TAN-Missbrauch durch Kontobevollmächtigten

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  1. Avatar von PonyDusem
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    Ausrufezeichen TAN-Missbrauch durch Kontobevollmächtigten

    Hallo, ich hoffe auf Rat der Community in einem ziemlich heiklen Fall.

    Mein Freund hat sich vor fast 10 Monaten von seiner ehemaligen Lebensgefährtin getrennt. Er verfügt über ein Konto bei einer Direktbank (alles nur online machbar), für das sie noch eine Kontovollmacht besitzt. Da mein Freund auf Montage arbeitet und keine Möglichkeit besaß und besitzt, seine Bankgeschäfte wahrzunehmen, ließ er die Kontovollmacht bestehen, um im Falle einer nötigen Überweisung etc. diese durch seine Ex-Freundin vornehmen zu lassen. Bei ihr hinterließ er auch das einzige Exemplar seiner TAN-Liste und natürlich hat sie auch die Banking-Pin. Er selber hat keine TAN-Liste zur Verfügung und besitzt lediglich die Banking-Pin, kann also keinerlei Transaktionen etc,. vornehmen, nicht mal die Adresse ummelden oder einen Dauerauftrag löschen.

    Da mein Freund weder Miete noch sonstige Kosten über das Konto begleicht (er wohnt bei seinen Eltern und ich bin noch nicht lange mit ihm zusammen), sondern nur sein Lohn drauf geht und seine Autoversicherung ab, gab es nie Probleme bei der Nutzung seiner Visa-Card (im Zusammenhang mit dem Konto bekommen), so dass er seine Kontobewegungen aus genannten Gründen nicht nachprüfte und auch kein Anlass bestand, dies zu tun.

    Nun aber, nach 9 Monaten, hatte er endlich mal Gelegenheit (nicht zuletzt auf meinen Druck hin), seine Kontobewegungen nachzuvollziehen. Und siehe da: seine Ex ließ nicht nur alte Daueraufträge, die längst hinfällig waren (zB Miete für die ehemalige gemeinsame Wohnung und Raten für einen längst abgezahlten Kredit) weiter laufen, sondern überwies sich auch teilweise mehrmals im Monat Beträge zwischen 30 und 350 Euro auf ihre eigenes Konto, im Durchschnitt handelte es sich um 500 euro monatlich, immer schön in genau dem Zeitraum zwischen Eingang des Lohnes meines Freundes und dem Ausgleich des Visa-Kontos, also dann, wenn Geld da war! Zudem gab sie sogar neue Daueraufträge an, um eigene Einkäufe zu bezahlen. Der so entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 3500 Euro. Hinzu kommt noch, dass sie ungefugt, die Adresse auf die das Konto läuft (mein Freund ist übrigens einziger Kontoinhaber, also kein Gemeinschaftskonto) auf ihre eigene neue Wohnanschrift ummeldete, dies tat sie im Januar diesen Jahres erst und wir vermuten, dass sie dies tat um die neue TAN-Liste, denn die alten Tans waren verbraucht, an ihre Adresse geschickt zu bekommen, um weiter vorsätzlich Unterschlagungen vorzunehmen. Anhand der Computer IP wird unweigerlich klar werden, dass mein Freund diese Überweisungen und sogar Daueraufträge nicht selber veranlasst hat!

    Die Dummheit meines Freundes mal außer Acht lassend nun meine Fragen:

    Im Internet las ich, dass Überweisungen auf das eigene Konto durch den Kontobevollmächtigten eines anderen Kontos, also die Überweisung der Ex vom Konto ihres ehemaligen Freundes auf ihr eigenes Konto, nicht zu den verkehrsüblichen Geschäften im Rahmen einer Kontovollmacht gehören und als Unterschlagung anzusehen sind. Ist das so?

    Ist eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgversprechend? Oder sollte mein Freund einen Anwalt einschalten?

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: TAN-Missbrauch durch Kontobevollmächtigten

    "Die Dummheit meines Freundes mal außer Acht lassend" so etwas kann man nicht außer acht lassen *sich an den Kopf haut*.

    Hey erst mal ,

    machen wir es Schritt für Schritt:

    1. Sofort mit der Bank telefonieren und jegliche Zugänge die sich hat sperren inkl. der Tan Listen! Das gleiche per Fax/Post in schriftlicher Form bestätigen und eine neue Tan / Pin anfordern. Natürlich auch wieder die Adresse ändern nicht das die Sachen wieder an die Frau gehen. Gleichzeitig der Bank auch direkt alles erklären damit die Adresse von ihr nicht erneut abgeändert werden kann.

    2. Den damaligen Vermieter sowie die damalige Bank kontaktieren, dass sie die Beiträge die zu viel gezahlt wurden zurück erstatten. Ob das der Vermieter direkt tut oder man Zivilrechtliche schritte einleiten muss.. seht ihr dann ja. Die Bank wo der Kredit lief wird die Beträge sicherlich zurück erstatten.

    3. Kontakt mit der EX Aufnahmen, dass sie innerhalb von 5 Tagen jegliche Beträge mit den sie sich bereichert hat zurück zu zahlen. Auch würde ich ihr direkt klar machen, dass ihr eine Strafanzeige wegen mehrfachen Betruges erstatten werdet und diese 5 Tage Frist für die Rückzahlung lediglich ein Entgegenkommen ist um euch und ihr weiteren ärger zu ersparen. Sollte sie innerhalb der 5 Tage das Geld zurück zahlen würde ich es abhacken und vergessen. Sollte sie es nicht tun würde ich mit allen Kontoauszügen zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges gegen sie erstatten.

    Rechtlich gesehen ist es nun eben mal so... sie hatte von deinem Freund eine Vollmacht bekommen und es ist dadurch erst mal sein Pech. ABER eine Vollmacht heißt nicht, dass sie tun und lassen kann was sie will. Angenommen du arbeitest in einer großen Firma und hast eine Vollmacht zum Konto um Zahlungen zu tätigen darfst du dich damit ja trotzdem nicht selber bereichern. Also liegt ganz klar ein Betrugsdelikt vor sowie Vorsätzliche Täuschung da sie die Adresse geändert hat obwohl dein Freund da gar nicht wohnt um die Tan listen ab zugreifen.

    Natürlich ist das alles auch nicht so einfach weil ihr müsst via Polizei / Staatsanwaltschaft / Richter beweisen, dass sie nie die Erlaubnis von ihrem Freund bekommen hat um sich zu bereichern. Dadurch, dass sie aber schon allein die Adresse auf ihre geändert hat obwohl er da weder wohnt noch seine Einwilligung gegeben hat... wird das nicht ganz so schwer sein.

    Ja.. mehr kann man da leider erst mal nicht machen, dass Geld ist aktuell einfach weg falls sie es nicht zurück zahlt. Wobei das "vergessen" der Löschung der Daueraufträge ihr Rechtlich gesehen nicht zum Vorwurf gemacht werden kann... der Rest aber natürlich schon. Nach dem ein Richter sie für Schuldig gesprochen hat, könnt ihr das Geld von ihr über ein Mahnbescheid (kostet circa 55 Euro einmalig) einklagen und von ihr Pfänden lassen ggf. gibt der Richter als Auflage direkt an, dass sie es zurück zahlen muss... da müsst ihr euch um gar nichts kümmern weil sie sonst Erzwinungshaft bekommt, wenn sie es nicht tut. (Ratenzahlung wäre eine Option wenn sie das Geld nicht direkt hat).

    Ich hoffe dein Freund lernt aus dieser Sachlage und ich wünsche euch viel Glück, dass ihr wieder an eures Geld kommt.

    lg esco

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