Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bei Widerruf vom Anwalt im Nov. 2014 boten Sie uns 2,4%.

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform....

    Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag bei der ING....
    Wir hatten nur ein Vertragsangbot bekommen, dies unterschrieben zurückgesandt und nie eine Vertragsurkunde.
    Forward-Darlehen im Jan. 2009..für Okt. 2009

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da sollte noch Luft für weitere Verhandlungen sein. Denk daran, dass die Bank auch die komplette RAW befürchten muss. Was meint Dein RA diesbzgl zu Deiner WRB? Kann er einschätzen, wie das Gericht entscheidet, wenn es zu einem Vergleich kommt? Gibt es von dieser Kammer zu dieser WRB vergleichbare Urteile, welche Deinem RA vorliegen?


    Zitat Zitat von ducnici
    Juup, damals im April 2015 hätten wir ein 15jähriges Darlehen für 1,15% bei der Sparda N bekommen. ...
    Vor einigen Tagen erhielt ich ein Angebot für einen Volltilger auf 10 Jahre über 280K zu 1.18% eff. Wir sind also schon fast wieder dort, wo wir letztes Jahr den "Tiefpunkt" hatten.

  4. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Da sollte noch Luft für weitere Verhandlungen sein. Denk daran, dass die Bank auch die komplette RAW befürchten muss. Was meint Dein RA diesbzgl zu Deiner WRB? Kann er einschätzen, wie das Gericht entscheidet, wenn es zu einem Vergleich kommt? Gibt es von dieser Kammer zu dieser WRB vergleichbare Urteile, welche Deinem RA vorliegen?


    Vor einigen Tagen erhielt ich ein Angebot für einen Volltilger auf 10 Jahre über 280K zu 1.18% eff. Wir sind also schon fast wieder dort, wo wir letztes Jahr den "Tiefpunkt" hatten.
    Er meinte 1,95% wäre für eine Diskussion offen, leider gibt es aus der Kammer noch kein positives Urteil, unser Urteil ist für März 2016 einberaumt worden also nach dem BGH Termin!
    Wir möchten noch weiterverhandeln u.a. einen besseren Zinssatz.
    Ggf. auch den 23.02.16 abwarten....(war doch der 23.)
    Das Urteil von Hünlein aus Okt. 2015 passt auf uns, wurde aber in einer anderen Kammer gefällt AZ 2-27 O 173/15.
    VG Tinkerbell

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Im Gegensatz zu der Entscheidung von OLG Brandenburg (das hässliche Urteil) haben folgende Gerichte die mir bekannt sind eine Annahmeverzug der Bank angenommen, nach dem die Bank das Widerrufsrecht abgelehnt hat:

    Landgericht Münster, Urteil vom 26.09.2013, 014 O 331/12
    Landgericht Potsdam, Urteil vom 17.06.2015, 8 O 195/14
    Landgericht Potsdam, Urteil vom 11.11.2015, 8 O 315/14
    Landgericht Essen, Urteil vom 23.07.2015, 6 O 181/15
    Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, 17 U 57/14
    Landgericht Aachen Urteil vom 25.06.2015, 1 O 365/14
    Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 06.11.2015, 13 U 113/15
    Landgericht Offenburg Urteil von 13.03.2015, 3 O 211/14
    Landgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2015, 38 O 244/14
    Landgericht Berlin Urteil vom 01.10.2015, 10 O 89/15

    Sollte noch jemand ein weiteres Urteil haben, wäre gut wenn wir es hier erwähnen könnten.
    In allen fällen gab keine Zinsen für die Bank nach der Ablehnung, geschweige den den Vertragszins.
    Tolle Sammlung, vielen Dank. In den kommenden Tagen packe ich die als Ergänzung in den Thread "(keine) Verwirkung".

  6. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    Hallo zusammen,
    wollte mal Eure Einschätzung!
    hatten beim LG Ffm Gerichtsverhandlung gegen Basketballer.
    Gericht meinte zu unserer WRB aus 2009 folgendes: Gericht hielt den die WRB für unwirksam, hat allerdings bedenken hinsichtlich Treu und Glauben. ...
    Gericht schlug aussergerichtliche Einigung vor.
    Nun kam seitens der Bank ein Angebot zum Vergleich:
    1. Auflösung des Vertrages mit Zahlung 1/2 VFE.
    oder
    2. Neuer Vertrag mit Zins zu 1,95%...Laufzeit wurde nicht mitgeteilt.
    Unser Vertrag läuft noch bis Okt. 2019.

    Viele Grüsse Tinkerbell
    Inzwischen gibt es sogar ein Anerkenntnisurteil der DiBa zu genau deiner WRB.

    Landgericht Frankfurt vom 16.12.2015, Az. 2-30 O 155/13

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....-frankfurt-an/

    Zumindest mit einer RSV würde ich mich da nicht auf einen "faulen" Vergleich einlassen. Wahrscheinlich andere Kammer, aber ansonsten Vorgeschichte wie bei dir: Erst mal Vergleichsverhandlungen. Da diese endgültig gescheitert waren, hat die DiBa einfach die Klageforderung anerkannt.

