Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Fight 4 y Right
    Fight 4 y Right ist offline

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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    So eine ähnliche Aussage habe ich auch von der Anwaltskanzlei Gunkel,Kunzenbacher und Partner erhalten.

    Zitat:Wir führen viele Klageverfahren gegen die ING-DiBa. Bis in die 3. Instanz sind wir nicht gekommen, weil die Parteien immer eine Regelung gefunden haben, die eine einvernehmliche Beendigung nach sich gezogen hat.
    Hallo Andi1104
    Du wirst wahrscheinlich die aktuelle "Marschroute" von Gunkel, Kunzenbacher und Partner meinen, hier der Orginal Text von deren Homepage:



    UNSERE ZUKÜNFTIGE "MARSCHROUTE" BEI WIDERRUFSFÄLLEN VON IMMOBILIENDARLEHEN
    Bekanntlich sind wir nun lange mit diesem Thema beschäftigt und haben eine sehr große Anzahl von Baufinanzierungen und deren Widerruf bearbeitet. Die vielen Klageverfahren werden – leider – in der Regel nicht zu Ende geführt. Die wenigsten Mandanten haben dazu die nötigen Nerven – obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesgerichtshof) in aller Regel zu deren Gunsten ausfällt. Es wird sehenden Auges auf Ansprüche in erheblichem Umfang verzichtet.

    Es ist aber auch festzustellen, dass mit jeder neuen und höheren Instanz die Vergleiche mit den Banken für die Verbraucher/Darlehensnehmer besser werden. Es ist klar erkennbar, dass die Banken jegliche negativen Urteile vermeiden wollen, um sich nur auf rechtskräftige positive Urteile (der unteren Instanzen) beziehen zu können.

    (Ist auch klar: Jedes negative Urteil kann in die Millionen gehen, der einzelne Vergleich kostet "nur" ein paar 1000 €)

    Es ist aber nicht hilfreich, diese latente Unsicherheit weiter durch Vergleiche aufrecht zu erhalten, bzw. durch vorzeitige Aufgabe (Landgericht oder Oberlandesgericht) bei einem negativen Urteil sogar noch zu verstärken.

    Es ist wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen.

    Das gilt nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Banken. Wenn diese der Auffassung sind, dass sie richtig belehrt haben, sollten die Banken dies schwarz auf weiß vom Bundesgerichtshof bestätigt bekommen.

    Wenn die Belehrung falsch ist, sollen die Verbraucher das aber auch wissen und nicht nur vermuten – bzw. deren Rechtsanwälte.

    Die derzeitige Rechtsprechung ist im hohen Maße widersprüchlich, weil jedes Gericht sich seine eigene Meinung zu diesen Fällen bildet. Oft ist nicht einmal bei ein und demselben Landgericht die Rechtsprechung einheitlich. So ist tatsächlich eine seriöse Aufklärung und Beratung von unserer Seite kaum möglich. Wir können nur unsere erheblichen Bedenken gegen die Widerrufsbelehrungen darlegen und die sich daraus resultierenden Ansprüche eines Widerrufs. Wie ein Rechtsstreit ausgeht, lässt sich aus oben genannten Gründen derzeit nur bedingt vorhersagen – insbesondere in den unteren Instanzen (Landgericht und Oberlandesgericht). Etwas mehr Sicherheit gäbe es, wenn sofort das Bundesgericht zu entscheiden hätte. Soweit kommen wir in der Regel aber nicht.

    Wir haben daher folgendes Ziel:

    Außergerichtlich werden anhand der derzeitigen Lage der Rechtsprechung und der vorgefundenen Widerrufsbelehrung/Vertragssituation angemessene Lösungsvorschläge erarbeitet, mit dem Mandanten abgestimmt und der Bank vorgeschlagen.
    Entweder wird dann kurzfristig eine einvernehmliche Lösung gefunden (außergerichtlicher Vergleich) oder wir gehen dann zügig in das Klageverfahren über.

    Wenn wir dann im Klageverfahren sind, haben wir das erklärte Ziel, mit unseren Mandanten auch die Ansprüche durchzusetzen und ein Urteil zu erstreiten. Notfalls soll dies auch durch die Instanzen "durchgezogen" werden.

