Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Deckungszusagen folgen immer sukzessive. Das heißt: erst kommt die Zusage für das außergerichtliche Verfahren.
    Führt das zu keinem Ergebnis kommt die Zusage für das gerichtliche Verfahren 1. Instanz, danach die Zusage für die Berufungsintanz.

    So ist das bei jeder RSV

  3. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, kennt jemand ein aktuelles Urteil vom Kammergericht in Potsdam gegen die DKB?

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von stillerLeser98
    Hallo in die Runde,

    ich habe nun die Deckungszusage meiner RSV (ARAG), allerdings gilt diese nur für außergerichtliche Tätigkeiten. Ist das normal??

    Hat wer die gleichen Erfahrungen mit den Deckungszusagen der RSV gemacht, ob sie diese nach Salamitaktik erteilen? Wurde später dann noch Deckung für das gerichtl. Verfahren zugesagt?

    Verwundert...
    Normal, erst außergerichtlich, kommt dann nichts zustand, dann muss der Anwalt bzgl. der Deckung für die 1.Instanz noch mal anfragen usw.

    Also, kannst Dich beruhigt zurück lehnen...

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    Hallo, kennt jemand ein aktuelles Urteil vom Kammergericht in Potsdam gegen die DKB?
    @Schauma, was ist der Hintergrund Deiner Frage?

    Meines Wissens ist übrigens das KG in Berlin...und das LG in Potsdam... ;-)

  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Könnte auch das OLG Brandenburg sein.........

  7. Avatar von Core50
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo StillerLeser98,
    es ist ganz normal. Zunächst die vorgerichtliche Instanz, danach geht es weiter. Dein RA muss dann bei der RSV wieder die Deckung für die nächste Stufe beantragen, usw.
    Viel Glück

  8. Avatar von Ollo2104
    Ollo2104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    folgende Urteile sollen alle für die Bank ausgefallen sein:
    Frankfurt 28.11.2014, Az. 2-21 O 139/14:
    Frankfurt 07.11.2014, Az. 2-05 O 157/14:
    Frankfurt 19.11.2014 Az. 19 U 74/14:

    leider kann ich dazu nicht viel finden...



  9. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    sorry meinte auch Berlin! Mein Anwalt hat sowas erzählt, im Bezug auf unseren Termin nächste Woche, dass es wohl ganz gut aussieht und bezog sich auf ein Urteil des Kammergerichtes.

  10. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    sorry meinte auch Berlin! Mein Anwalt hat sowas erzählt, im Bezug auf unseren Termin nächste Woche, dass es wohl ganz gut aussieht und bezog sich auf ein Urteil des Kammergerichtes.
    Das ist doch das Urteil aus 12/2014, KG Berlin.
    Rückabwicklung zu 5% über Basis und mit marktüblichem Zins, das war hier irgendwo auch angeführt. Ich hab jetzt keine Zeit dafür, aber wenn du paar Seiten zurückblätterst oder googelst, findeste was.

  11. Avatar von Ollo2104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meine Bank steht auf dem Standpunkt, dass die Urteile in Frankfurt auch in Zukunft so ausgehen werden. Daher wird es, auch bei anwaltlicher Hilfe, schwer werden einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, der dann auch akzeptabel ist.
    Wenn man keine RSV hat kann man sich das Geld auch sparen…?

  12. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Um welche Bank handelt es sich bei Ihnen?
    Diba?

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Ollo2104
    Meine Bank steht auf dem Standpunkt, dass die Urteile in Frankfurt auch in Zukunft so ausgehen werden. Daher wird es, auch bei anwaltlicher Hilfe, schwer werden einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, der dann auch akzeptabel ist.
    Wenn man keine RSV hat kann man sich das Geld auch sparen…?
    Ja, dann hat die Bank mit ihrer Aussage genau zu 100% das erreicht, was sie erreichen wollte! ;-)

  14. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Ollo2104: ING-DiBa?

    Es kommt darauf an, ob/wieviel man riskieren will. Aber es sieht in der Tat so aus, dass das LG und leider auch das OLG Frankfurt in letzter Zeit sehr bankenfreundlich geurteilt und dabei die höchstrichterlichen Urteile des BGH ignoriert haben.

