Danke, ich habe meinen Beitrag oben noch einmal editiert. Damit der Zusammenhang nicht verlorengeht, habe ich einen relevanten Teil hierher verschoben:
(Das Urteil des OLG Stuttgart war also am 14.10.2015. Wann war der letzte  Verhandlungstermin für der Urteilsverkündung? 4 Wochen vorher? Also nur  sehr knapp vor dem Beschluss des BGH am 22.09.2015 - Pech gehabt,  schade. 

)
Aus dem BGH-Beschluss (Az. 
XI ZR 116/15), Hervorhebungen von mir:Mit "widerleglich" lässt der BGH doch auch hier noch  offen, dass die Bank niedrigere Nutzungen nachweisen kann, denn im  Senatsurteil vom 10. März 2009 
XI ZR 33/08 war bereits zu lesen:Mich wundert jetzt aber, weshalb wir annehmen,  dass die Vermutung nicht für Immobiliendarlehen gelten soll. Oder nehmen  wir vielmehr an, dass wir nicht wissen, ob der BGH diese Vermutung auch  für Immobiliendarlehen hegt? Jedenfalls geht aus dem o.g. Urteil vom  10.03.2009 nicht hervor, dass die Vermutung auf bestimmte Darlehensarten  beschränkt ist. Oder gibt es dafür andere (BGH-)Urteile?