Ablösen von Darlehen und Bausparvertrag BHW

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  1. Avatar von christin
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    Standard Ablösen von Darlehen und Bausparvertrag BHW

    Hallo an Alle,
    2003 habe ich einen Darlehensvertrag und einen Bausparvertrag (BHW Dispo maXX) abgeschlossen um eine ETW zu finanzieren. Nun möchte ich Darlehen sowie Bausparvertrag ablösen durch eine neue Finanzierung.
    Die Zuteilung des Bausparvertrag ist am 30. Juni 2013 fällig und die ersten zehn Jahre der Finanzierung mit Zinsfestschreibung enden zum 01.07.2013.

    Bei Abschluß des Bausparvertrages und des Hypothekendarlehens wurde uns gesagt und anhand von Skizzen (die wir noch haben) erläutert, wir müssen das spätere Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen und würden ja dann sogar die rückwirkend höhere Guthabenverzinsung in Anspruch nehmen können und würden auch die Abschlußgebühr erstattet bekommen.

    BHW-Verkäufer hat die Flexibilität (wie in den Tarifbedingungen des Dispomaxx beschrieben) heraus gestellt und zusätzlich auf die Möglichkeit der Sicherung, des (zur damaligen Zeit niedrigen) Darlehenszins verwiesen

    Jetzt stellt sich das BHW quer, verweist auf einen Passus des Darlehensertrages, Zitat: Zum Ende der vereinbarten Zinsfestschreibung ist das Darlehen durch den Bausparvertrag soweit möglich ganz oder teilweise abzulösen.
    Lohnt ein Ombudsverfahren?
    Kennt jemand Ausgänge von Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit?

    Vielen Dank für Rückmeldungen.
    ch

  2. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

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    Standard AW: Ablösen von Darlehen und Bausparvertrag BXW

    Hallo,

    da bist du nicht die Einzige, der es so geht.
    Man könnte glatt den Eindruck gewinnen, die BXW-Verkäufer wüssten es nicht besser. Daher haben sie diese Tarifvariante auch gerne bei vorfinanzierten BSV verkauft, mit genau der von dir beschriebenen Flexibilität, dass man ja die Abschlussgebühr erstattet bekäme und die rückwirkend höhere Guthabenverzinsung, wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Also keinerlei Risiko.

    Im Darlehensvertrag steht dann der Passus, der gerade die Ablehnung des Bauspardarlehens verhindert. Vom BXW wirst du dann nur die Aussage erhalten, du musst das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, das kannst du ja dann sofort ablösen. Genau das führt jedoch zum Verlust der Bonusverzinsung und des Anspruches auf Erstattung der Abschlussgebühr!

    Die zuständige Kammer in Hannover ist leider nicht sehr verbraucherfreundlich orientiert und sieht den BXW im Recht. M. W. nach, hat es noch keiner bis zum Ende durchgefochten, sondern sich irgendwann mit dem BXW verglichen.

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