Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

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  1. Avatar von Kleingeist03
    Kleingeist03

    Standard Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Ist es nicht so, dass man nur bei Beamten vom Dienst spricht, wenn sie zur Arbeit gehen? Bei allen anderen Menschen heißt es doch auch Arbeitsverhältnis und nicht Dienstverhältnis. Darum stelle ich mir vor, dass es eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch nur für Menschen geben kann, die einen Dienst leisten, wie zum Beispiel Beamte. Die brauchen aber doch eigentlich gar keine Ausfall- oder Zusatzversicherung, denn im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhalten sie doch weiterhin ihre vollen Bezüge. Wozu soll man also eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn sie kaum Vorteile bringen kann?

  2. Avatar von finance
    finance ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn z.B. der Beamte aus medizinischen Gründen in den Ruhestand verstetzt wird (Dienstunfähig). Die Bezüge im Ruhestand müssen nicht zwingend die gleiche Höhe haben wie zu Dienstzeiten.

  3. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Die brauchen aber doch eigentlich gar keine Ausfall- oder Zusatzversicherung, denn im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhalten sie doch weiterhin ihre vollen Bezüge.
    Denken Sie an Beamtenanwärter.Die haben in aller Regel keinen Anspruch gegen Ihren Dienstherren.

  4. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Hallo Kleingeist,

    Beamte haben keinen Beruf - daher haben Sie eine Dienstunfähigkeit die bei der Beurteilung durch den Amtsarzt festgestellt wird. Dann erhält man eine Entlassungsurkunde und eine entsprechende Dienstunfähigkeitsrente.

    Beamtenanwärter haben gar keine Absicherung - sie werden einfach entlassen

    Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente durch den Dienstherren, diese ist jedoch um einiges geringer als die vorherigen Bezüge, schon alleine weil nicht alle Arten der Besoldung auch in die Berechnung einfließen . Daher sollte die Differenz über eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert sein.

    Anders bei einem Dienstunfall - da erhält der Beamte auf Lebenszeit ein sehr ordentliches "Unfallruhegehalt"

    Gute Berater die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben können eine nahezu genaue Berechnung der jeweiligen Bezüge erstellen.

    Die Deckungslücke bei Dienstunfähigkeit aus Krankheitsgründen beträgt in der Regel zwischen 750 und 1000 Euro.

    Dienstunfähig ist auch nicht mit erwerbsunfähig gleich zu stellen. Erwerbsunfähig ist man ja nur wenn man keiner Arbeit mehr 3 Stunden oder mehr nachgehen kann. Streng genommen also nur, wenn man nicht mal mehr Parkhauswärter oder andere leichte Tätigkeiten ausüben kann.

  5. Avatar von shoppingking
    shoppingking ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Vergleichbar mit der Berufsunfähigkeitsversicherung eines normalen Angestellten.

  6. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Das ist nicht einmal im Ansatz vergleichbar.Wie soll denn ein normaler Angestellter dienstunfähig werden?

  7. Avatar von Markus Greber
    Markus Greber ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Die sog. Dienstunfähigkeitsversicherung ist wichtig für Beamte, da hier die Situation anders ist, als bei Angestellten.

    Gerade Beamte auf Widerruf und auf Probe unterliegen einem erhöhten Risiko: Wer noch keine 5 Jahre Dienstzeit erfüllt hat, wird bei Dienstunfähigkeit für gewöhnlich aus dem Beamtenverhältnis entlassen (also nicht in den Ruhestand versetzt) und hat damit KEINEN Anspruch auf ein Ruhegehalt. Einzige Ausnahme ist ein Dienstunfall.

    Wenn man sich absichern möchte, als Beamter, sollte man immer darauf achten, dass eine "vollständige (echte) Dienstunfähigkeitsklausel" enthalten ist, da die Definitionen von Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit stark voneinander abweichen.

    Bei der Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzugsdienst ist es sogar dringend notwendig zusätzlich eine "spezielle Dienstunfähigkeitsklausel" einzubauen, da man in diesen Berufen sehr schnell dienstunfähig werden kann und dies dann die allgemeine Dienstunfähigkeit nicht abdeckt.

    Was den Beitrag anbelangt, so bieten einige Versicherer (z.B. die DBV) eine Dienstanfänger-Police an, mit der man (bis man BaL wird) eine hohe Absicherung bei kleinem Beitrag hat.


