
 Zitat von 
derpicknicker
 
Mann, hier ging ja die Post ab. Ich bin ja  gerade in der Situation, dass ich letzten Freitag einen Vergleich  angenommen habe und gerade eine neue Finanzierung klarmache. Es ist  i.d.R. so, dass man Angebote erhält und die Bank die Zinskonditionen für  ca. 1 Woche verbindlich erklärt, allerdings unter der Voraussetzung,  dass alle von ihr getroffenen Annahmen sich anhand der von mir  zuzuschickenden Unterlagen bestätigen. Ich musste erst einen Berg von  Unterlagen beibringen, und diese werden jetzt geprüft. Eine dieser  Unterlagen ist die sogenannte Restschuldbestätigung der Bank. Diese habe  ich automatisch durch den schriftlich festgehaltenen getroffenen  Vergleich. Der Vergleich wird bei der neuen Bank vorgelegt. Das  funktioniert i.d.R. auch, wenn Stillschweigen vereinbart wurde, da  dürfte ein entsprechender Passus stehen.
Wie es ist, wenn man einen Prozess gewonnen hat, weiß ich leider (noch) nicht.
Kleiner Tip: sich eine Schufa-Auskunft besorgen. Wenn die ok ist, dürfte  man i.d.R. die Konditionen auch erhalten. Und sich vorab ein Angebot  einzuholen, ist insofern sinnvoll, dass man weiß, welche Unterlagen man  benötigen wird. Wenn du die Wohnfläche berechnen, Gehaltsabrechnungen  kopieren, Baubeschreibung erstellen, Fotos machen, Teilungserklärung  suchen musst, gerätst du schnell in Stress.
Ein Forward-Darlehen ist insofern nachteilig, weil man nicht weiß, ob  und wann man gewinnt. Wenn man 2 Jahre vor dem LG hängt und dann ein  negatives Urteil bekommt und in Berufung muss, wird das knapp mit dem  Forward....