Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

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  1. Avatar von Mirkel
    Mirkel

    Standard Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Tag zusammen,

    ich habe derzeit nur einen befristeten Arbeitsvertrag, der bis zum Sommer 2011 läuft.
    Es kann sehr gut sein, dass er nicht weiter verlängert wird, weil der Arbeitgeber immer
    nur über ganz bescheidene Mittel verfügt. Wenn ich denn nun arbeitslos werden sollte,
    bin ich ja auch nicht mehr über meine Arbeitsstelle krankenversichert.
    Wer übernimmt denn die dann vom ersten Tag an? Kann ich mich da auf das Arbeitsamt
    verlassen? Oder muss ich mich für eine bestimmte Zeit selbst versichern?

    Kann ich dann in meiner alten Krankenkasse bleiben?

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Als Empfänger von ALG I übernimmt die Kosten zur Krankenversicherung die Agentur für Arbeit. Diese ist auch verpflichtet, ihre aktuelle Krankenkasse weiter zu führen.

  3. Avatar von Daira
    Daira ist offline

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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Leider irrt hier mein Vorredner, die Arge oder jetzt das Jobcenter übernehmen nur zu dem Teil der den Kosten eines gesetzlichen Krankenkassenbeitrages entspräche.


    Liebe Grüsse

    Daira

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Wir reden doch auch hier nur von der gesetzlichen Krankenkasse.

  5. Avatar von Daira
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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Tun wir das? Eine Krankenversicherung ist nicht dasselbe wie eine Krankenkasse. Im Falle der gesetzlichen Krankenkasse, ist die Antwort meines Vorredners, natürlich richtig. In den anderen Fällen leider nicht.

    Liebe Grüsse

    Daira

  6. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Bei der Definition gebe ich ihnen Recht, Daira. Fragestellung war folgende:

    Zitat Zitat von Mirkel
    Kann ich dann in meiner alten Krankenkasse bleiben?
    Daher gesetzlich.

  7. Avatar von Daira
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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Ok, das hab ich leider überlesen, dann stimmt es was meine Vorredner sagten, und ich bitte um Entschuldigung.

    Liebe Grüsse

    Daira

  8. Avatar von Mike Spezi
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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Zitat Zitat von Daira
    Leider irrt hier mein Vorredner, die Arge oder jetzt das Jobcenter übernehmen nur zu dem Teil der den Kosten eines gesetzlichen Krankenkassenbeitrages entspräche.
    Eigentlich war hier von EasyD schon alles völlig beantwortet!

    Doch auch hier irrt Daira.

    Auch hier gibt es Neuerungen seit bestehen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht.

    Ist zBsp. ein Student privat krankenversichert und muss anschließend nach Beendigung des Studiums auf grund von vorläufiger Arbeitslosigkeit in der PKV zum Volltarif verbleiben, so muss dieser nur nachweisen, dass sein Tarif weniger kostet als der jeweilige Basistarif der PKV. Auch dann übernimmt das Arge die Beiträge in voller Höhe.


    mfg
    mike

  9. Avatar von Daira
    Daira ist offline

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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Hallo mike,

    *schmunzelt* Dann geh mal zur Arge und versuch das Durchzubringen, meine persönlichen Erfahrung mit dieser "Behörde" und Ihren Leistungrechner sagen das aus was ich hier geschrieben hatte. Aber wenn Du rechtlich verbindlich mit Gesetzestexten, Paragraphen und Urteilen belegen kannst das meine mir bekannten Leistungsrechner irrten, würde ich mich über die Information sehr freuen.

    Liebe Grüsse

    Daira

  10. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Wer übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Krankenversicherung?

    Hallo Daira,

    natürlich kann ich Ihnen das darlegen. Allerdings gebe ich hier keine Seminare zur Auffrischung der gesetzlichen Grundlagen in PKV und GKV oder Rentenversicherung.

