Freistellungsauftrag und sonst. steuerliche Fragen

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  1. Avatar von Monay
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    Standard Freistellungsauftrag und sonst. steuerliche Fragen

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Tagesgeldkonto seit September 2011 bei der Bank of Scotland. Bis Januar 2013 war ich noch Azubi, mittlerweile bin ich Angestellter, hab mich aber noch nicht wirklich mit der Thematik befasst, obwohl ich trotz meines mikrigen azubigehalts immer Geld bei Seite legen konnte und allgemein sehr sparsam bin.

    Leider habe ich für 2011 und 2012 keinen Freistellungsauftrag ausgefüllt, 2011 wusste ich noch nix davon und 2012 hab ich kurz bis zur Meldefrist gewartet nur um dann erschreckt festzustellen, dass ich meine Steueridentifikationsnummer nicht weiß, keinerlei Unterlagen Zuhause gefunden habe und die Feiertage anstanden und somit die Frist verpasst habe.
    Also ist meine erste Frage: Kann ich mir das Geld rückwirkend noch wiederholen vom Finanzamt?
    Und ich nehme mal an hier sind/waren welche bei der Bank of Scotland: Kann ich jetzt schon das "Gültigkeit ab" 01.01.2013 setzen, "Gültig bis": Frei lassen und die €-Summe Freilassen und es dann im Dezember zuende ausfüllen? Oder noch besser: Kann ich bei der €-Summe schon etwas eintragen was ich definitiv nicht überschreiten werde oder muss diese summe genau passend zum tatsächlichen Zinsertrag sein?

    Des weiteren hört/liest man ja immer, ich hab dies und jenes von den Steuern abgesetzt. Wie funktioniert das ganze? Wie kann ich das auch machen und vorallem: was kann man von den Steuern absetzen??

    Tut mir leid für die (in euren Augen) sehr dummen Fragen

  2. Avatar von dunkeltier
    dunkeltier ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag und sonst. steuerliche Fragen

    So einen Freistellungsauftrag wollte ich auch noch beantragen

  3. Avatar von Patricker
    Patricker ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag und sonst. steuerliche Fragen

    Klar! Freistellungsauftrag unbedingt beantragen. Nichts an den Staat abgeben, was man auch behalten kann!

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