    Vergleiche im Klageverfahren möchten wir zukünftig vermeiden, um genau die erstrebte Rechtssicherheit zu erreichen.

    Über die Rückrechnung der Darlehen nach Widerruf führt dies auch zu sehr spürbaren finanziellen Vorteilen bei den Mandanten, wenn wir am Ende Erfolg haben. Das ist dann wie ein Fünfer im Lotto (für den Sechser reicht es nicht ganz…) – aber mit deutlich besserer Gewinnchance.

    Wichtig dabei ist natürlich die Unterstützung durch eine Rechtschutzversicherung.
    Diese greifen insbesondere bei Finanzierungen, die für den Erwerb einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie aufgenommen wurden (kein Neubau, keine Fremdvermietung).
    Neubaufinanzierungen waren schon immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
    Die Finanzierung für vermietete Objekte ist den älteren Rechtsschutzversicherungen zum Teil noch abgedeckt.

    Dies prüfen wir für Sie selbstverständlich auch vorher.

    Eine solche Rechtsschutzversicherung übernimmt dann im Deckungsfall auch die Kosten für sämtliche Instanzen bis zum Bundesgerichtshof oder sogar dem Europäischen Gerichtshof.
    Bei einer verlorenen Klage übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten des Gegners.
    Es gibt daher eigentlich keinen Grund zur vorzeitigen Aufgabe/Vergleich. Das Schlimmste, was einem Mandanten/Darlehensnehmer/Verbraucher passieren kann, ist die Erkenntnis, dass er sein Darlehen so erfüllen muss, wie er es abgeschlossen hat. Auf dem Stand ist er aber ohnehin...

    Dann hätte die Bank aber auch richtig belehrt und das Ergebnis wäre völlig in Ordnung und fair.

    Wenn Sie also Ihre Finanzierung überprüfen lassen wollen auf die Widerrufsmöglichkeit und die sich daraus ergebenden Ansprüche, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir regeln Ihren Fall dann entweder kurzfristig oder setzen ihre Ansprüche durch.


    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage (telefonisch oder E-Mail).

    Arnim Kunzenbacher
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  3. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fight 4 y Right
    [COLOR="Red"]
    Wir haben daher folgendes Ziel:

    Außergerichtlich werden anhand der derzeitigen Lage der Rechtsprechung und der vorgefundenen Widerrufsbelehrung/Vertragssituation angemessene Lösungsvorschläge erarbeitet, mit dem Mandanten abgestimmt und der Bank vorgeschlagen.
    Entweder wird dann kurzfristig eine einvernehmliche Lösung gefunden (außergerichtlicher Vergleich) oder wir gehen dann zügig in das Klageverfahren über.

    Wenn wir dann im Klageverfahren sind, haben wir das erklärte Ziel, mit unseren Mandanten auch die Ansprüche durchzusetzen und ein Urteil zu erstreiten. Notfalls soll dies auch durch die Instanzen "durchgezogen" werden.

    Vergleiche im Klageverfahren möchten wir zukünftig vermeiden, um genau die erstrebte Rechtssicherheit zu erreichen.

    Über die Rückrechnung der Darlehen nach Widerruf führt dies auch zu sehr spürbaren finanziellen Vorteilen bei den Mandanten, wenn wir am Ende Erfolg haben. Das ist dann wie ein Fünfer im Lotto (für den Sechser reicht es nicht ganz…) – aber mit deutlich besserer Gewinnchance.

    Wichtig dabei ist natürlich die Unterstützung durch eine Rechtschutzversicherung.
    Diese greifen insbesondere bei Finanzierungen, die für den Erwerb einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie aufgenommen wurden (kein Neubau, keine Fremdvermietung).
    Neubaufinanzierungen waren schon immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
    Die Finanzierung für vermietete Objekte ist den älteren Rechtsschutzversicherungen zum Teil noch abgedeckt.

    Dies prüfen wir für Sie selbstverständlich auch vorher.

    Eine solche Rechtsschutzversicherung übernimmt dann im Deckungsfall auch die Kosten für sämtliche Instanzen bis zum Bundesgerichtshof oder sogar dem Europäischen Gerichtshof.
    Bei einer verlorenen Klage übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten des Gegners.
    Es gibt daher eigentlich keinen Grund zur vorzeitigen Aufgabe/Vergleich. Das Schlimmste, was einem Mandanten/Darlehensnehmer/Verbraucher passieren kann, ist die Erkenntnis, dass er sein Darlehen so erfüllen muss, wie er es abgeschlossen hat. Auf dem Stand ist er aber ohnehin...

