Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ehre, wem Ehre gebührt, das hat der Kollege Lippke erstritten, nicht Hünlein (die berichten nur darüber)

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die spielen doch mit gezinkten Karten. Das Urteil ist doch ungültig. Die haben sich schlichtweg geirrt.


    "Eine Verwirkung oder Rechtsmissbrauch schloss das OLG Frankfurt im Rahmen seiner bisherigen Rechtsprechung zutreffend aus.
    Daran änderte es auch nichts, dass die Verträge bereits rückabgewickelt und dann erst widerrufen wurden. Das bloße Rückzahlen oder das bloße Verstreichen von einigen Jahren führt weder zur Verwirkung noch zu einem Rechtsmissbrauch
    "




    Geht doch nicht. Keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch. Was soll jetzt die Bankenwelt mit diesem Urteil anfangen???

  4. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    aus einem aktuellen Urteil des LG Köln vom 12.01.2016, 22 O 334/15.

    "Die Beklagte befindet sich spätestens seit der mündlichen Verhandlung in Verzug gem. § 286 BGB, weil sie durch ihren Klageabweisungsantrag die Rückabwicklung in der geforderten Zug- um – Zug- Form endgültig verweigert."

    Das dürfte nun abschließender Humbug sein, denn es geht ja allenfalls um den Annahmeverzug nach § 295 BGB für die Gegenleistung. Das hat mit Verzug nach § 286 BGB nun wirklich nichts zu tun und insoweit gibt es auch kein Feststellungsinteresse. Wenn ich das in meinen Kursen mal zum Besten gebe, erlischt der Glaube an unsere super Staatsjuristen dann endgültig.
    Ich würde sagen § 295 wäre angebrachter und zwar nicht allenfalls sondern auf jeden Fall. Das müsste die Regel sein.
    An der Sache teilweise richtig entschieden, aber falsch begründet.

    Der Annahmeverzug tritt ein wenn die Bank die Mitwirkung (Handlung) an der Rückabwicklung verweigert. Den diese Handlung ist notwendig um die Rückabwicklung durchzuführen.
    Der DN kann ja ohne die Freigabe der Grundschuld höchstwahrscheinlich gar nicht bezahlen. Die Bank darf nicht die höhere Position dazu nutzen durch rechtswidriges Verhalten sich zu bereichern.

  5. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Ehre, wem Ehre gebührt, das hat der Kollege Lippke erstritten, nicht Hünlein (die berichten nur darüber)
    Oh,sorry. Das habe ich wohl falsch interpretiert und Ihrem Kollegen Lippke unrecht getan. Da aber der gleiche Beitrag auch bei "Anwalt.de" (s.u.) erschien und mit "Hünlein Rechtsanwälte" endete lag die Vermutung nahe, dass auch Hünlein das Urteil erstritten hatte. Danke dennoch für den Hinweis.
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg...ng_078352.html

  6. Avatar von Hein1708
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Die spielen doch mit gezinkten Karten. Das Urteil ist doch ungültig. Die haben sich schlichtweg geirrt.

    Geht doch nicht. Keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch. Was soll jetzt die Bankenwelt mit diesem Urteil anfangen???
    Geht wirklich nicht! Klarer Fall von Justizirrtum!

  7. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch mal ganz interessant zu sehen, wie die Banken mit dem "umgekehrten Widerrufsjoker" umgehen, bei dem das Kreditinstitut aus einem hochverzinsten Vertrag aussteigen will:

    Sparkasse Ulm einigt sich mit verärgerten Kunden

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schwäbisch Hall einigt sich auch in Fällen, in denen sie wegen unberechtigt gekündigter BSV verklagt wird.

    Einigt man sich nicht, verteidigt sie sich nicht vor Gericht und "kassiert" ein Versäumnis-Urteil.

  9. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo kommt denn die Info zur Schwäbisch Hall her (der zweite Teil)? Es haben sich erst jüngst zwei OLG zu Gunsten der Bausparkassen ausgesprochen

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Wo kommt denn die Info zur Schwäbisch Hall her (der zweite Teil)? Es haben sich erst jüngst zwei OLG zu Gunsten der Bausparkassen ausgesprochen

    Ich war selbst am LG Heilbronn in einer Verhandlung als "interessierte Öffentlichkeit" anwesend. Dachte es geht um WRB (Hünlein hat mir da ne falsche Info gegeben)

    1. Verhandlung: Vergleich (RA Hünlein)
    2. Verhandlung: kein Vergleich => SchHall kein Antrag auf Klageabweisung oder sonstiges...

