Vorfälligkeitsentschädigung

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  1. Avatar von Stubber
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo und guten Tag an Alle!

    Ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben und hoffe, das man mir hier evtl. weiterhelfen kann.

    Die Problematik ist folgende: im November 2007 wurde von meiner Ex-Frau und mir eine Doppelhaushälfte gekauft. Der aufgenommene Kredit betrug 126 Tausend Euro zu einem Zinssatz von 5,2%...Leider bin ich nun gezwungen gewesen das Haus aufgrund Scheidung wieder zu verkaufen, was eigentlich schon Strafe genug ist. Mir ist auch klar, das an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung ( VFE ) bei vorzeitiger Ablösung zu zahlen ist. Was mich besonders ärgert ist aber, das man uns damals eine 15 jährige Zinsbindung empfohlen hat, weil ja "die Zinsen demnächst wieder steigen werden" und das man mit keiner Silbe auf eine Vorfälligkeitsentschädigung eingegangen ist. Lange Rede, kurzer Sinn...die Bank fordert als VFE beim momentanen Zinsniveau 17 tausend Euro!
    Sondertilgungmöglichkeit 5% und Tilgungssatzerhöhung auf 5% schon mit eingerechnet!!! Bei allem Respekt eines Zinsverlustes der Bank empfinde ich dies als horrend und irgendwo muß auch mal eine Grenze nach oben gesetzt werden. Wieso gibt es bei VFE von Konsumentendarlehen eine Obergrenze von 1% und wieso ist die VFE in Deutschland gegenüber anderer EU-Staaten um ein vielfaches höher? Nicht das man mich hier falsch versteht, ich bin mir im Klaren das eine VFE zu zahlen ist, aber solch eine Summe kann ich nicht stemmen, gibt es hier wirklich keinen Verhandlungsspielraum?

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,

    aus diesem Text entnehme ich, dass der Darlehensnehmer nicht in der Lage war den Darlehensvertrag zu lesen, bzw. zu verstehen.

    Nur warum hat er denn dann überhaupt den Vertrag unterschrieben,
    ohne sich die einzelnen Details erklären zu lassen. ?

    Gruß

  3. Avatar von Stubber
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Naseweis,

    eigentlich hatte ich erwartet hier im Forum eine vernüftige Antwort auf mein Anliegen zu erhalten und nicht mich indirekt als "dumm" bezeichen zu lassen ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen.
    Zum einen habe ich den Vertrag durchgelesen und mir ist durchaus bewusst, das eine VFE zu zahlen ist.
    Man zeige mir bitte aber denjenigen, der vor 5 Jahren wußte, das die Zinsen sich so entwickeln.
    Zum anderen hatte ich beim Kauf auch nicht die Absicht mich 5 Jahre später scheiden zu lassen um in diese Misslage zu kommen.
    Von einem Dienstleister erwarte ich auch das er solche "Details" anspricht und Möglichkeiten der Absicherung anbietet und nicht nur seine Provision vor Augen hat.

  4. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Der "Dienstleister"/Verkäufer hat nicht seine Provision im Auge. Vielmehr interessiert er sich für den vereinbarten Preis. Und wenn eine Vertragsseite den Vertrag vorzeitig beenden will und damit die Kalkulationsgrundlage deutlich ändert, ist eine Entschädigung umindest vertretbar. Aber das schreibst du oben ja auch. Hast du dir denn mal angesehen, wie viel Zinsen du bei einem normalen Ablauf des Darlehens noch zahlen müsstest? Rechne dir das mal aus. Und dann betrachte die Entschädigung im Vergleich. Vermutlich wird dann das Entgegenkommen deutlich sichtbar. Wenn nicht, poste die Ergebnisse hier gerne.

    Die Zinsen sind heute übrigens deutlich niedriger als 5+%. Daran kann es also nicht liegen.

  5. Avatar von Stubber
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Bolitho,

    grade weil die Zinsen heute weit niedriger sind als bei Abschluss 2007 bin ich ja in dieser blöden Situation.
    Ich möchte hier aber noch mal klarstellen, das ich mir vollkommen bewusst bin, das ich eine VFE zahlen muss, nur das der Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant war.
    Und natürlich würde ich in den nächsten 5 Jahren weit mehr an Zinsen zahlen, weil es sich bei der VFE ( wenn ich es richtig versteh ) um die Zins-Differenz der Bank zur Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen handelt.
    Wahrscheinlich muss ich mich dann wohl einfach damit abfinden, das ich damals einfach zu naiv war dem Berater zu glauben was die Zinsentwicklung angeht und mir nicht eine Klausel habe mit einbauen lassen, die mich vor VFE bei Hausverkauf aufgrund Scheidung schützt.
    Dummheit muss bestraft werden und ich will mich auch gar nicht vor der Entschädigung drücken ( schliesslich würde mir die Bank ja bei einer umgekehrten Situation ohne Murren den Erlös der Wiederanlage auszahlen ), ich hätte mir lediglich gewünscht, das es eine Höchstgrenze der VFE gibt, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch.