    Es besteht die Möglichkeit, mit einer Kanzlei ein Honorar auf Erfolgsbasis zu vereinbaren. Eine lange Liste mit Kanzleien findet man bei test.de.

    Schließlich kann man auch einen Prozessfinanzierer einschalten. Der übernimmt die Kosten im Falle des Unterliegens und wird am "Gewinn" des Kunden im Falle des Obsiegens beteiligt (z.B. mit 35%). Es gibt u.a. auch RSVen, die eine Prozessfinanzierung anbieten.

  15. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    wollte mich auch mal beteiligen und erst mal berichten, dass Roland nicht am
    Gewinn das heißt VFE die 35 % kassiert, sondern vom Streitwert.
    Das bedeutet Darlehenssumme von 200000 möchten die 30 Prozent.

  16. Avatar von Ollo2104
    Ollo2104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Volksbank

    Damit wollte ich nur sagen das außergerichtlich im Raum Frankfurt nicht mehr viel geht und man sich auf eine Klage einstellen sollte

  17. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Muß mich hier auch noch mal zu Wort melden. Ich habe jetzt von einem Rechtsanwalt meinen Darlehnsvertrag aus dem Jahr 2009 (IngDiba) prüfen lassen. Dieser sagte, dass die Widerrufsbelehrung nicht richtig ist.
    Der RA riet mir, mich mit der Bank auf einen aktuellen Zinssatz zu einigen, da das Risiko vor Gericht zu verlieren sehr teuer werden kann. Ich habe das Geld seinerseits für einen Neubau aufgenommen, daher greift die Rechtsschutzversicherung nicht.
    Nun meine Frage: Wenn es bereits ein Urteil zu exakt „meiner“ Widerrufsbelehrung gibt das besagt, dass diese ungültig ist, dann gilt das doch auch für meinen Vertrag und ich würde quasi kein Risiko eingehen, oder? Und wo würde ich das in Erfahrung bringen können?

  18. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    @Ollo2104: ING-DiBa?

    ...Aber es sieht in der Tat so aus, dass das LG und leider auch das OLG Frankfurt in letzter Zeit sehr bankenfreundlich geurteilt und dabei die höchstrichterlichen Urteile des BGH ignoriert haben.
    Nicht mehr nur das LG Frankfurt. Inzwischen sind mir leider auch abweisende Urteile wegen angeblich unzulässiger Rechtsausübung - Verwirkung aus Bonn hier, Bielefeld hier, Dortmund hier und Hamburg hier bekannt geworden. Mit Ausnahme des Hamburger Urteils zu WR nach vollständiger beiderseitiger Erfüllung.

  19. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Harley,

    das relativiert diese pessimistisch stimmenden Urteile:

    Verwirkung des Widerrufsrechts des Darlehsnehmers beim Darlehensvertrag - Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen von Kredit- & Darlehensverträgen!

    Der BGH wird diese klageabweisenden Entscheidungen niemals bestätigen - wenn er denn einmal zum Zuge kommt.

  20. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Harley,

    das relativiert diese pessimistisch stimmenden Urteile:

    Verwirkung des Widerrufsrechts des Darlehsnehmers beim Darlehensvertrag - Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen von Kredit- & Darlehensverträgen!

    Der BGH wird diese klageabweisenden Entscheidungen niemals bestätigen - wenn er denn einmal zum Zuge kommt.
    Da bin ich ja ganz bei. Die Frage ist aber, ob der BGH denn je zum Zuge kommt...

    Ich will nicht schwarzmalen, aber wie von mir hier aufgeführt, haben Banken Möglichkeiten eine missliebige Entscheidung des BGH zu unterbinden.

    Die verlinkte Abhandlung ist die gut nachvollziehbare Auffassung eines Anwalts. Nicht mehr und nicht weniger.

  21. Avatar von RAM
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    Der Anwalt benennt aber auch eine ganze Reihe kundenfreundlicher Urteile.....

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