Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dogfight76

    Naja, aber grundsätzlich musste das aber allen klar sein und vielen war das auch klar, dass da mit allen Mitteln gekämpft und getrickst wird und das BGH kann ja so richtig auch nicht dazwischen hauen.

  3. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das OLG Düsseldorf hat allerdings die Revision zugelassen - wieder ein Hoffnungsfall für den BGH!

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Umlaufrendite auf 0,20% gesunken...


    mit Sparda N telefoniert, die senken nächste Woche Dienstag ihre Zinsen.

  5. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    War die wirklich schon mal bei 0,05?

  6. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Umlaufrendite auf 0,20% gesunken...


    mit Sparda N telefoniert, die senken nächste Woche Dienstag ihre Zinsen.
    Und? Welche Konsequenzen ziehst du daraus?
    Forwarddarlehen abschließen?

  7. Avatar von illusive
    illusive ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich glaube kaum, dass der BGH bei dem OLG-Düsseldorf-Fall die Gelegenheit bekommen wird tatsächlich mal zu entscheiden....

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    War die wirklich schon mal bei 0,05?
    Am 17.04.15. Absoluter Tiefpunkt bisher. Dann bis zum 10.06.15 auf 0,80% hochgezogen und seitdem wieder im Rückwärtsgang.

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Juup, damals im April 2015 hätten wir ein 15jähriges Darlehen für 1,15% bei der Sparda N bekommen. Könnte heut noch kotzen.

  10. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Juup, damals im April 2015 hätten wir ein 15jähriges Darlehen für 1,15% bei der Sparda N bekommen. Könnte heut noch kotzen.
    Mario Draghi hat ja schon weitere Lockerungsübungen in Aussicht gestellt. Könnt also gut sein, dass wir dieses Niveau bald wieder sehen.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo wollt ihr hin? Kennt ihr den Aufschlag für 3 Jahre Forward?

    Achtet mir daraus dass das Forwarddarlehen auch vorzeitig ausgezahlt werden kann und die Bank ggf. auch Widerrufer ablöst. Sehe ich derzeit bei der Sparda nicht, kann aber von Sparda zu Sparda unterschiedlich sein. Bringe ich gerne mal in Erfahrung.

  12. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Taugenichts
    Das ist unfassbar. Langsam zweifele ich, ob meine Zeit die ich beim Thema Widerruf privat aufbringen musste (informieren im Forum, hin und her mit der Bank, RSV, RA - alles Zeit und Geld) sich irgendwahn auch lohnt.

    So ein Urteil bringt einen zum Verzweifeln.
    Das Urteil von OLG Brandenburg liegt mir vor.

    Was die Berechnung angeht ist es eine riesen Sauerei. Das OLG hat so gerechnet als hätte den Widerufszeitpunkt nie gegeben, als hätte der DN in der mündlichen Verhandlung den Widerruf erklärt. Warum die Bank für die Zeit nach dem Widerruf eine Verzinsnung von 5,81% zusteht wo es gar keinen Vertrag mehr gibt und dem DN nur 2,5% über Basiszinssatz nach dem Widerruf wird nirgends erklärt sondern einfach bestimmt. Hier sollte zumindest der gleiche Zinssatz eingesetzt werden.

    Botschaft des Urteils:

    Die Banken sollten das Verfahren so weit wie möglich in die Länge ziehen um den Vertragszins über den Widerruf hinweg zu sichern. Also rechtswidriges Verhalten lohnt sich in Deutschland. Das OLG hat das rechtswidrige Verhalten der Bank zum Schluss noch belohnt. Herzlichen Glückwunsch deutsche Justiz!


    Es ist einfach verlorene Zeit. Zum kotzen.

  13. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    hatte ich das nicht genauso geschrieben?

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Das Urteil von OLG Brandenburg liegt mir vor.