  6. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Leider ja. Und der Berater ist ein Verkäufer, auch wenn er sich Berater nennt. Nur so für die Zukunft... ;-)

    Scheidungen plant man nicht ein, wenn es dann so ist, dann ist es so. Und man muss das Beste draus machen, auch wenn das Beste manchmal ziemlich blöd ist.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Naseweis,

    sie hören aber auch wirklich nicht auf, einige Poster hier für dumm zu verkaufen! Ihnen muss es ja richtig gut gehen und bis dato alles richtig gemacht zu haben, vor allem alles vorher gesehen haben, was im Leben alles so passieren kann.

    Stubber hat sich doch gar nicht darüber beschwert, die VFE zahlen zu müssen, viel mehr will er erfragen, wie man die nicht vorhersehbare Sitiuation nun am sinnvollsten löst. Und er gibt sogar noch - wenn gleich ich da bezüglich der Notwendigkeit sich dagegen abzusichern zwiegespalten bin - einen Tipp an heutige potentielle Immobilienfinanzierungskunden. Er spricht die Möglichkeit an, sich für Notsituationen wie Scheidung, arbeitsbedingter Umzug oder Krankheit gegen die Zahlung der FVE wegen erforderlichen Verkauf der Immobilie abzusichern.

  8. Avatar von Stubber
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Noelmaxim,

    vielen Dank für Ihre Antwort! Endlich versteh mich mal jemand ...
    Unabhängig davon, wie ich mich zukünftig bei einer Immobilienfinanzierung verhalten würde hätte ich aber auch gern gewußt, ob man sich nicht doch mit der Bank irgendwie vergleichen kann.
    Und wieso muß die Bank immer mit diesen Hypothekenpfandbriefen rechnen? Meine Bank gibt täglich neue Immobilienkredite raus, warum wird mein Kapital nicht dafür genommen und diese Werte dann angesetzt?
    Ich spreche der Bank nicht ab das sie Ihre Verluste ersetzt bekommen soll, aber für mich liest sich das immer so, als das die Banken so am meisten "rausholen" können...um das zu verstehen bin ich allerdings zu sehr Laie.



    Gruß

  9. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Stubber
    ...Meine Bank gibt täglich neue Immobilienkredite raus, warum wird mein Kapital nicht dafür genommen und diese Werte dann angesetzt?
    Ich spreche der Bank nicht ab das sie Ihre Verluste ersetzt bekommen soll, aber für mich liest sich das immer so, als das die Banken so am meisten "rausholen" können...um das zu verstehen bin ich allerdings zu sehr Laie.
    Eine Bank ist auch noch ein gewinnorientiertes Unternehmen. Wie der Supermarkt um die Ecker oder der Fliesenleger eine Straße weiter. Würden sie nicht das Meiste rausholen wollen, würde ich mich, wäre ich Eigentümer, mindestens kräftig beschweren. ...

    Die Bank gibt zwar täglich neue Kredite aus, aber das würde sie auch tun, wenn du deinen Kredit ganz normal weiter tilgen würdest. Ist ja kein zusätzliches Geschäft, das nur dadurch zustande kommt, dass die Bank über zusätzliche Liquidität durch die vorzeitige Rückzahlung deines Kredites verfügt.

  10. Avatar von Klaus Wehrt
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Sehr geehrter Stubber,

    als Volkswirt halte ich mich mit meiner Zinsmeinung eigentlich immer zurück. Banker sind provisionsgetrieben. Sie versuchen, möglichst viel Geschäft zu machen. Dazu zwingt sie der Wettbewerb zwischen den Instituten. Deswegen sind alle Zinsmeinungen seitens der Banker vom möglichen Geschäftsabschluss inspiriert.

    Die Vorfälligkeitsentschädigung wird allerdings nur für einen Zeitraum von 10,5 Jahren ab dem Termin des vollständigen Empfang des Darlehens geschuldet, nicht über den vollen 15jährigen Zeitraum (§ 489 BGB).

    Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt die Schattenseite für den Darlehensnehmer dar. Auf der anderen Seite schützt die Entschädigung die Banken vor einer opportunistischen Kündigung durch den Kunden, wenn die Marktzinsen unter den Vertragszins fallen. Banken haben sich regelmäßig über die Darlehenslaufzeit selbst die Kreditmittel besorgt. Hätten Sie kein Recht auf die Vorfälligkeitsentschädigung, so liefen sie Gefahr, dass sie einen hohen Einstandsszinssatz für einen bereits nicht mehr vorhandenen Kredit zahlen müssten, der nur zu einem niedrigen Zinssatz wieder ausgeliehen werden kann. Sie würden also Verluste machen.

    Der Wettbewerb würde dann den Markt wieder bereinigen, indem nur solche Banken überleben, die den Neukunden wegen des fehlenden Rechts auf eine Vorfälligkeitsentschädigung einen höheren Darlehenszinssatz abknöpfen. Deutschland hatte in den letzten 30 Jahren nicht nur die höchsten Vorfälligkeitsentschädigungen, sondern auch die günstigsten langfristigen Darlehenskonditionen. Ausländische Banken mussten nämlich Rückstellungen gegen die Schäden aus opportunistischen Darlehensablösungen bilden. Die versteckten sie im Zinssatz beim Neugeschäft.

