Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Gut ge-, und beschrieben. War ja meine Vermutung, die Anwälte, aber auch der Apfel und die Birne.
    Wenn man mit einem Beitrag so zufrieden ist hat unserer Admin extra dafür einen kleinen "Danke" Buton links unten eingefügt, so als kleine Anerkennung für die Mühe des Autors.
    Es sollte ja auch nicht alles so selbstverständlich sein sich in seiner Freizeit für alle anderen so selbstlos zu bemühen.

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Folgendes Urteil steht ja schon länger auf der Seite von test.de:
    Der Webseite der Kanzlei ist u.a. zu entnehmen, dass gemäß der Entscheidung des OLG Stuttgarts die Formulierung "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" den Darlehensnehmer nicht richtig über den maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist belehre. Weiterhin kann man dort nachlesen, dass die Entscheidung des OLG Stuttgart von Nutzungen der BW Bank i.H.v. nur 2,5%-Punkten über dem Basiszinssatz ausging.

    Es war zu erfahren, dass Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH eingelegt wurde. Das Az. dort lautet: XI ZR 482/15.

    Weiterhin war zu erfahren, dass die Frist beim BGH für die Rechtsmittelbegründung am 22.02.2016 enden und nicht verlängert werden wird. Unklar bleibt, wer NZB eingelegt hat. Aber wir können darauf hoffen, dass evtl. der BGH sich evtl. doch in absehbarer Zeit mit dem Thema beschäftigen darf (es sei denn - und das wäre doch sehr wahrscheinlich - dass die Bank das Scheckheft zückt).
    Diese Info habe ich im Thread zur (Nicht-)Verwirkung in der Liste mit Urteilen im Beitrag #68 ergänzt.

  4. Avatar von MisterX
    MisterX ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was bedeutet das genau wenn ich noch gegen eine fehlerhafte Widerruf vorgehen will und das bei meiner Bank schon Angezeigt habe aber noch nicht gerichtlicht Versucht habe durch zu setzen ?


    1. Ausschlussfrist für den Widerruf von Alt-Darlehen


    Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollte dazu genutzt werden, eine Ausschlussfrist für den Wi- derruf von Altdarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 nach dem Vorbild der bestehenden Regelung in Art. 229 §
    32 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB einzuführen. Diese Regelung sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr und 14 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes vor, ehe das Widerrufsrecht erlischt. Auf diese Weise wird ein sachgerechter Aus- gleich der Interessen von Unternehmern und Verbrauchern hergestellt: Die Darlehensnehmer haben über ein Jahr Zeit über die Ausübung eines ggf. fortbestehenden Widerrufsrechts zu entscheiden. Zugleich würde der Gesetzgeber die Rechtsunsicherheit beenden, die maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass sich das vom Ge- setzgeber mit der BGB-InfoVO zur Verfügung gestellte Muster der Widerrufsbelehrung nachträglich als fehler- haft herausgestellt hat.

  5. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Diese Regelung sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr und 14 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes vor, ehe das Widerrufsrecht erlischt."

    damit ist doch deadline für den wr joker nicht etwa märz 2016 oder juni 2016, sondern nach meinem verständnis ab inkrafttreten des gesetzes ein jahr und 14 tage. wir reden dann also über eine deadline (je nach genauem inkrafttreten des gesetzes) im FRÜHJAHR 2017 !!

    Oder seht ihr das anders?

    war hier nicht auch mal von einer kurzen frist von nur ca. drei monaten die rede?
    wj

  6. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    noch mal zum streitwert:

    "Mit Beschluss vom 24.11.2015 ( XI ZR 327/15) hat der Bundesgerichtshof die Bank des Rechtsmittels für verlustig erklärt, nachdem die Bank den Antrag auf Zulassung er Revision gegen das Urteil des OLG Dresdens zurück genommen hat.

    übrigens hat, wie man der hier https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post116624 von dogfight76 eingefügten klagschriftssatz entnehmen kann, der bgh auch erneut den streitwert auf die nettodarlehenssumme festgesetzt. ich habs schon früher mal gesagt. wenn nur der zinsvorteil als strw genommen wird, scheitert man oft an der strw höhe von 20000 eur für die revision !! also nicht beschweren über diese strw festsetzung, sonst ist im zweifel beim olg schluss!"

    wj

  7. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also doch recht clever wie mein RA das formuliert hat ??