    Was die Berechnung angeht ist es eine riesen Sauerei. Das OLG hat so gerechnet als hätte den Widerufszeitpunkt nie gegeben, als hätte der DN in der mündlichen Verhandlung den Widerruf erklärt. Warum die Bank für die Zeit nach dem Widerruf eine Verzinsnung von 5,81% zusteht wo es gar keinen Vertrag mehr gibt und dem DN nur 2,5% über Basiszinssatz nach dem Widerruf wird nirgends erklärt sondern einfach bestimmt.


    Hier sollte zumindest der gleiche Zinssatz eingesetzt werden.

    Botschaft des Urteils:

    Die Banken sollten das Verfahren so weit wie möglich in die Länge ziehen um den Vertragszins über den Widerruf hinweg zu sichern. Also rechtswidriges Verhalten lohnt sich in Deutschland. Das OLG hat das rechtswidrige Verhalten der Bank zum Schluss noch belohnt. Herzlichen Glückwunsch deutsche Justiz!


    Es ist einfach verlorene Zeit. Zum kotzen.

    Richtig: Nach WR wurde der Vertrag rechtswirksam beendet. Ohne WR eigentlich auch keine Sicherheit mehr etc.
    Daher hätten hier 5% über Basiszins angesetzt werden, wenn nicht sogar höher (tatsächliche Nutzung)

    Weiterer Beschiss: marktüblicher Zinssatz wäre ja die BuBa Statistik mit Streubreite +-1%.

    Die BuBa hat aber im Juni 2003 zuletzt ca. 1% insgesamt errechnet, also +-0,5%
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    Aufgefallen:

    - warum der Kläger wieder nur die 2,5% über Basiszins bis zum WR als gez. Nutzung zugesprochen bekam:

    kein konkreter Vortrag des Klägers

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    Denke, dass der neue Zusatz von Grüneberg im neuen Palandt ", anders für Realkredite" hier nun für die Unterscheidung sorgt. 5% üBZ für Nicht-Realkredite, anders für Realkredite.

    - keine KapEst, da auch kein "Ertrag", da noch Restschuld an DG zu zahlen...
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  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    hatte ich das nicht genauso geschrieben?

    Das mit dem "kotzen" nicht ganz so deutlich...

  16. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    - keine KapEst, da auch kein "Ertrag", da noch Restschuld an DG zu zahlen...
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    Das ist ja eine schöne Milchmädchenargumentation des OLG. Nur weil nach Saldierung keine Zahlung der Bank erfolgt, soll kein steuerpflichtiger Ertrag vorliegen? Auch eine verringerte Zahlungsverpflichtung stellt aus wirtschaftlicher Sicht einen Ertrag dar.

    Im Umkehrschluss müsste dann bei WR nach vollständiger Tilgung ein steuerpflichtiger Ertrag vorliegen, weil ja tatsächlich ein Zahlung der Bank erfolgt.

    Ein kaum nachvollziehbares Ergebnis, das eine Steuerpflicht davon abhängig machen will, ob ein laufendes oder ein getilgtes Darlehen widerrufen wird.

  17. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    hatte ich das nicht genauso geschrieben?

    Ja das haben Sie genau so gesagt, aber ich musste mal kotzen. Es war notwendig sonst wäre ich geplatzt vor Wut.

  18. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Seien Sie beruhigt, Sie sind mit dieser Gefühlslage nicht allein ;-)

  19. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Fragt mich mal.....

  20. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Seien Sie beruhigt, Sie sind mit dieser Gefühlslage nicht allein ;-)
    Ich bedaure jeden, der mit Blick auf die verbraucherfreundlichen Urteile im 2. Halbjahr 2015 sich auf einen Prozess ohne RSV eingelassen hat.

    Ohne eine eindeutige Stellungnahme des BGH zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung scheint mir der WR - Joker - auch ohne Abschaffung des ewigen WRR auf gesetzlicher Grundlage - gestorben zu sein.

  21. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    und eine saubere Entscheidung zur Rückabwicklung von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen bitte auch noch

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