    Dann hätte die Bank aber auch richtig belehrt und das Ergebnis wäre völlig in Ordnung und fair.

    Wenn Sie also Ihre Finanzierung überprüfen lassen wollen auf die Widerrufsmöglichkeit und die sich daraus ergebenden Ansprüche, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir regeln Ihren Fall dann entweder kurzfristig oder setzen ihre Ansprüche durch.


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    Arnim Kunzenbacher
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    Mit einer RSV im Hintergrund würde ich auch viel frecher fordern. Wenn man selbst zahlt, überlegt man schon, wie sinnvoll ein Vergleich ist oder inwieweit man dem Richter folgt, auch wenn man eine andere Ansicht vertritt.

    Wenn ich zB fordere, dass die Bank den gezogenen Nutzen in Höhe der Dispozinsen rausgibt und der Richter 5% über Basis annehmen will, kann es passieren, dass die Gerichtskosten anteilig an mir hängen bleiben. Die Gerichtskosten werden immer im Verhältnis ermittelt. Wenn von meinen Anträgen nur 95 % durch gehen, bleiben 5 % der Gerichtskosten an mir hängen. Und wenn ich selber zahle, überlege ich mir jeden Schritt dreimal.

  4. Avatar von moosel
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    so jetzt die erste Absage der Sparkasse.. angeschrieben von meinem Rechtsanwalt. Obwohl diese WRB mehrere Fehler enthält weißt die Bank auf die Wirksamkeit hin. Insbesondere im Blatt 3 , Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Rechtstreits usw ....vorzeitig gegen Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung werden wir sie aus dem Vertrag entlassen danach erwarten wir die Auflösung alle Konten Rechtsmissbrauch . Verstoß gegen Treue und Glauben !!!!
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  5. Avatar von Fight 4 y Right
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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Diese Erfahrungswerte der Kanzleien sind auch wichtig für unsere Strategie.

    Es werden doch viele Vergleiche geschlossen wie man daraus interpretieren kann.

    Aber man sieht halt auch das einige Banken sich erstmal verklagen lassen und dann bei den mündlichen Verhandlungen einlenken. Man trifft sich irgendwo in der Mitte und jeder geht mit Win Win raus...

    Ich denke wenn man nicht ganz so gierig ist und einem der Spatz in der Hand reicht.... ist das auch nicht das schlechteste und gibt Planungssicherheit!!!

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    Hallo eugh,
    mein Ra hat Sorge, bei einem möglichen Gerichtsverfahren seine Zulassung als Anwalt bei einem für die Sparkasse positiven Ausgang zu verlieren .
    Was ist denn das für ein Argument und für ein Anwalt?

    Gibt es Az. bzw. sogar Details zu den jüngsten Prozessen gegen die ING-DiBa?

  7. Avatar von Pit Parker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo "moosel",

    das sind aber nicht alle Fehler in der WRB der SK. Da ist dir aber sicherlich bekannt?

    Gruß

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ach, die hauen kräftig auf die Buschtrommeln, weil sie eben wissen, dass ihre WRB fehlerhaft ist...

    Ich würde jetzt mal noch den Mai bzw. Juni abwarten, dann gibt es auch über diese WRB ein Urteil vom OLG Nürnberg...

    Denke kaum, dass das OLG N sich traut, gegenüber dem anderen zweiten OLG M anderslautend zu urteilen...und das hat diese WRB schon 2013 als fehlerhaft und damit unwirksam abgeurteilt.

  9. Avatar von Pit Parker
    Pit Parker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    wer ist denn da in Revision gegangen? Kläger oder Beklagt?

    Gruß

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Pit Parker
    Hallo,

    wer ist denn da in Revision gegangen? Kläger oder Beklagt?

    Gruß
    Kläger.

    Die 6. Zivilkammer des LG N-Fü hat diese SPK WRB als fehlerhaft und unwirksam abgeurteilt, die 10. Zivilkammer aber unter anderem Vorsitz, meinte, die SPK hätte sich an den Mustertext gehalten...

