Zusatzversicherungen zur KFZ-Haftplicht

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  1. Avatar von Studebaker
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    Standard Zusatzversicherungen zur KFZ-Haftplicht

    Hallo,

    da ich gerade meine Versicherungen durchschaue, hab ich bemerkt, dass ich bei meiner KFZ Haftplicht diverse Zusatzversicherungen dabei hab, über deren Sinn ich gerade sinniere.

    ZB KFZ Insassenversicherung und KFZ Euopaschutz...

    Wer von euch hat solche Zusatzversicherungen bei seiner Haftplicht dabei?
    Wie schauts aus mit der Kündigung dieser? In meiner Polizze steht, dass die Haftplicht jährlich kündbar ist,...bei diesen Zusatzversicherungen nicht. Da steht "Neuvertrag gültig ab 28.06.2011 bis 01.07.2021.

    Soll das heissen, dass ich wenn ich die Haftplicht kündige um zu einem anderen Anbieter gehe, ich die Zusatzversicherungen laufen lassen muss? Plrinzipiell sind die Versicherungen gekoppelt, da müsste ja eigentlich wenn alles gekündigt werden, oder?

    lg, Stude

    Edit: bin grad etwas erstaunt, was mir eine Dame aus dem Call Center der Versicherung bzgl. der Reihung im Bonus/Malus gesagt hat. In meiner Polizze steht, dass man jählich um eine Bonusstufe fällt, wenn nix passiert ist. Da bei mir nun 2 Jahre fast um sind, wollt ich wissen in welche Bonusstufe ich nun komme. Siehe da..... jetzt werde ich erst in die Stufe 8 gereiht.

    Als Erklärung: Man wird immer ein Jahr nach dem Beobachtungszeitraum gereiht. Soll heissen...Reihung für Beobachtung 2011 auf 2012 wird 2013 druchgeführt usw usf?

    Mir hat das aber so keiner erklärt,..und in der Polizze steht das auch so nicht drin. Die Dame aus dem Call Center meinte nur, dass ist allg. Versicherungsgesetz und das steht dort so geregelt drin.

    Schon witzig irgendwie.
    Frage mich gerade, wie verhält es sich nun, wenn ich die Versicherung wechsle? Muss ich dann wieder 2 Jahre warten bis ich dort das erste Mal neu gereiht werde? Ich weiss ja, dass andere Versicherungen die Bonus/Malus Stufe üvernehmen, aber auch die selbe Beobachtung?

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Zusatzversicherungen zur KFZ-Haftplicht

    Moin,
    Wer von euch hat solche Zusatzversicherungen bei seiner Haftplicht dabei?
    Ich nicht, und ich empfinde es auch als sinnfrei, zumindest die Insassenunfallversicherung, da es sich hier nur um eine Ausschnittsdeckung handelt. Das Risiko deckt man besser über eine normale private Unfallversicherung ab.
    Soll das heissen, dass ich wenn ich die Haftplicht kündige um zu einem anderen Anbieter gehe, ich die Zusatzversicherungen laufen lassen muss? Plrinzipiell sind die Versicherungen gekoppelt, da müsste ja eigentlich wenn alles gekündigt werden, oder?
    Nein, es handelt sich um rechtlich eigenständige Verträge. Du kannst die Insassenversicherung aber auch einzeln kündigen. Kündigst Du hingegen die Haftpflicht, gelten auch alle Zusatzverträge als beendet.
    Du hast aber nach § 11(4) VVG die Möglichkeit, einen Vertrag, der für eine längere Dauer als 3 Jahre abgeschlossen wurde, erstmalig zum Ablauf des 3. Vertragsjahres zu kündigen, danach zu jeder Hauptfälligkeit.
    Soll heissen...Reihung für Beobachtung 2011 auf 2012 wird 2013 druchgeführt usw usf?
    Call-Center-Legenden. Das ist Quatsch. Wenn Du in 2011 schadenfrei gefahren bist, kommst Du automatisch in 2012 in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse.

  3. Avatar von Studebaker
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    Standard AW: Zusatzversicherungen zur KFZ-Haftplicht

    Tja...ich bin leider immer noch in der 9er Stufe.
    Randinfo: bin Österreicher. Betrifft also österreichische Versicherungen, falls das eine Rolle spielt.

    Edit:
    Tolle Wurst..hier in Ö ist es wohl wirklich so, dass man bis zu einem Jahr warten muss, damit die Reihung durchgeführt wird.

    "Für jeden Zulassungsbesitzer beginnt am 01.10. eines jeden Jahres der so genannte Beobachtungs-zeitraum und endet am 30.09. des Folgejahres. Geschieht in diesem Zeitraum kein Schaden, der aus der KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlt werden muss, so erfolgt nach dem nächsten Jahreswechsel zum Zeitpunkt der Prämienhauptfälligkeit eine Umreihung in die nächst günstigere Prämienstufe (siehe Auflistung oben). Bei einem Schadensfall rückt man ebenso nach dem nächsten Jahreswechsel zur nächsten Hauptfälligkeit um 3 Stufen wieder nach oben. Pro Beobachtungszeitraum in den Folgejahren ohne Schadensleistung gelangt man wieder um eine Stufe nach unten und kann sich dadurch wieder eine günstigere Prämienstufe erwerben."

    Quelle bonusmalus.at (links darf ich ja noch net posten...)

    Also rutsche ich nun wirklich jetzt erst auf die Bonusstufe 8.
    Egal..hauptsache ich kann die Polizze noch in diesem Jahr kündigen.

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