    Hier noch ein sehr informativer Artikel vom Bundesverband:
    [den Link darf ich hier leider nicht einfügen, auf Grund einer zu geringen Beitragsanzahl]

  8. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Wie sollte denn so eine "echte" Dienstunfähigkeitsklausel formuliert sein?

  9. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Da gibt es eine spezielle Formulierung für, die bei manchen Versicherern nicht so aufgeführt ist.

    Was Markus Greber meint ist eine zusätzliche Vereinbarung die sich Vollzugsdienstunfähigkeit nennt.

    Günstigstes Angebot im letzten Jahr mit echter Dienstunfähigkeitsklausel war PVAG - VÖDAG, kein Einsteigerfake welches nur bis 35 Lj. läuft sondern bis 60 Jahre.

  10. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Das ist dann aber keine "echte" Dienstfähigkeitsklausel,sondern ein Zusatz für Vollzugsbeamte,Polizisten oder Feuerwehrleute.Eben die spezielle DU-Klausel,wie in dem Beitrag auch herausgestellt.
    Was beispielsweise ein Lehrer oder Richter von so einer Klausel haben sollte,ist mir mehr als schleierhaft.
    Eine "echte" Dienstunfähigkeitsklausel hatte zuletzt die Hamburg-Mannheimer und Ihre Konzerntöchter im Angebot,diese aber mittlerweile vom Markt genommen.

  11. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Nö, es gibt noch ein paar Versicherer die die "echte" Dienstunfähigkeitsklausel" drin haben.

    Unabhängig von dem möglichen Zusatz: Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel.

    Der Unterschied liegt einfach darin, dass ein Beamter als Beruf : Beamter angibt.

    Das ist kein Beruf da er im Tätigkeitsbild undefiniert ist. Ein Beamter kann überall eingesetzt werden wo eben Beamte tätig sind. Der verbeamtete Lehrer kann also auch in die Verwaltung versetzt werden, die Postbeamten werden gerade auf alle möglichen Stellen geschickt - auch zum Arbeitsamt für alle Einsatzgebiete - die Postbankbeamten geben mittlerweile Pakete aus und verkaufen Briefmarken.

    Ein Beamter ist dienstunfähig wenn der Amtsarzt dies bestätigt, nur dann! Dann gibt es die Entlassungsurkunde. Und hat er noch nicht seine notwendigen Dienstjahre voll dann bekommt er nur die Mindestpension .

  12. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Bevor wir hier weiter um den heißen Brei herumreden,wäre ich für eine Nennung der Anbieter,die eine "echte" DU-Klausel noch im Programm haben,sehr dankbar.
    Im Übrigen stellt auch die IDUNA auf ein ärztliches Gutachten zur Entlassung ab.
    Das ist ein großer Unterschied zu der Formulierung,wie es Sie einmal gab.

  13. Avatar von Markus Greber
    Markus Greber ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Allgemeine Dienstunfähigkeit

    Nach § 42 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) ist die Beamtin bzw. der Beamte auf Lebenszeit dann in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.

    Kann aber der Beamtin bzw. dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden, dann soll die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit unterbleiben. Sollte die Beamtin bzw. der Beamte nicht über eine ausreichende Befähigung der anderen Laufbahn verfügen, kann die Teilnahme an geeigneten Maßnahmen gefordert werden.

    Die beiden unterschiedlichen Formulierungen lassen erkennen, worin die Problematik liegt.

    Denn im Beamtenrecht ist der Begriff der Berufsunfähigkeit nicht bekannt. Hier wird der Begriff der Dienstunfähigkeit verwendet. Für den versicherten Beamten stellt die Anerkennung seiner Dienstunfähigkeit im Vergleich zur Berufsunfähigkeit eines Angestellten eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar. Ist ein Angestellter berufsunfähig, ist ein ärztliches Attest zwingend notwendig, aus dem hervorgeht, dass mindestens eine Einschränkung der Arbeitskraft um 50 % vorliegt.

    Bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit hat das amtsärztliche Gutachten lediglich den Charakter einer Entscheidungshilfe. Eine Dienstunfähigkeit kann auch vorliegen, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt.
    „4.1 Das amtsärztliche Gutachten soll der über die Versetzung in den Ruhestand entscheidenden Dienststelle eine umfassende Entscheidungsgrundlage zur Erfüllung ihrer Aufgaben geben. Daher hat es nicht nur eine Äußerung zum Gesundheitszustand der Beamtin oder des Beamten zu enthalten, sondern es ist auch zu prüfen, ob eine Versetzung in den Ruhestand durch eine fachärztliche Behandlung oder Rehabilitationsmaßnahme (ambulant oder stationär) vermieden werden kann. Zur Frage einer gesundheitlichen Eignung für eine andere Verwendung oder zur begrenzten Dienstfähigkeit nach § 54 a LBG ist - wenn die anfordernde Dienststelle keine konkreten Angaben gemacht hat - allgemein Stellung zu nehmen.“ (Quelle: Amtsbl. Schl.-H. 2002 S. 324)
    Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten oder einer Beamtin trifft diejenige Dienststelle, die für die Ernennung zuständig wäre.
    Quelle: Bundesverband-Finanzplaner

  14. Avatar von Markus Greber
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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Echte Dienstunfähigkeitsklausel:
    Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
    Echte eingeschränkte Dienstunfähigkeitsklausel:
    Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
    Unechte Dienstunfähigkeitsklausel:
    Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
    ….Dienstunfähig ist sie, wenn sie infolge eines körperlichen Gebrechens oder
    wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung der
    Dienstpflichten dauernd unfähig ist….
    Definition von Franke und Bornberg

  15. Avatar von speaker2013
    speaker2013 ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Hallo,

    Ich stimme der Meinung von "Matthew Pryor" voll und ganz zu.

    Gerade die Anwärter sind gefährdet. Wie schon richt beschrieben, müssen sie die Folgen einer Berufs-und Dienstunfähigkeit, alleine tragen. Auch wenn Beamte günstige Tarife abschließen können, müssen sie einige Fakten beachten. Begriffe, wie "DU" sollten in jedem Vertrag enthalten sein.

    Es ist wichtig, dass Dienstunfähigkeit nicht mit Erwerbsunfähigkeit verwechselt wird.

    Viele Bürger glauben , dass Staatsdiener vom Staat voll und ganz abgesichert sind. Diese Meinung ist leider ein völliger Trugschluss. Sicherlich bekommt er einige Vergünstigungen, aber das ist auch schon alles.

    Aus diesem Grund ist es auch für Beamte wichtig, sich am Versicherungsmarkt zu orientieren. Durch Vergleiche im Internet, Zeitschriften und anderen Medien, kann das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt werden.

  16. Avatar von MrWolfman
    MrWolfman ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Um die dringlichkeit dieser Absicherung für Anwärter noch einmal darzulegen:

    Viele Anwärter kommen frisch von der Schule oder Uni und haben zuvor noch nie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden.
    Sollte ein solcher Anwärter während seiner Zeit als Beamter a.W. wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wird er vom Dienstherrn für die gediente Zeit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachversichert.
    Und jetzt sind wir beim Thema Erwerbsunfähigkeit. Die spielt hier nämlich eine große Rolle.
    Was passiert, wenn der ehemalige Beamte wirklich Erwerbsunfähig ist? Um nun wenigstens eine EU-Rente zu bekommen (die vorn und hinten nicht reicht) müsste er die Voraussetzungen für diese erfüllen, welche sind: 60 Monate Beiträge in die GRV. Hat der Anwärter hier 60 Monate wenn er vor Amtsantritt frisch von der Uni kam? NEIN!
    Wichtig ist noch zu bemerken, das der Dienstherr entscheidet, wann ein Beamter für Ihn dienstunfähig ist.
    Daran scheitern die meisten Versicherer durch die 50% Klausel.
    Dem DH ist es egal, ob man zu 10, 20, oder 50 Prozent unfähig ist.
    Die meisten Gesellschaften schicken den Versicherten dann zur Feststellung noch mal zum Arzt. Und wenn da weniger als die 50 % stehen, gibt´s keine Leistung.
    Am besten man entscheidet sich für einen Versicherer, der niemanden noch einmal zum Arzt schickt, sondern sich dem Urteil des Dienstherren beugt. Und das einfach durch Vorzeigen der Entlassungsurkunde.
    Ich glaube im Moment gibt es davon in Deutschland nur zwei.

  17. Avatar von Taketo
    Taketo ist offline

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    Standard AW: Welchen Sinn hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten?