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die 10. Zivilkammer mit Dr. Regenfuss urteilt schon seit Jahren grundsätzlich anders als die 6. ZK.
    Leider schließt sich der 14. Zivilsenat des OLG meist der Ansicht der 10. Kammer an.

    Nürnberg ist und bleibt ein Fall für den BGH.....

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Die 10. Zivilkammer mit Dr. Regenfuss urteilt schon seit Jahren grundsätzlich anders als die 6. ZK.
    Leider schließt sich der 14. Zivilsenat des OLG meist der Ansicht der 10. Kammer an.

    Nürnberg ist und bleibt ein Fall für den BGH.....
    Hast Du da Beispiels Urteile? Nicht dass ich Dir nicht glauben möchte...möchte mir nur darüber einen Überblick verschaffen...

    Bei uns stehen demnächst ein paar Entscheidungen an...DKB...ob in Potsdam oder doch Nürnberg (weil schneller)

    etc.

  13. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich erlaube mir, den Text meiner aktuellen Kolumne hier einzustellen, weil ich glaube, dass dieser Aspekt gerade für viele Neueinsteiger interessant ist.

    Warum der Widerruf eines Kredits so lukrativ ist wie noch nie – und warum sich Baufinanzierer beeilen sollten

    Wer eine falsche Widerrufsbelehrung in seinem Kreditvertrag hat, der kann seinen Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen und damit aus einem teuren Kredit aussteigen: Das ist der Kern des sogenannten Widerrufjokers, der seit gut einem Jahr durch die Medien geht und auch zur Gründung der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) geführt hat.

    Seinerzeit haben wir davon gesprochen haben, dass man die Zinskosten für seinen Immobilienkredit halbieren kann. Das klang damals schon sehr gut, für den einen oder anderen sogar unglaubwürdig. Zahlreiche Vergleiche, die die Nutzer der IG Widerruf inzwischen erzielt haben, belegen jedoch die Richtigkeit. Mittlerweile ist diese Aussage aber sogar untertrieben. Inzwischen gehen die Vorteile nämlich eher in Richtung einer Reduzierung der Zinsen um zwei Drittel, teilweise auch darüber hinaus. Der Widerrufsjoker wird also jeden Tag lukrativer!

    Grund dafür sind die weiter gesunkenen Zinsen. Vor einem Jahr lag die Rendite für zehnjährige Bundesanleihen bei ca. 1,6 Prozent. Heute liegt sie bei 0,1 Prozent. Diesen Rückgang haben – fast – auch die Zinsen für Baufinanzierungen nachvollzogen. Wer heute also aus einem Immobilienkredit aussteigt, für den er 5 Prozent Zinsen bezahlt, der zahlt für seine Anschlussfinanzierung nicht mehr 2,5 Prozent wie Anfang 2014, sondern nur noch etwa 1,2 bis 1,5 Prozent. Der wirtschaftliche Vorteil eines erfolgreichen Ausstiegs aus einem Kredit ist also so groß wie noch nie.

    Dieser Effekt führt im Gegenzug auch dazu, dass die Vorfälligkeitsentschädigungen, die man für die vorzeitige Beendigung eines Kredits (ohne Widerrufsjoker) bezahlen muss, so hoch sind wie nie zuvor. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Spiegelbild der stark gesunkenen Zinsen seit Abschluss des Kredits. Je stärker die Zinsen zurück gegangen sind, desto höher ist die Entschädigung, die an die Bank zu zahlen ist. Wer heute beispielsweise einen Kreditvertrag aus 2011, für den er einen Zins von 4,0 Prozent bezahlt, vorzeitig beenden will, der zahlt rund 20 Prozent der noch offenen Kreditsumme. Bei einer Restschuld von 200.000 Euro sind das also satte 40.000 Euro. Dieses Geld kann sparen, wer über den Widerrufsjoker aus seinem Kredit aussteigt.