    In einer Beziehung gebe ich Ihnen völlig recht! Auch meine Erfahrung bezügl. Bundesagentur ist ähnlich. Leider scheinen diese Leute oft überfordert und kennen ihre eigenen Gesetzesgrundlagen nicht. ( oder wollen auch nicht )

    Arbeitslosigkeit

    Grundsätzlich unterliegen Personen bei Eintritt von Arbeitslosigkeit der Versicherungspflicht in der GKV bzw. der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV), wenn sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld von der Bundesanstalt für Arbeit beziehen.

    Privatversicherte können sich jedoch von der Versicherungspflicht in der GKV bzw. SPV befreien lassen und demnach ihre PKV bzw. private Pflegepflichtversicherung (PPV) fortführen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit privat versichert waren und dass für sie weiterhin privater Versicherungsschutz besteht, dessen Art und Umfang den Leistungen der GKV entspricht. Die Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Krankenkasse zu beantragen.

    Für die Dauer des Bezuges der o. g. Leistungen von der Bundesanstalt für Arbeit werden auf Antrag die Beiträge zur PKV bzw. PPV zu 100 Prozent durch die Bundesanstalt für Arbeit übernommen - jedoch begrenzt auf die Höhe der Beiträge, die von dieser bei Versicherungspflicht für die GKV bzw. SPV zu tragen wären. Übersteigen die Beiträge zur PKV bzw. PPV den maximalen Zahlbetrag der Bundesanstalt für Arbeit, wird die Differenz dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Dieser Zuschuss der Bundesanstalt für Arbeit wird übrigens nicht gezahlt, wenn es in der Bedarfsgemeinschaft bereits ein krankenversicherungspflichtiges Mitglied gibt, über das eine Familienversicherung erfolgen kann.





    Auszug Bundesagentur SGB:
    Zuschuss zu Beiträgen
    12.1 Zuschuss zu Versicherungs -beiträgen
    Trotz des Leistungsbezuges werden Sie nicht immer in dergesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versiche-rungspflichtig oder können nicht familienversichert wer-den. Sie können dann unter bestimmten Voraussetzungeneinen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen bei einerprivaten Krankenversicherung erhalten.Von Ihrem Jobcenter wird Ihnen dann ein Zuschuss zu denBeiträgen, die Sie an eine private Krankenversicherung zuzahlen haben, gezahlt. Die private Krankenversicherung bietet einen Beitrag imso genannten Basistarif an. Sind Sie leistungsberechtigt,wird dieser Beitrag halbiert. Haben Sie keine Versiche-rung im Basistarif abgeschlossen, wird zudem Ihr individu-eller Beitrag als Vergleich herangezogen. Ihren Beitrag imBasistarif sowie Ihren individuellen Beitrag müssen Sie nachweisen.Fragen zur Fortsetzung einer privaten Kranken-/Pflegever-sicherung während bzw. nach Beendigung des Leistungs-bezuges richten Sie bitte an Ihr Versicherungsunterneh-men. Ein Zuschuss kann auch gezahlt werden, wenn Sie Sozial-geld beziehen. Ein Zuschuss zu den Rentenversicherungsbeiträgen kann seit 2011 nicht mehr gezahlt werden.Bitte beachten Sie hierzu auch das gesonderte Merk-blatt „Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen".

    Wer hier rechnen kann ist klar im Vorteil!

    War der Angestellte vor Arbeitslosigkeit privatversichert , muss er in der Regel über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben. Bei Bezug von Arbeitlosengeld und gleichzeitig eintretender Versicherungspflicht, wenn keine Befreiung möglich oder gewollt ist, wäre der GKV Beitrag durchaus um einiges höher , als sein PKV - Beitrag.

    Aber dies ist natürlich im Einzelfall immer zu prüfen. Ist die Person ein Späteinsteiger in der PKV liegt sein Beitrag auch unter Umständen höher,
    als der maximale Zahlbetrag der Bundesagentur.
    Genau aus diesem Grund sind Pauschalaussagen hier nicht zielführend.

    mfg
    mike

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