    Der Richter kannte das wohl schon...


    Muss aber sagen, dass wohl die Konstellation so war, dass die BSV noch nicht zuteilungsreif waren, da noch nicht komplett angespart. Die SchHall hat die Bonuszinsen mit eingerechnet, was wohl so nicht in den AGB´s vereinbart war...

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Okay. Dann war das eine sonderkonstellation

  12. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    HILFE!!

    Rechtschutz versucht mich auszutricksen.

    Problem: RSV XY wurde im April 2015 abgeschlossen, mit ARB von Januar 2015.

    Im August Widerruf Kredit A, Deckungszusage im September 2015 erhalten.
    Soweit so gut.
    Nun erweiterte ich Privatrechtschutz um Bausstein BERUF im November 2015.
    Ich bekam neue Police mit alter vertragsnummer und sehe erst jtzt erstaunt an, dass hier die ARB von Oktober 2015 drin stehen.
    Die RSV hat also meine erweiterung auf Beruf genutzt, um neue ARB aufzudraengen, wonach WIderruf nun ausgeschlossen ist!!!
    Ist das rechtens? Ich finde, nur fuer Baustein Beruf kann die neuen ARB anwendbar sein.
    Nicht aber fuer Privat, da dieser Bereich ja schon zur Zeit der alten ArBS Stand Januar 2015 abgeschlossen war...

    Jetzt habe ich aufgrund der neuen Urteile auch gute Chance wg Kredit B (andere WB als in A).
    Widerruf schon im Januar 2016 erklaert.

    RSV lehntwg neue ARBs ab. Ist das rechtens?

  13. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich suche nach RA, der fuer mich die Deckung einholt, also die RSV in die Schranken weist.

    Bitte um PN.

  14. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    grundsätzlich kann die RSV neue ARB vereinbaren und entscheidend sind die Vertragsbedingungen bei Eintritt des Rechtsschutzfalls. Das würde ich auch weniger als Trick sehen, sondern die RSV versuchen, das wirtschaftliche Debakel bei sich zu begrenzen. Die Widerrufsthematik wird mE gigantische Löcher in deren Bilanzen hinterlassen.

    Die Versicherungsnehmer würden wohl auch kaum gerne hören, dass es trickreich war, schnell noch eine RSV abzuschließen, wohl wissend, dass man diese sofort mittels Widerruf in Anspruch nimmt und damit regelmäßig Kosten abgedeckt bekommt, die in den nächsten 30 Jahren an Beiträgen nicht ansatzweise gezahlt werden.

    Beides ist zulässig und jeder so trickreich, wie es die andere Partei zulässt.

  15. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Taugenichts
    HILFE!!

    Rechtschutz versucht mich auszutricksen.

    Problem: RSV XY wurde im April 2015 abgeschlossen, mit ARB von Januar 2015.

    Im August Widerruf Kredit A, Deckungszusage im September 2015 erhalten.
    Soweit so gut.
    Nun erweiterte ich Privatrechtschutz um Bausstein BERUF im November 2015.
    Ich bekam neue Police mit alter vertragsnummer und sehe erst jtzt erstaunt an, dass hier die ARB von Oktober 2015 drin stehen.
    Die RSV hat also meine erweiterung auf Beruf genutzt, um neue ARB aufzudraengen, wonach WIderruf nun ausgeschlossen ist!!!
    Ist das rechtens? Ich finde, nur fuer Baustein Beruf kann die neuen ARB anwendbar sein.
    Nicht aber fuer Privat, da dieser Bereich ja schon zur Zeit der alten ArBS Stand Januar 2015 abgeschlossen war...

    Jetzt habe ich aufgrund der neuen Urteile auch gute Chance wg Kredit B (andere WB als in A).
    Widerruf schon im Januar 2016 erklaert.

    RSV lehntwg neue ARBs ab. Ist das rechtens?


    Gibt es da vielleicht eine Widerrufsbelehrung in deinem Nachtrag, die nicht greift ?