    Allerdings gibt es zwei Gründe, sich zu beeilen: Erstens ist es unwahrscheinlich, dass die Zinsen weiter sinken. Der maximale Vorteil des Widerrufsjokers dürfte also inzwischen erreicht sein. Zweitens ist jeder Tag, den Sie in Ihrem teuren Kredit verharren, ein verlorener Tag. Denn der wirtschaftliche Vorteil nimmt natürlich ab, je später Sie den Widerruf erklären. Beträgt die verbleibende Zinsbindung Ihres Darlehens noch fünf Jahre, so ist der Betrag, den Sie sparen können, wenn Sie die Bank aus einem Kredit entlässt, doppelt so hoch wie bei einer verbleibenden Zinsbindung von 2,5 Jahren.



    Das gilt dann, wenn es zu einer Auflösung des Vertrags kommt oder zu einer Absenkung des Vertragszinses auf das aktuelle Marktniveau. Andere Spielregeln gelten, wenn man es auf komplette Rückabwicklung des Vertrags abgesehen hat. Diese ist jedoch in der Praxis die große Ausnahme und zumeist nur gerichtlich mit dem entsprechend hohem Kostenrisiko und langen Wartezeiten zu erreichen.

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Einfach mal in der Urteilsdatenbank Bayern stöbern, da kann man mit Aktenzeichen 10 O bzw. 6 O (LG Nürnberg) oder 14 U (zuständig für die Berufung beim OLG Nürnberg) entsprechende Urteile finden:

    Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Erweiterte Suche.

    Man kann die Situation in Nürnberg auch sehr gut an den Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Kreditbearbeitungsgebühren sehen: Während die 10. Kammer diese Gebühren grundsätzlich für korrekt ansah, erließ die 6. Zivilkammer immer gegensätzliche Urteile. Auch sonst ist die 6. Kammer nachweislich verbraucherfreundlich, die 10. nicht.

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mein aktueller Beweis für die Darlegung:



    1. Der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlichen gem. § 490 Abs. 2 BGB gekündigten Darlehensvertrages ist nicht verwirkt.

    2. Die Vorschrift des § 503 Abs. 2 BGB vermag bei Immobiliardarlehensverträgen nicht die von der ständigen Rechtsprechung begründete Vermutung zu entkräften, wonach die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat

    3. Der Gebührenstreitwert eines Antrags, mit dem die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines bereits abgelösten Darlehensbetrages begehrt wird, entspricht der (Rest-)Darlehensvaluta zum Zeitpunkt der Ablösung.

    LG Nürnberg-Fürth 6. Zivilkammer, Urteil vom 20.04.2015, 6 O 9499/14

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Bei Deiner Entscheidung ob Nürnberg oder Potsdam solltest Du auch taktisch kalkulieren: In Nürnberg hättest Du wahrscheinlich in acht Monaten ein OLG-Urteil. Damit könntest Du schon zum BGH marschieren...

    Und eins ist klar: Die DKB wird kein für sie negatives Urteil hinnehmen. So landest Du auch von Potsdam aus beim BGH - nur in einem viel größeren Zeitfenster.

  17. Avatar von Lorand Hoekbout
    Lorand Hoekbout

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was jedem bewusst sein sollte, der einen Vertrag widerrufen möchte, ist die hier vielzitierte Einzelfallentscheidung.

    Ganz so einfach, wie es teilweise dargestellt wird, ist es nicht.

    Eine aussergerichtliche Einigung mal eben so mit einem Anwaltsbrief halte ich für unwahrscheinlich.

    Man sollte sich gut überlegen, ob man die Kosten dafür, ca. 900€, einem Anwalt zahlt. Evtl. kommt ohne RSV nichts bei rum.

    Aktuell hat die DiBa keine(!) Einigung trotz 3 Anwaltsschreiben angenommen.

    Will man dann klagen?

  18. Avatar von Fight 4 y Right
    Fight 4 y Right ist offline

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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lorand Hoekbout
    Was jedem bewusst sein sollte, der einen Vertrag widerrufen möchte, ist die hier vielzitierte Einzelfallentscheidung.

    Ganz so einfach, wie es teilweise dargestellt wird, ist es nicht.

    Eine aussergerichtliche Einigung mal eben so mit einem Anwaltsbrief halte ich für unwahrscheinlich.

    Man sollte sich gut überlegen, ob man die Kosten dafür, ca. 900€, einem Anwalt zahlt. Evtl. kommt ohne RSV nichts bei rum.

    Aktuell hat die DiBa keine(!) Einigung trotz 3 Anwaltsschreiben angenommen.