    Hallo,

    Die Dienstunfähigkeit und Ihre Besonderheiten:

    Anders als Arbeitnehmer und Selbständige können Beamte nicht berufsunfähig werden!
    Wenn sich Beamte nicht mehr in der Lage befinden, ihren beruflichen Verpflichtungen gegenüber dem Dienstherrn nachzukommen, so spricht man nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von der so genannten Dienstunfähigkeit.
    Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeit aufgrund des körperlichen oder auch geistigen Zustandes nicht mehr nachgegangen werden kann. Als Ursachen können sowohl Krankheit als auch Unfall in Frage kommen. Ob ein Beamter als dienstunfähig einzustufen ist, muss grundsätzlich durch eine ärztliche Untersuchung geklärt werden. Sollte eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand.
    Zahlreiche Beamte werden dienstunfähig
    Der Verbreitungsgrad der Dienstunfähigkeit ist wesentlich größer, als allgemein angenommen wird. Besonders Lehrer, Polizisten und Staatsanwälte sind typische Beamtenberufe, in denen die Dienstunfähigkeit sehr häufig auftritt. Wie eine Studie aufgezeigt hat, werden fast zwei Drittel aller Lehrer dienstunfähig und daher frühzeitig in den Ruhestand entlassen.
    Es ist zumeist der Stress, der sich für das frühzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben verantwortlich zeigt. Vor allem psychische Probleme bereiten den Beamten sowie auch Soldaten große Sorgen und führen letztlich zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben.
    Eine finanzielle Absicherung darf nicht fehlen
    Die vorzeitige Entsendung in den Ruhestand bedeutet allerdings nicht, dass der Lebensstandard gewahrt bleibt. Ganz im Gegenteil: In Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen kann es leicht passieren, dass Beamte und Soldaten sogar besonders schlecht abgesichert sind und gar keine Rente erhalten. Auch wenn häufig Renten bezahlt werden, sind diese oft relativ niedrig bemessen.
    Dienstunfähige Beamte und Soldaten müssen oft mit sehr niedrigen Renten auskommen. Die Rentenbezüge genügen meist nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Damit kein Leben am Existenzminimum droht, ist es umso wichtiger, private Vorsorge zu leisten. Dies ist möglich, indem eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird.

    Richtiger Schutz mit passender Klausel
    Da die Definitionen von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit aus Sicht der privaten Versichererungsunternehmen nicht übereinstimmen, sollten Beamte (insbesondere diejenigen, die nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind) unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte bzw. eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Nur so sind Sie im Ernstfall ausreichend geschützt. Denn wenn der Versicherer sich im Falle einer Berufsunfähigkeit (also nicht anerkannter Dienstunfähigkeit) weigert, Leistungen zu zahlen, sind Lebensunterhalt und Lebensstandard stark gefährdet. Insbesondere dann, wenn die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllt wurde und dem Versicherten keine gesetzlichen Leistungen zustehen.

    Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und somit bestmöglicher Versicherungsschutz besteht, wenn folgende Formulierung im Vertrag zu finden ist:

    Die echte Dienstunfähigkeitsklausel (echte DU-Klausel)

    *
    "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."

    Diese Formulierung bietet Beamten prinzipiell vollständigen Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt sind. Daher wird sie als echte oder auch als reine DU-Klausel bezeichnet! Allerdings sind für Vollzugsbeamte und uniformierte Beamte noch weitere Details zu erörtern. Für diese sollte zusätzlich eine spezielle Klausel im Bedingungswerk beinhaltet sein.

    Zum Vergleich seien an dieser Stelle auch Formulierungen zu einer unvollständigen und einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel angeführt:
    Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (unvollständige DU-Klausel)

    *
    "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
    Bei dieser Formulierung wird zwar die Versetzung geregelt, es fehlt jedoch die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Vollständiger Schutz besteht hier somit lediglich für Beamte auf Lebenszeit, jedoch nicht für Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe. Denn diese werden laut Beamtenrecht nur in den Ruhestand entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt.

    "Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist."

    Diese häufig vorkommende Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten keinen vollständigen Schutz.
    Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel (unechte DU-Klausel)

    *
    "Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze"

    Bei dieser Formulierung gelten für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Es wird also eine DU-Klausel vorgegaukelt, die aber im Grunde genommen für den Versicherten nutzlos ist.

    Neben den aufgeführten Formulierungen gibt es viele Abstufungen und Mischformen, die sorgsam zu lesen sind, um beurteilen zu können, ob es sich um eine echte, eine unvollständige oder um eine unechte DU-Klausel handelt. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben die echte DU-Klausel aus ihrem Bedingungswerk gestrichen oder durch eine unvollständige oder unechte DU-Klausel ersetzt. Deshalb müssen Beamte genau darauf achten, ob der ausgewählte BU-Tarif bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.

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