Eidesstatliche Versicherung abgeben + Konto wechsel

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  1. Avatar von Tom69
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    Frage Eidesstatliche Versicherung abgeben + Konto wechsel

    Hallo,

    ich hoffe ich bin richtig hier. Bin 43 Jahre und Verheiratet 1 Kind und muss mich seit über 10 Jahren immer wieder aufs neue von meiner EX befreien was mir auch bislang einigermassen gelungen ist . Doch nun ist schluss mit lustig.
    Meine EX hat vor 2 Jahren 2800 Euro Unterhaltsrückstand bekommen weil ich damals nicht in der Lage war zu Zahlen. Leider ging das auch oft so weiter Krankheitsgründe usw.. bis Heute möchte Sie noch 10000 Euro nachgezahlt haben. Was die Rechnung anbelangt stimmt diees nicht und wird auch von meinem Anwalt bestritten ok soweit so gut. Ich bin seit 2008 richtig Krank und zwar mit Herz Vorhofflimmern usw. Herz OP erst vor 8 Wochen gehabt und weiteres steht noch an. Meine EX will unbedingt die 10000 Euro auf einmal was ich nicht habe und der Gerichtsvollzieher konnte auch nichts Pfänden da nichts da ist. Nun soll ich die EV abgeben wass für mich eine besondere Härte darstellt weil Sie Mutwillig und vorsätzlich gemacht wird. Weil Sie genau weiss das ich nichts habe bzw. ich wegen meiner Krankheit auch nicht Arbeiten gehen kann. Ich wollte eigentlich nur eines Erfahren und zwar Kündige ich jetzt mein Konto bei der Sparkasse damit Sie kein Pfändungskonto draus machen kann . Des weiteren habe ich meine Frau gebeten auf Ihren Namen ein Konto bei einer Fremden Bank zu eröffnen nur auf Ihren Namen . Nach der EV abgabe kann ich dann wieder dem Konto beitreten das meine Frau eröffnet hatt als Gemeinschafts Konto. Was haltet ihr davon kann man das so machen oder ist das Rechtlich nicht Vertretbar. Ich bin derzeit ja leider aus Krankheitsgründen nicht Arbeitsfähig und habe keinerlei Einkommen . Meine EX kann da eigentlich nichts machen ausser die EV die mich natürlich Ärgert weil Sie vermeidbar währe da wir ihr über meinen Anwalt 1600 Euro angeboten haben als Vergleich aber es wurde abgelehnt . Die Geschichte ist zu lang um Sie hier weiter zu Kommentieren darum beschränke ich mich nur auf das Wesentliche. Mein Anwalt riet mir zu einer Privatinsolvens. Da wenn kein Aussergerichtliche einigung möglich ist und ich nicht Zahlen kann nur der Weg über eine PI möglich ist. Ich wollte mein Konto am Montag Kündigen und dann macht meine Frau ein neues Konto auf ihren Namen auf, wo ich meine Bankgeschäfte erledige Einzahlungen, Überweisungen usw. dieses Konto muss ich bei der EV ja nicht angeben da nicht auf meinen Namen und nach der EV trete ich offiziell dem Konto bei ?? Wenn das Rechtlich ok ist währe ich für eine kurze Info dankbar

    beste Grüße
    DJ Tom69

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Eidesstatliche Versicherung abgeben + Konto wechsel

    Hey,

    Also zu guter Erst, es wäre schön, wenn du in Zukunft mit Absätzen arbeiten würdest, wenn es um verschiedene Punkte geht... es ist sehr schwer das zu lesen.

    Das mit dem Anwalt und Gerichtsvollzieher verstehe ich nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt doch erst, wenn eine Forderung Tituliert ist und da kann in der Regel auch kein Anwalt mehr was tun... außer um ein Vergleich "betteln". Und wieso wurde die Forderung Tituliert? Wieso wurde dem damals nicht widersprochen?

    Das du ein Konto nutzt, was nicht dir gehört bzw. du da nicht als Mitkontoinhaber eingetragen bist, ist strafbar. Man darf bei einem Girokonto nicht für dritte handeln, wenn diese nicht eingetragen sind. Des weiteren verstößt es, gegen das Pfändungsgesetz worauf auch Haftstrafen stehen könnten.

    Wieso stellst du dein Girokonto nicht einfach in ein P-Konto um? Da darfst du jeden Monat um die 1000 Euro Einnahmen haben und sie können dir kein Cent davon weg nehmen. Die circa 1000 Euro können auch unter gewissen Umständen erhöht werden... z.b. wenn man Kinder hat, Mehrkosten für Soziale Dinge wie z.b. Krankenkasse usw. Einfach mal danach googeln.

    LG esco

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