Hallo zusammen,

ich habe einen überschuldeten Nachlass angenommen und bin das Erbe eingetreten. Einschließlich der Beerdigung und der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger und Inkassodienste kam eine Gesamtsumme von ca. 10.000 Euro raus. Nachlass durch Sterbegeldversicherung, Kontostand und Versicherungsrückzahlungen bestand in Höhe von ca. 3500 Euro. Somit war der Nachlass überschuldet. Bei der Steuererklärung kann ich generelll nur die Beerdigungskosten und damit verbundene weitere Kosten geltend machen. Wie mache ich dem Finanzamt klar das es keinen Nachlass durch die offenen Forderungen gab? Eine tabellarische Übersicht mit beigelegten Unterlagen?

Ich danke vorab für Möglichkeiten und Ideen!

LG Steffi