    Will man dann klagen?

    Es ist bei den Banken mittlerweile so, das sie sich erstmal gerne verklagen lassen bevor sie sich vor der Klageerhebung mit der Kundenseite einigen.
    Das ist inzwischen zum Sport bei den Finanzhäusern geworden. Aber eines ist auch klar. Mit jeder Instanz (falls Niederlage der Kunden) wächst der Druck der Banken. Bis zum BGH will/wird da keine Bank mitgehen. Beim OLG ist die Verhandlungsposition für den Kunden noch besser, wird hier auch verloren und Revision beim BGH eingelegt wedeln die Banken plötzlich mit den Geldscheinen.
    Also einen langen Atem haben und sich nicht unterkriegen lassen lautet das Motto!!!

  19. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fight 4 y Right
    Hallo Andi1104
    Du wirst wahrscheinlich die aktuelle "Marschroute" von Gunkel, Kunzenbacher und Partner meinen, hier der Orginal Text von deren Homepage:



    UNSERE ZUKÜNFTIGE "MARSCHROUTE" BEI WIDERRUFSFÄLLEN VON IMMOBILIENDARLEHEN
    Bekanntlich sind wir nun lange mit diesem Thema beschäftigt und haben eine sehr große Anzahl von Baufinanzierungen und deren Widerruf bearbeitet. Die vielen Klageverfahren werden – leider – in der Regel nicht zu Ende geführt. Die wenigsten Mandanten haben dazu die nötigen Nerven – obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesgerichtshof) in aller Regel zu deren Gunsten ausfällt. Es wird sehenden Auges auf Ansprüche in erheblichem Umfang verzichtet.

    Es ist aber auch festzustellen, dass mit jeder neuen und höheren Instanz die Vergleiche mit den Banken für die Verbraucher/Darlehensnehmer besser werden. Es ist klar erkennbar, dass die Banken jegliche negativen Urteile vermeiden wollen, um sich nur auf rechtskräftige positive Urteile (der unteren Instanzen) beziehen zu können.

    (Ist auch klar: Jedes negative Urteil kann in die Millionen gehen, der einzelne Vergleich kostet "nur" ein paar 1000 €)

    Es ist aber nicht hilfreich, diese latente Unsicherheit weiter durch Vergleiche aufrecht zu erhalten, bzw. durch vorzeitige Aufgabe (Landgericht oder Oberlandesgericht) bei einem negativen Urteil sogar noch zu verstärken.

    Es ist wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen.

    Das gilt nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Banken. Wenn diese der Auffassung sind, dass sie richtig belehrt haben, sollten die Banken dies schwarz auf weiß vom Bundesgerichtshof bestätigt bekommen.

    Wenn die Belehrung falsch ist, sollen die Verbraucher das aber auch wissen und nicht nur vermuten – bzw. deren Rechtsanwälte.

    Die derzeitige Rechtsprechung ist im hohen Maße widersprüchlich, weil jedes Gericht sich seine eigene Meinung zu diesen Fällen bildet. Oft ist nicht einmal bei ein und demselben Landgericht die Rechtsprechung einheitlich. So ist tatsächlich eine seriöse Aufklärung und Beratung von unserer Seite kaum möglich. Wir können nur unsere erheblichen Bedenken gegen die Widerrufsbelehrungen darlegen und die sich daraus resultierenden Ansprüche eines Widerrufs. Wie ein Rechtsstreit ausgeht, lässt sich aus oben genannten Gründen derzeit nur bedingt vorhersagen – insbesondere in den unteren Instanzen (Landgericht und Oberlandesgericht). Etwas mehr Sicherheit gäbe es, wenn sofort das Bundesgericht zu entscheiden hätte. Soweit kommen wir in der Regel aber nicht.

    Wir haben daher folgendes Ziel:

    Außergerichtlich werden anhand der derzeitigen Lage der Rechtsprechung und der vorgefundenen Widerrufsbelehrung/Vertragssituation angemessene Lösungsvorschläge erarbeitet, mit dem Mandanten abgestimmt und der Bank vorgeschlagen.
    Entweder wird dann kurzfristig eine einvernehmliche Lösung gefunden (außergerichtlicher Vergleich) oder wir gehen dann zügig in das Klageverfahren über.

