keine moralische Angelegenheit. Hier geht es daraum, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Ja oder Nein. Grau gibt es im Prinzip nicht. Und wenn die Kündigung nicht wirksam ist, weil nicht richtig abgemahnt worden ist oder weil der Arbeitnehmer die Abmahnungen nicht mehr ernst nehmen konnte (er hat ja schon 5 oder 6 für das gleiche Vergehen bekommen und immer wurde mit Kündigung gedroht, aber immer nur noch wieder eine Abmahnung), dann ist das auch richtig so. Man kann jawohl von beiden Seite verlangen, dass man sich an die Spielregeln hält und auch eine Kündigung hat Spielregeln.

    Sowas führt ja nicht dazu, dass der Mitarbeiter wieder im Betrieb ist. Das ist sehr sehr selten. Und meistens kommt es ja nicht zu einem Urteil, da die Arbeitsrichter bei klaren Sachlagen die Beteiligten in Richtung Vergleich bugsieren. Das klappt in der Regel auch und spart immens Aufwand. Aber der Gekündigte geht eben mit ein bißchen mehr in der Tasche nach Hause.

    Ob das Fair ist oder nicht, keine Ahnung. Das System hat sich aber aus meiner Sicht bewährt. Und ob die Sachlage so klar ist, wie hier über einen Dritten geschildert, weiß man ja auch nicht. ... Bei Kündigung rate ich (fast) jedem Arbeitnehmer zur Kündigungsschutzklage. Dann wird die Richtigkeit der Kündigung überprüft und oft sind die Kündigungen eben nicht wirksam. Da Rechtschutzversicherungen oder Gewerkschaftsmitgliedschaften usus sein sollten, ist da ja auch kein finanzielles Risiko und das Klima zwischen Arbeitgeber und -nehmer ist ja eh dahin.

  6. Avatar von Karin2202
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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    OK Bolitho da muss ich dir natürlich Recht geben. Das es hierbei nicht um die Moral sondern um recht oder unrecht nach dem Gesetz geht. Auch der Rat mit der Kündigungsschutzklage Hilft in der Regel.
    Ich kenne das Ganze nur aus der Sicht von meinem Vater, welcher ein kleines Geschäft führt und wie man da als Arbeitgeber dann teilweise noch bluten muss für eine teilweise dämliche Gesetzeslage...
    Aber am Ende sollte wahrs. einfach jeder die Kündigungsschutzklage in Anspruch nehmen, weil es einem ja gutes Recht ist!

  7. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Das mit dem Kündigungsschutz fängt ja erst bei 5 (? - müsste ich jetzt nachgucken, meine es waren 5) Mitarbeitern an. Insofern sind Kleinstbetriebe raus aus der Nummer. ... Aber das mit der Perpektive stimmt schon, ich betrachte das eher aus Sicht großer Unternehmen.

  8. Avatar von Karin2202
    Karin2202 ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Es sind ca. 25 Mitarbeiter. also ein kleiner Betrieb... und diese trifft es meistens dann bei so etwas am härtesten weil diese eben keine eigene Rechtsabteilung etc. haben... und ich nehme an das dies kein einzelfall ist, da ja Deutschland zu über 90 % aus KMUs besteht...

    Aber wie vorhin schon gesagt, es geht ja hier um Recht...

  9. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Stimmt. Wobei diese Unternehmen die Rechtsabteilung ja "auslagern" können, indem sie mit externen Anwälten arbeiten. Problematisch wird es, wenn sie es ohne Beratung machen. Da kann man dann natürlich die Frage stellen, ob man für eine wirksame Kündigung dann wirklich einen Anwalt brauchen muss oder ob das nicht auch einfacher ginge. ;-)

  10. Avatar von roland
    roland ist offline

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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Ich verstehe deine Aufregung nicht ganz Karin. Dein Kollege sollte mehr Professionalität an den Tag legen. Ich bin selber Raucher. Ich verstehe nicht wie er darauf kommt, dass er so viele Rauchpausen in Anspruch nehmen kann. Vorallem wenn man ihn darauf aufmerksam macht. Ich hoffe er bekommt für die ersten Monate eine Sperre. Das wird ihm eine Lehre sein. Ausserdem sollte der neue Arbeitgeber unbedingt wissen wie unmotiviert dieser Bewerber ist.

  11. Avatar von tnt
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    Standard AW: Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf ALG I?

    Zitat Zitat von Bolitho
    Stimmt. Wobei diese Unternehmen die Rechtsabteilung ja "auslagern" können, indem sie mit externen Anwälten arbeiten. Problematisch wird es, wenn sie es ohne Beratung machen. Da kann man dann natürlich die Frage stellen, ob man für eine wirksame Kündigung dann wirklich einen Anwalt brauchen muss oder ob das nicht auch einfacher ginge. ;-)
    Es geht einfacher.

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