    Auf jeden Fall sollte man eine Zinsentschädigung stets überprüfen lassen, insbesondere auch dann wenn Sondertilgungsmöglichkeiten und Tilgungssatzanpassungsrechte zu berücksichtigen sind. Nur bitte nicht die Bankabrechnung selbst in ein Berechnungsprogramm einspeisen. Die Bankenprogramme rechnen korrekt, nur die Bankmitarbeiter füllen die Programme häufig mit falschen Daten.

    Die günstigen Regelungen bei den Konsumentenkrediten sind aufgrund einer EU-Richtlinie eingeführt worden. Die Schattenseite sind die Zinssätze bei dieser Art von Kredit, die nicht zuletzt wegen des möglichen Kundenopportunismus einen Aufschlag für vorzeitige Kreditrückführungen enthalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
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  11. Avatar von Stubber
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Sehr geehrter Herr Professor Wehrt,

    lieben Dank für Ihre umfassende Antwort zu diesem Thema, ich habe mir bereits so ziemlich alle Artikel auf Ihrer Website durchgelesen.

    Sie sprechen auf den Kundenopportunismus an, Darlehen wieder zurückzugeben um sich andere und günstigere Zinsen zu sichern! Das hier ein Riegel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgeschoben wird halte ich für vollkommen in Ordnung.
    Was ich aber nicht in Ordnung finde ist, das es keine besonderen Regelungen gibt, wenn der Verkauf nachweislich aus der Not heraus notwendig ist, wie z.B. bei Umzug wegen Arbeitswechsel, Tod oder Scheidung. Zwar wird mittlerweile die Künigung wegen wichtigem Grund erlaubt, aber halt eben nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
    Hier würde ich mir wünschen das es zumindestens eine Höchstgrenze bei der VFE gibt, was nützt es denn der Bank, wenn der Schuldner aufgrund der hohen VFE zahlungsunfähig wird?

  12. Avatar von Klaus Wehrt
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Sehr geehrter Herr Stubber,
    natürlich schwingen die Emotionen bei sozialen Notlagen und man ist geneigt, der Mehrheit der Darlehensnehmer eben diesen kleinen Zinsaufschlag zu überbürden, wenn andere bei Tod, Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit und Umzug ihre Darlehen entschädigungsfrei zurückgeben dürfen.

    Allerdings kauft man sich damit zwei weitere Probleme ein:

    1. Ablösewillige Kunden versuchen, diese Sonderfälle zu fingieren. Schützen eine Krankheit, eine Arbeitslosigkeit oder einen Umzug vor, obwohl er eigentlich nur zur Vermeidung der VFE inszeniert wird. Problem des moralischen Risikos.

    2. Die Mitglieder einer Gruppe (z.B. Leitende Angestellte), die häufig von einem der Merkmale betroffen sind (hier: Umzug) werden von der Mehrheit der vertragstreuen übrigen Darlehensnehmer subventioniert. Das Gleiche gilt für diejenigen, die sich häufiger einen anderen Lebenspartner suchen oder aufgrund von Genusssucht eher zu Krankheiten neigen. Es kommt also zu ständigen Quersubventionierungen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Das ist deshalb bedenklich, weil die Mitglieder dieser Gruppen dann nicht mehr die wahren Kosten ihrer Entscheidungen vor Augen gespielt bekommen. Problem der adversen Selektion.

    Beste Grüße und vielen Dank dafür, dass Sie meine Beiträge gerne lesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. rer.pol. habil. Klaus Wehrt
    Diplom-Volkswirt

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Sehr geehrter Herr Professor Wehrt,

    Ihre Argumente kann ich sehr gut nachvollziehen und auch da stimme ich Ihnen zu...
    Von entschädigungsfrei habe ich aber nicht gesprochen, denn ich will mich ja nicht vor einer Zahlung drücken! Vielmehr war es der Wunsch nach einer Höchstgrenze der VFE!
    Bei einer geforderten Summe von ca. 17 Tausend Euro zahle ich trotz Sondertilgungsmöglichkeiten für meine Restdarlehen von ca. 119 Tausend Euro fast 15%!
    Keiner hat ja vor fünf Jahren mit einer derartigen Zinsentwicklung gerechnet, auch die Banken nicht...Ich selbst hatte mir damals schon ein Szenario ausgerechnet für eine Zinsdifferenz von 2% und mit dieser Summe hätte ich auch gut leben können.
    Meine Scheidung hätte ja auch in eine Höchstzinsphase fallen können und es gäbe kein Problem...was ich letzlich sagen will ist, das ich mir für solche Niedrigzinsphasen wünschen würde das es eine Begrenzung gibt von z.B. 6% der Restdarlehensumme oder eben 2,5% als Zinsdifferenz...

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