    Gruß

  8. Avatar von derpicknicker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Hat jemand die folgenden Urteile im Volltext und könnte sie bitte hier posten oder mir per Email (PN) schicken? Herzlichen Dank!

    • Commerz Finanz GmbH
      Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2015 - Ist es rechtkräftig geworden?
      Aktenzeichen: I-31 U 94/15


    • DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Kreditvertrag vom 16.11.2005
      Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.02.2014
      Aktenzeichen: 313 O 191/14
      Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2014
      Aktenzeichen: 13 U 53/14 (rechtskräftig)
      Klägervertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
    Tom 120368 hat in seinem Beitrag 9282 auf die Datenbanken der einzelnen Justizministerien hingewiesen. Für NRW klappt das wunderbar. Schau mal unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20151123.html

    Und von mir auch ein frohes und gesundes 2016 und viel Erfolg!

  9. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Google Suche bringt das andere Urteil vom LG Hamburg
    https://www.finanztip.de/fileadmin/im...3_O_191_13.pdf

  10. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für die "Anhänger" der DKB:
    https://www.gansel-rechtsanwaelte.de...-zur%FCck-.php
    Auch die scheinen im Angesicht des zu erwartenden Urteils des BGH so langsam die Strategie zu überdenken. Ähnlich wie bei den Basketballern werden die Prozesskosten so langsam zum Kostenproblem.

  11. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Für die "Anhänger" der DKB:
    https://www.gansel-rechtsanwaelte.de...-zur%FCck-.php
    Auch die scheinen im Angesicht des zu erwartenden Urteils des BGH so langsam die Strategie zu überdenken. Ähnlich wie bei den Basketballern werden die Prozesskosten so langsam zum Kostenproblem.
    na vielleicht bekomm ich ja noch Post vorm OLG Termin!!!!

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Tom 120368 hat in seinem Beitrag 9282 auf die Datenbanken der einzelnen Justizministerien hingewiesen. Für NRW klappt das wunderbar. Schau mal unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20151123.html

    Und von mir auch ein frohes und gesundes 2016 und viel Erfolg!
    Ich verweise mit meinen Links über den Aktenzeichen regelmäßig auf dejure.org. Vor einigen Tagen war das Urteil gegen die Commerz Finanz dort noch nicht im Volltext verlinkt, nun aber ist dort tatsächlich der Link zur NRW-Datenbank vorhanden. Danke für den Hinweis!

    Mich wundert allerdings, dass bei test.de das Az. "I-31 U 94/15" lautet, im Urteilstext hingegen nur "31 U 94/15". Was das wohl bedeutet?


    Zitat Zitat von ich_sparmir_VFE
    Eine Google Suche bringt das andere Urteil vom LG Hamburg
    https://www.finanztip.de/fileadmin/im...3_O_191_13.pdf
    Danke auch für Deinen Hinweis. Ich meinte allerdings den Volltext zum Urteil des OLG HH. Hat den auch jemand?

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    na vielleicht bekomm ich ja noch Post vorm OLG Termin!!!!
    Wenn eines kommen sollte, dürfte das Angebot am Verhandlungstermin besser sein...

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Holla, die Waldfee! Das Urteil des OLG Hamm vom 23.11.2015 (Az. 31 U 94/15) sagt explizit aus, dass die Berechnung der RAW durch den Kläger gemäß BGH Beschluss vom 22.09.2015 nicht zu beanstanden sei (Hervorhebungen von mir):
    II. Auch der Klageantrag zu 2) ist begründet. Aus der vom Kläger vorgelegten Forderungsaufstellung (GA 164 ff.) ergibt sich, dass der Beklagten zum Stand 23.11.2015 gegen den Kläger allenfalls noch eine Forderung i.H.v. 10.418,70 € zusteht. Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, dass diese Abrechnung nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht. Nach dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. Halbsatz 1 BGB Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2015, XI ZR 116/15, Juris Rz. 7). Diesen Grundsätzen entspricht die vom Kläger vorgelegte Abrechnung; jedenfalls ist sie nicht zum Nachteil der Beklagten zu beanstanden. Überdies ist die Beklagte dieser Abrechnung weder erstinstanzlich noch in der Berufungserwiderung konkret entgegen getreten.

    WRB fehlerhaft, keine Gesetzlichkeitsfiktion,
    keine Verwirkung/Treuwidrigkeit => OLG Urteil ergänzt in der Liste im Beitrag #68 im anderen Thread.


