Hallo zusammen,

ich habe im August 2012 ein Anuitätendarlehen für ein Neubauobjekt bei der SSK München abgeschlossen. Nachdem ich zuerst zwei KfW Darlehen in Höhe von jeweils 50.000 € hab auszahlen lassen und damit die ersten Raten an den Bauträger beglichen habe, habe ich letzten Monat die erste Teilauszahlung des SSK-Darlehens veranlasst.
Nun habe ich bei der Abbuchung der SSK festgestellt, dass sie mir nicht nur Zinsen und Tilgung auf den Teilbetrag in Rechnung stellen, sondern den vollen Betrag, nach 100% Auszahlung abgebucht haben. Dieser setzt sich aus den Zinsen für den Teilbetrag zusammen und der Tilgung, die den Differenzbetrag bis zur Annuität auffüllt. Das bedeutet in Zahlen:

Darlehensbetrag SSKM: 217.000 €
Vereinbarter Zins: 3,02 % eff.
Vereinbarte Tilgung: 1,5%
Daraus resultiert eine monatliche Rückzahlung (Zins+Tilgung) in Höhe von 822,80 €.
Genau diesen Betrag hat die SSK auch abgebucht, obwohl ich erst 68.000 € hab auszahlen lassen. Auf meinem Kontoauszug kann ich erkennen, dass mir die Bank 150€ Zinsen berechnet hat und 672 € Tilgung! Das bedeutet, dass ich ab der ersten Teilauszahlung schon die volle monatliche Rate zahlen muss. Zinsen werden scheinbar nur auf den ausgezahlten Betrag berechnet und der Rest wird als Tilgung aufgefüllt. Ist dies überhaupt rechtens?
Ich habe im Darlehensvertrag folgende Regelungen stehen:
"Sollzinsen sind erstmals an dem auf die erste Auszahlung folgenden Zahlungstermin, Tilgungsbeiträge erstmals am 30.08.2012 zu leisten - Die Tilgung kann bereits in der Teilvalutierungsphase beginnen"
und
"Tilgung 1,5 v.H. jährlich des Darlehensnennbetrages zuzüglich der durch die Rückzahlung ersparten Sollzinsen. Ab Tilgungsbeginn is eine jährliche Leistungsrate (Sollzinsen und Tilgung) von 822,80€ monatlich zu zahlen. Bis zum Tilgungsbeginn sind nur Sollzinsen zu diesen terminen zu zahlen."

Könnt Ihr mir sagen, ob die SSK wirklich jetzt schon den vollen Monatsbetrag einziehen darf?

Vielen Dank!