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Schadenersatz wegen Missbrauch bei Geldautomatennutzung

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Alt 16.04.2010, 16:01   #1
Böbbes
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Beiträge: n/a
Standard Schadenersatz wegen Missbrauch bei Geldautomatennutzung

Hallo!

Jedes Mal, wenn ich mit meiner EC-Karte am Geldautomaten Geld abhebe, habe ich ein komisches Gefühl. Ich schaue mir vorher den Automaten immer ganz genau an, aber ich bin wirklich nicht sicher, ob ich eine gut gemachte Veränderung merken würde.

Falls ich jetzt tatsächlich mal auf einen solchen Missbrauch hereinfallen würde, wer ist dann Schuld? Muss ich für den Schaden aufkommen oder ist in dem Fall meine Sparkasse verpflichtet, mir eine Schadenersatzleistung zu zahlen? Schließlich bin ich ja kein Fachmann in Sachen Geldautomaten...

Gruss
Böbbes
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Alt 16.04.2010, 21:54   #2
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Standard AW: Schadenersatz wegen Missbrauch bei Geldautomatennutzung

Eine Verpflichtung gibt es nicht, aber was ich gelesen habe, machen das die Banken immer auf Kulanzbasis bei modifizierten Geldautomaten.
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Alt 19.04.2010, 18:04   #3
Böbbes
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Schadenersatz wegen Missbrauch bei Geldautomatennutzung

Hi Doso, die Banken müssten die Geldautomaten jeden Tag kontrollieren. Wenn etwas passiert,
kann doch nicht der Bankkunde dafür verantwortlich gemacht werden.

Gruss
Böbbes
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Alt 19.04.2010, 21:42   #4
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Doso befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Schadenersatz wegen Missbrauch bei Geldautomatennutzung

Klar können sie das. Solange die Bank ihrerer Sorgfaltspflicht (sprich: Automat regelmäßig überprüfen) nachkommt und sie die Haftung entsprechend auf den Kunden übertragen hat, was alle Banken gemacht haben. Soweit die Theorie.

In der Praxis geben sich die Banken aner sehr kulant, da sie auch Wissen das die Gerichte ggf. sehr verbraucherfreundlich entscheiden würden. Wer sich nicht ganz doof anstellt sollte also sein Geld zurück bekommen.

Klar, gibt es auch Banken die sich hier stur stellen - siehe dazu auch:
DasErste.de - Plusminus - Bankkarten (19.01.2010)

Geändert von Doso (19.04.2010 um 21:55 Uhr).
Doso ist offline   Mit Zitat antworten
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