    Außerdem ist folgendes zu lesen:
    Tenor:
    Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 25.03.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az.: 4 O 181/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

    Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 27.12.2010 zur Nr. ########### geschlossene Darlehensvertrag über einen Auszahlungsbetrag von 22.308,00 € durch den Widerruf des Klägers vom 16.01.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.

    Es wird weiterhin festgestellt, dass der Kläger per 23.11.2015 aus dem Darlehensvertrag Nr. ########### vom 27.12.2010 der Beklagten nicht mehr als 10.418,70 € schuldet.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    Die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

    Die Revision wird nicht zugelassen.
    Leider steht im Urteil nichts zur Beschwer (>20.000€?).

    Ist hier noch eine NZB möglich oder ist das Urteil jetzt rechtskräftig?

  15. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nochmal zum Thema ARAG: Nach Androhung der Mandatsniederlegung weist die ARAG jetzt schon darauf hin die entstehenden Mehrkosten durch einen Anwaltswechsel nicht zu übernehmen. Hat hierzu jemand Erfahrungen ob die ARAG nicht gegen rechtliche Vorschriften verstösst. In den Vertragsbedingungen kann ich nichts finden.

  16. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Jetzt ziehen die Verbraucher-Anwälte (von denen wir auch einige hier aus dem Forum kennen) gegen die Banken in den Krieg:

    https://www.verbraucherschutz.tv/2016...eranstaltungen


    ziemlich eindrucksvoll.......

  17. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    "Diese Regelung sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr und 14 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes vor, ehe das Widerrufsrecht erlischt."

    damit ist doch deadline für den wr joker nicht etwa märz 2016 oder juni 2016, sondern nach meinem verständnis ab inkrafttreten des gesetzes ein jahr und 14 tage. wir reden dann also über eine deadline (je nach genauem inkrafttreten des gesetzes) im FRÜHJAHR 2017 !!

    Oder seht ihr das anders?

    war hier nicht auch mal von einer kurzen frist von nur ca. drei monaten die rede?
    wj
    die stn des brates lautet wie folgt:

    "Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte in die Überleitungsvorschrift desArtikels 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG) auch für bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Ver-
    braucherdarlehen (einschließlich solcher gemäß § 491 Absatz 2 Satz 2
    Nummer 5 BGB) eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts auf-
    genommen werden. Nach dem Vorbild des Artikels 229 § 32 Absatz 2
    Nummer 3 BGBEG könnte das Widerrufsrecht auf maximal zwölf Monate
    und 14 Tage nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes befristet werden."

    damit sind wir doch immer im jahr 2017 auch für altverträge.
    wie kommt man auf den 21.6.2016??

    oder hab ich was übersehen?

    wj


  18. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Nochmal zum Thema ARAG: Nach Androhung der Mandatsniederlegung weist die ARAG jetzt schon darauf hin die entstehenden Mehrkosten durch einen Anwaltswechsel nicht zu übernehmen. Hat hierzu jemand Erfahrungen ob die ARAG nicht gegen rechtliche Vorschriften verstösst. In den Vertragsbedingungen kann ich nichts finden.
    Ich glaube nicht, dass sie damit durchkommen.

    Sie greifen in die anwaltliche Entscheidungsfreiheit ein in dem sie einen unzulässigen Klageantrag vorgeben. Ein Anwalt wird das Mandat niederlegen, weil er sonst mit Schadensersatzansprüchen seitens des Klägers rechnen muss. Dem Kläger=VN steht aber eine anwaltliche Vertretung zu.

    Ggf. müsste man durchaus dann eine Klage gegen die RSV in Betracht ziehen...

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Jetzt ziehen die Verbraucher-Anwälte (von denen wir auch einige hier aus dem Forum kennen) gegen die Banken in den Krieg:

    https://www.verbraucherschutz.tv/2016...eranstaltungen


    ziemlich eindrucksvoll.......
    Schaut einmal ins Impressum der Seite und sucht im Internet nach dem Namen U.S. Ihr werdet feststellen, dass die Person die Präsenz Interessierter im Internet zu stärken weiß. Das ist meinerseits als reine Feststellung gemeint, ohne jegliche Wertung. Aber ich möchte darauf hinweisen, damit man das für sich auch richtig einzuordnen weiß.