  16. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hein1708
    Geht wirklich nicht! Klarer Fall von Justizirrtum!
    wie gesagt, in Frankfurt ist es im Moment eine Lotterie, wo ein Fall in der Berufung landet. Bei Widerruf bereits beendeter Verträge gibt es beim 3. und 19. Senat bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BGH nix zu holen. Beim 23. und 17.und soweit ich weiß auch beim 10. ist es genau umgekehrt. Vom 1. und 9. kenne ich derzeit keine Entscheidung.

    Angeblich nehmen der 3. und 19. Rechtsmissbrauch auch bei laufenden Verträgen an. Die mir bekannten Entscheidungen des 19. beziehen sich aber auf beendete Verträge und beim 3. wurde es bislang bei Einzelfällen so entschieden, bei denen der Darlehensnehmer vor Widerruf schon mal wegen Zinsanpassung vorstellig wurde. Man muss dazu vielleicht wissen, dass der 23. Senat 1/3 aller Bankrechtsfälle hat, der 19. etwas über 20 % (5 von 24) und der 17. 16 % (4 von 14) und daher 70 % aller Bankrechtssachen bei diesen 3 Senaten liegen. Der 10. hat noch 12,5 % und die restlichen Verfahren verteilen sich auf den 1. 3. und 9. die dann jeweils nur 8 bzw. 4 % der Bankrechtsfälle bearbeiten.

    Das führt zu dieser fürchterlichen Zersplitterung der Rspr, die die Beratung so schwierig macht, denn es gibt keinerlei Vorhersehbarkeit, bei welchem Senat man landet. Ich zB bin derzeit mit Verfahren beim 23., 19. 10. 9. und 3. (nur mit Widerrufsfällen).

  17. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hein1708
    anbei ein weiteres erfreuliches Urteil das von der Kanzlei Hünlein in Frankfurt vor dem 17. Senat des OLG FFM erstritten wurde insbesondere auch hinsichtlich der Verwirkung und des Rechtsmissbrauches:

    Das neue Jahr beginnt in Frankfurt mit einem Paukenschlag. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) hat eine sehr oft von Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung aus dem Zeitraum von 2004 – 2008 als falsch angesehen (Urteil vom 27.01.2016 Az. 17 U 16/15).
    Wo gibt es das Urteil im Wortlaut?

  18. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von claus47
    Wo gibt es das Urteil im Wortlaut?
    Der Urteilstext interessiert mich auch !

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ebenfalls...

  20. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    .....und mich erst !!

  21. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wie gesagt, in Frankfurt ist es im Moment eine Lotterie, wo ein Fall in der Berufung landet. Bei Widerruf bereits beendeter Verträge gibt es beim 3. und 19. Senat bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BGH nix zu holen. Beim 23. und 17.und soweit ich weiß auch beim 10. ist es genau umgekehrt. Vom 1. und 9. kenne ich derzeit keine Entscheidung.

    Angeblich nehmen der 3. und 19. Rechtsmissbrauch auch bei laufenden Verträgen an. Die mir bekannten Entscheidungen des 19. beziehen sich aber auf beendete Verträge und beim 3. wurde es bislang bei Einzelfällen so entschieden, bei denen der Darlehensnehmer vor Widerruf schon mal wegen Zinsanpassung vorstellig wurde. Man muss dazu vielleicht wissen, dass der 23. Senat 1/3 aller Bankrechtsfälle hat, der 19. etwas über 20 % (5 von 24) und der 17. 16 % (4 von 14) und daher 70 % aller Bankrechtssachen bei diesen 3 Senaten liegen. Der 10. hat noch 12,5 % und die restlichen Verfahren verteilen sich auf den 1. 3. und 9. die dann jeweils nur 8 bzw. 4 % der Bankrechtsfälle bearbeiten.

    Das führt zu dieser fürchterlichen Zersplitterung der Rspr, die die Beratung so schwierig macht, denn es gibt keinerlei Vorhersehbarkeit, bei welchem Senat man landet. Ich zB bin derzeit mit Verfahren beim 23., 19. 10. 9. und 3. (nur mit Widerrufsfällen).
    Da sieht man wie subjektiv die Rechtsprechung ist. Es werden einfach Urteile gesprochen aber kein Recht.

    Man müsste in so einem Fall dem BGH ein eingreifen ermöglichen, um diesen Wahnsinn zu beenden, egal in welcher Richtung. Das hat doch mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.

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