    Da besteht offensichtlich kein Interesse seitens der Bank das OLG zu dieser WRB zu befragen.
    Ein schöner Hinweis wie die Gegenseite ihre Aussichten einschätzt.

  7. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  8. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Inzwischen gibt es sogar ein Anerkenntnisurteil der DiBa zu genau deiner WRB.

    Landgericht Frankfurt vom 16.12.2015, Az. 2-30 O 155/13

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt.de/ing-diba-erkennt-klageforderung-vor-dem-landgericht-frankfurt-an/




    Zumindest mit einer RSV würde ich mich da nicht auf einen "faulen" Vergleich einlassen. Wahrscheinlich andere Kammer, aber ansonsten Vorgeschichte wie bei dir: Erst mal Vergleichsverhandlungen. Da diese endgültig gescheitert waren, hat die DiBa einfach die Klageforderung anerkannt.

    Da besteht offensichtlich kein Interesse seitens der Bank das OLG zu dieser WRB zu befragen.
    Ein schöner Hinweis wie die Gegenseite ihre Aussichten einschätzt.
    Danke Dir Harley,

    gibt es in Sachen Widerruf vor Gericht bzw. bei der Denkweise der Banken einen Unterschied, ob das Darlehen bereits beendet ist oder noch läuft.
    Bei einem laufenden Darlehen, muss die Bank doch viel mehr bezahlen und lenken bei einem Widerruf wo es sich "nur" um die VFE handelt ein?

    VG Tinkerbell

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Berliner
    Anhang 2284

    Hallo zusammen,

    ich hätte auch eine interessante WRB aus dem Jahre 2010 (November) zu bieten.


    Gruß an alle Forumsmitglieder
    ein Berliner

    Bitte in den anderen Thread einstellen, "WRB - unwirksam?"

    Sonst wird es unübersichtlich. Dazu noch ob Präsenzgeschäft oder Fernabsatz.

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


    M.M. nach spielt das keine Rolle. Ob ich eine VFE + RAW zurückfordere oder vorzeitig aussteige und der Bank die VFE flöten geht und sie auch eine RAW hinnehmen muss...kommt effektiv aufs gleiche raus.

    Problem ist oft nur, dass bei abgelösten Darlehen und gezahlter VFE oft nur diese zurück gefordert wird, obwohl dem DN eine komplette RAW zustünde.

  11. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    hat jemand das Urteil vom 16.12.15 Az. 2-30 O 155/13 vom LG FFM?
    Und könnte es mir zur Verfügung stellen?
    Oder wurde es schon gepostet und ich habs übersehen?!

    VG Tinkerbell

  12. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    M.M. nach spielt das keine Rolle. Ob ich eine VFE + RAW zurückfordere oder vorzeitig aussteige und der Bank die VFE flöten geht und sie auch eine RAW hinnehmen muss...kommt effektiv aufs gleiche raus.

    Problem ist oft nur, dass bei abgelösten Darlehen und gezahlter VFE oft nur diese zurück gefordert wird, obwohl dem DN eine komplette RAW zustünde.

    Geanu, deswegen denke ich mir lenkt die Bank eher ein. Bei uns ist die Größenordung etwas höher...da werden Sie nicht so einfach anerkennen

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Heute in der NJW wieder was zum Thema WR:

    Dawirs: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen – Ausschluss auch bei laufenden Verträgen und Sonderwissen des Darlehensnehmers? NJW 2016, 439

    "Der Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen ist in aller Munde und findet landauf landab Beachtung. Die wissenschaftliche und judizielle Diskussion kreist dabei oftmals um die stets gleichen Problemfelder. Bisher unbeleuchtet geblieben sind indes die Fragen nach der Möglichkeit einer Verwirkung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei noch bestehendem Vertragsverhältnis (hierzu unter III) sowie die besonders interessante Frage, inwiefern ein juristisches Sonderwissen des widerrufenden Verbrauchers den Verwirkungseinwand beeinflusst (sodann unter IV). Die nachfolgende Untersuchung will einen nutzbringenden Beitrag zu diesen Fragen leisten bzw. sie in den Kreis der rechtswissenschaftlichen Diskussion einbringen."
    V. Fazit

    Die vorstehende Untersuchung hat gezeigt, dass die Verwirkung des Widerrufsrechts im Verbraucherkreditrecht auch dann möglich ist, wenn der Darlehensvertrag noch nicht vollständig bzw. nahezu vollständig erfüllt ist. Dies folgt aus dem gedanklichen Gerüst, das dem Einwand der Verwirkung auf Grund Zeitablaufs zu Grunde liegt. Hiernach ist es gerade die Vertragstreue des Berechtigten, die zum Ausschluss seiner Rechte führt. Dieses Vertrauen in die Vertragstreue beansprucht jedoch auch und gerade während des noch laufenden Darlehensvertrags Geltung.
    Darüber hinaus ist die Ausübung des ewigen Widerrufsrechts, das seine Daseinsberechtigung aus der unzureichenden Belehrung des Verbrauchers ableitet, dann ausgeschlossen, wenn der Darlehensnehmer über ein entsprechendes Sonderwissen hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit verfügt. In diesem Fall besteht keine situative Schutzbedürftigkeit, so dass dem Widerrufsrecht der Einwand des Rechtsmissbrauches entgegensteht. Zumindest dann, wenn man wie hier dem Modell der situativen Schutzbedürftigkeit folgt, steht diese Anlastung von Sonderwissen nicht in Widerspruch zur Schutzkonzeption des Verbraucherrechts.