    Sehr informativ auf der Seite ist folgender Hinweis (insbesondere für Nehmer von KfW-Krediten:
    Demnach wird sich der BGH am 16.02.2016 mit dem Auszahlungsabschlag bei KfW-Darlehen beschäftigen (Az. XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15).


    EDIT:
    Sorry, RAM hatte bereits in seinem Beitrag #8794 auf den Termin beim BGH hingewiesen.
    Die Lorbeeren gebühren Dir, RAM!


    Wie z.B. bei von der ING-DiBa AG vermittelten KfW-Krediten wurden nur 96% der Kreditsumme ausgezahlt, weil 2% als Bearbeitungsgebühr einbehalten (oder an die KfW durchgereicht?) wurden und weitere 2% als sog. "Risikoprämie", gegen die der DN dann ohne Zahlung einer VFE jederzeit die Darlehenssumme komplett zurückzahlen konnte. Und hierüber besteht offenbar Streit (also eigentlich 2 Themen: 1. Bearbeitungsentgelt bei KfW-Krediten und 2. Risikoprämie bei KfW-Krediten - wenn ich das richtig sehe).

    Auf der o.g. Webseite ist beschrieben, dass der DN gegen Zahlung von 4% der Darlehenssumme ohne VFE aus dem Vertrag aussteigen könne. D.h., da ist es im Verfahren vor dem BGH offenbar etwas anders.

    Vorinstanzen:

    AG Rinteln – Urteil vom 21. November 2013 – 2 C 67/13
    LG Bückeburg – Urteil vom 11. September 2014 – 1 S 60/13
    BGH – Hinweis auf Termin am 16. Februar 2016 – XI ZR 454/14

    AG Bamberg – Urteil vom 23. Mai 2014 – 0120 C 1231/13
    LG Bamberg – Urteil vom 9. Januar 2015 – 3 S 80/14 (Volltext zum Urteil bei Finanztip.de)
    BGH – Hinweis auf Termin am 16. Februar 2016 – XI ZR 63/15

    AG Obernburg a. Main – Urteil vom 14. Mai 2014 – 14 C 408/13
    LG Aschaffenburg – Urteil vom 15. Januar 2015 – 22 S 104/14
    BGH – Hinweis auf Termin am 16. Februar 2016 – XI ZR 73/15

    AG Osnabrück – Urteil vom 16. April 2014 – 45 C 23/14 (25)
    LG Osnabrück – Urteil vom 20. Februar 2015 – 7 S 202/14
    BGH – Hinweis auf Termin am 16. Februar 2016 – XI ZR 96/15

    Da sieht man auch sehr "schön", wie lange es vom AG bzw. LG bis zum BGH dauern kann.

    Details finden sich beim BGH als Terminhinweis (16.02.2016).

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Eughen,


    Danke, auch das betrifft uns bei einem CoBa/KfW-Darlehen. Die Coba hat 2*200Euro einbehalten...

    Haben dagegen schon Rechtsmittel eingelegt aber nun Anfang 2016 zusätzlich das Darlehen widerrufen....

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici:
    Ich hatte ein von der ING-DiBa vermitteltes KfW-Darlehen erhalten und musste dafür 2% Bearbeitungsentgelt und 2% Risikoprämie (für eine jederzeit mögliche Ablösung ohne VFE) zahlen. Das Bearbeitungsentgelt forderte ich zurück, aber die ING-DiBa (mit der ich den KfW-Vertrag abgeschlossen hatte) lehnte ab (mit dem Hinweis, dass es bei KfW-Darlehen um besondere Prüfungen gehe, welche auch auf Wunsch des Kunden vorgenommen worden seien etc). Dabei war es mir gar nicht um die 2% Risikoprämie gegangen, sondern nur um das Bearbeitungsentgelt. Egal - da ich auch diesen Vertrag inzwischen widerrufen habe, werde ich mir alles zurückholen.


    Wenn der BGH zugunsten der Verbraucher urteilt, dürfte auch das Urteil des AG Frankfurt/Main vom 19.11.2015 - 31 C 3218/15 (83), inhaltlich überholt sein. Man kann für den Kläger vor dem AG FFM nur hoffen, dass er vorsichtshalber Berufung eingelegt hat.


    EDIT:
    Sorry, RAM hatte bereits in seinem Beitrag #8794 auf den Termin beim BGH hingewiesen.
    Die Lorbeeren gebühren Dir, RAM!

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