    Wenn wir dann im Klageverfahren sind, haben wir das erklärte Ziel, mit unseren Mandanten auch die Ansprüche durchzusetzen und ein Urteil zu erstreiten. Notfalls soll dies auch durch die Instanzen "durchgezogen" werden.

    Vergleiche im Klageverfahren möchten wir zukünftig vermeiden, um genau die erstrebte Rechtssicherheit zu erreichen.

    Über die Rückrechnung der Darlehen nach Widerruf führt dies auch zu sehr spürbaren finanziellen Vorteilen bei den Mandanten, wenn wir am Ende Erfolg haben. Das ist dann wie ein Fünfer im Lotto (für den Sechser reicht es nicht ganz…) – aber mit deutlich besserer Gewinnchance.

    Wichtig dabei ist natürlich die Unterstützung durch eine Rechtschutzversicherung.
    Diese greifen insbesondere bei Finanzierungen, die für den Erwerb einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie aufgenommen wurden (kein Neubau, keine Fremdvermietung).
    Neubaufinanzierungen waren schon immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
    Die Finanzierung für vermietete Objekte ist den älteren Rechtsschutzversicherungen zum Teil noch abgedeckt.

    Dies prüfen wir für Sie selbstverständlich auch vorher.

    Eine solche Rechtsschutzversicherung übernimmt dann im Deckungsfall auch die Kosten für sämtliche Instanzen bis zum Bundesgerichtshof oder sogar dem Europäischen Gerichtshof.
    Bei einer verlorenen Klage übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten des Gegners.
    Es gibt daher eigentlich keinen Grund zur vorzeitigen Aufgabe/Vergleich. Das Schlimmste, was einem Mandanten/Darlehensnehmer/Verbraucher passieren kann, ist die Erkenntnis, dass er sein Darlehen so erfüllen muss, wie er es abgeschlossen hat. Auf dem Stand ist er aber ohnehin...

    Dann hätte die Bank aber auch richtig belehrt und das Ergebnis wäre völlig in Ordnung und fair.

    Wenn Sie also Ihre Finanzierung überprüfen lassen wollen auf die Widerrufsmöglichkeit und die sich daraus ergebenden Ansprüche, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir regeln Ihren Fall dann entweder kurzfristig oder setzen ihre Ansprüche durch.


    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage (telefonisch oder E-Mail).

    Arnim Kunzenbacher
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    Nein , ich habe aus einer an mich gesendeten Email zitiert, auf Anfrage von mir über den Stand seiner Klagen Richtung BGH gegen die DiBa

  20. Avatar von Lorand Hoekbout
    Lorand Hoekbout

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zu Fight 4 y Right:

    Das muss man erstmal können vor lauter Lachen

    Ein Risiko ist immer da; klar, dass die Banken darauf spekulieren.

    Aber nur den Anwalt reich machen will auch keiner.

    Vor Gericht ziehen ohne RSV und nur mit gutem Glauben, ist nichts für schwache Nerven.

    Wo sind denn die ganzen Urteile oder die für den Kläger positiven Vergleiche aus Frankfurt mit der DiBa? Dann könnte man sich ein besseres Bild machen.

    Ansonsten kann man nur dem Anwalt vertrauen, der aber ein pers. Interesse hat, da er daran verdient, wenn man klagt.

  21. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fight 4 y Right
    Es ist bei den Banken mittlerweile so, das sie sich erstmal gerne verklagen lassen bevor sie sich vor der Klageerhebung mit der Kundenseite einigen.
    Das ist inzwischen zum Sport bei den Finanzhäusern geworden. Aber eines ist auch klar. Mit jeder Instanz (falls Niederlage der Kunden) wächst der Druck der Banken. Bis zum BGH will/wird da keine Bank mitgehen. Beim OLG ist die Verhandlungsposition für den Kunden noch besser, wird hier auch verloren und Revision beim BGH eingelegt wedeln die Banken plötzlich mit den Geldscheinen.
    Also einen langen Atem haben und sich nicht unterkriegen lassen lautet das Motto!!!
    Man sollte aber auch darauf achten, das man die Klage so angeht, dass man auch bis zum BGH vordringt bzw. in die Revision kommt.

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