Ausschlusskriterien Restschuldversicherung

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  1. Avatar von Joschpeter
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    Standard Ausschlusskriterien Restschuldversicherung

    Hallo hier ins Forum,

    ich habe folgendes Problem:

    Mein Schwiegervater hat am 01.02.2011 einen Autokredit mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen.
    Vor ca. 2 Wochen bekam er die erschütternde Diagnose Krebs im Endstadium und wurde zum sterben nach Hause entlassen.
    Ich habe mir die Unterlagen seiner Restschuldversicherung nun einmal durchgelesen und werde aus dem dortigen Text nicht schlau.
    Diese RSV versichert Risiken für Leben-, Unfall-, und Arbeitsunfähigkeit. Nun ist bei den Leistungsausschlüssen folgendes aufgeführt:

    .....vom Versicherungsschutz sind ausgenommen:
    - Versicherungsfall, der innerhalb von 24 Monaten seit Vertragsschluss eintritt und durch eine ernstliche Erkrankung, z.B. Krebs, die bereits ein Jahr vor Abschluss des Vertrages behandelt wurde, verursacht ist.

    Und genau da ist mein Problem. Ja, mein Schwiegervater ist innerhalb der 24 Monate an Krebs erkrankt, aber Nein, diese Erkrankung wurde nicht bereits 1 Jahr vor Vertragsabschluss behandelt.

    Leider ist es absehbar, das mein Schwiegervater in den nächsten Wochen verstirbt. Greift die Restschuldversicherung in diesem Fall?

    Liebe Grüße
    Joschpeter

  2. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Ausschlusskriterien Restschuldversicherung

    Experte bin ich nicht, aber damit die Versicherungsleistung ausgeschlossen werden kann sind 2 erfüllte Bedinungen notwendig:
    - Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsschluss (erfüllt)
    - Diagnose innerhalb von 12 Monaten vor Vertragsschluss (nicht erfüllt)

    Somit sollte in diesem Fall Versicherungsschutz bestehen. Ich gehe aber ganz stark davon aus, dass man hier medizinische Unterlagen etc. pp haben möchte. Denn Krebs bekommt man nicht von heute auf morgen (so wird es derjenige sehen der zahlen muss).

    Auf jeden Fall wünsche ich alles Gute und viel Kraft für die kommende schwere Zeit.

  3. Avatar von tequila
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    Standard AW: Ausschlusskriterien Restschuldversicherung

    Die RSV ist in diesem Fall eine Risikolebensversicherung.Dafür sind normalerweise Gesundheitsfragen auszufüllen.
    Wenn die Erkrankung damals nicht bekannt war,musste Sie auch nicht angegeben werden.Damit ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet.
    Ist die Versicherung der Meinung,dass die Angaben im Antrag nicht der Wahrheit entsprechen,muss Sie den Beweis dafür erbringen.
    Sie können ja im Antrag nur auf das antworten,wonach der Versicherer fragt.

  4. Avatar von Joschpeter
    Joschpeter ist offline
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    Standard AW: Ausschlusskriterien Restschuldversicherung

    Danke für eure Antworten. Ich habe gerade bei der Versicherung angerufen. Sie würde beim Ableben des Versicherten zahlen, allerdings fordern sie sich vom Arzt Unterlagen an, die belegen, das mein Schwiegervater zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nichts von seiner Krebserkrankung wusste.

    Liebe Grüße Joschpeter

  5. Avatar von tequila
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    Standard AW: Ausschlusskriterien Restschuldversicherung

    Hallo,
    auch wenn man in einer solchen Situation sicher andere Sachen im Kopf hat,sollten Sie die Versicherung präventiv auffordern,die Prüfung schnellstmöglich durchzuführen und eine Erklärung abzugeben,ob geleistet wird oder nicht.
    Des Weiteren besteht die Möglichkeit,sich die entsprechenden Unterlagen direkt beim Arzt anzufordern und dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
    Das kann,muss aber nicht den Vorgang beschleunigen.

    Alles Gute!

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