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Grundsätzlich macht es für den Anspruch des DN bei fehlerhafter WRB keinen Unterschied, ob das Darlehen bereits getilgt wurde oder nicht. In beiden Fällen kann der DN die Rückabwicklung mit Nutzungswertersatz fordern.

    In der Praxis beschränken sich aber wohl etliche DN, die ihr Darlehen vorzeitig gegen VFE abgelöst haben lediglich auf die Rückforderung der gezahlten VFE, weil sie bzw. ihr Anwalt den Aufwand und die derzeitigen Unwägbarkeiten bei der Berechnung des Nutzungswertersatzes scheuen.

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    Hallo,
    hat jemand das Urteil vom 16.12.15 Az. 2-30 O 155/13 vom LG FFM?
    Und könnte es mir zur Verfügung stellen?
    Oder wurde es schon gepostet und ich habs übersehen?!

    VG Tinkerbell
    Das ist ein Anerkenntnisurteil, das keine Begründung enthält. Da findet sich nur der Satz, dass die Beklagte antragsgemäß verurteilt wird.

  16. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn "Sonderwissen hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit" schädlich sein könnte, sollte man sich im Zweifelsfall wohl "dumm" stellen... Bzw. man hat ja sowieso nur zufällig von der Möglichkeit in den Medien erfahren. Oder auch passend der alte Spruch "Reden ist Silber, Schweigen ist Geld"?

  17. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    Geanu, deswegen denke ich mir lenkt die Bank eher ein. Bei uns ist die Größenordung etwas höher...da werden Sie nicht so einfach anerkennen
    Die DiBa hat mit der Anerkenntnis immerhin auf 20.000 EUR VFE verzichtet. Das wäre sicherlich nicht erfolgt, wenn sie sich Erfolgschancen beim OLG ausgerechnet hätten. Insofern denke ich, dass auch eine höherer Anspruch anerkannt würde, wenn ein Vergleich scheitert. Schließlich sind die Erfolgsaussichten ja nicht besser nur weil mehr Geld im Feuer steht.

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von lelo44
    Wenn "Sonderwissen hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit" schädlich sein könnte, sollte man sich im Zweifelsfall wohl "dumm" stellen... Bzw. man hat ja sowieso nur zufällig von der Möglichkeit in den Medien erfahren. Oder auch passend der alte Spruch "Reden ist Silber, Schweigen ist Geld"?
    Wenn man juristische Vorbildung hat, als Anwalt oder Richter ist, dann wohl ja. Auf der anderen Seite hat auch ein Jurist als Verbraucher Rechte.


    Gab ja in BW den Fall, da hat ein Richter von einem LG seinen WR per Klage durchsetzen können.

  19. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Den Beweis anzutreten, dass der Verbraucher über Sonderwissen verfügte, dürfte der Bank ziemlich schwer fallen (natürlich darf der Kunde dann vor Widerruf nicht in irgendwelche Verhandlungen eingetreten sein).

  20. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Die DiBa hat mit der Anerkenntnis immerhin auf 20.000 EUR VFE verzichtet. Das wäre sicherlich nicht erfolgt, wenn sie sich Erfolgschancen beim OLG ausgerechnet hätten. Insofern denke ich, dass auch eine höherer Anspruch anerkannt würde, wenn ein Vergleich scheitert. Schließlich sind die Erfolgsaussichten ja nicht besser nur weil mehr Geld im Feuer steht.
    Sicherlich, aber das Gericht hat nicht genau gezeigt welche Richtung es einschlägt....

    und 20.000 gegen evtl. 60.000 + die Prozesskosten finde ich schon einen Unterschied.
    Ich würde es auch Spitzenmäßig finden, wenn sie Anerkennen....Leider kann man denen nicht in die Köpfe gucken ....
    VG Tinkerbell

  21. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    Hallo, wir haben ja Ende nächster Woche unseren Termin beim OLG 5. Zivilsenat und eben habe ich die Mitteilung bekommen das uns die Bank einen Vergleich anbietet im Umfang von 70 % der bezahlten VFE, würde ihr das annehmen oder nächste Woche abwarten?
    So wir ziehen das Ding jetzt durch, mein Anwalt meinte rechtlich sind die Chancen super, aber ein gewisses Restrisiko gibt es.....und wenn es nur dir Laune des Richters ist. Er hätte uns geraten den Vergleich anzunehmen, wenn wir beim OLG in Düsseldorf oder Bamberg gelandet wären. So nun heißt es abwarten und Daumen drücken, das nächte Woche alles gut geht und eine Revision nicht zugelassen wird!

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