Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, Harley.... Genau das habe ich gerade erst in der Argumentation einer Bank zu einer Klage gelesen. Ich werde mein Diplom einfach verschweigen.
    Ob das meine Chancen erhöht????

    Das Wort "Lebenssachverhalt" hat mich auch sehr angesprochen. Klingt wirklich kreativ.

  3. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.

    Wie soll der Kläger da vor den BGH ziehen? Kommt der Kunde doch noch zu seinem Recht?

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das geht nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde - auch zum BGH. Wird die verworfen - was meistens passiert - war´s das......

  5. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist mal was neues, je niedriger der Bildungsstand umso höher sind die Erfolgsausichten bei einem Widerruf.

    Weis jemand von welcher Bank die Widerrufsbelehrung stammt.

  6. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Weiß hier jemand, wie lange es vom Einreichen einer Nichtzulassungsbeschwerde bis zur Entscheidung hierüber dauert?

    Die DKB soll ja eine solche Beschwerde eingereicht haben, weil das Urteil vom Kammergericht Berlin die Revision nicht zugelassen hatte. Mich würde mal interessieren, wann da als nächstes was passiert.

  7. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das kan dauern, also mit 3 Monaten kanst du schon mal rechnen.

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das geht nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde - auch zum BGH. Wird die verworfen - was meistens passiert - war´s das......
    Warum so pessimistisch? Das Urteil übergeht doch die bisherige Rechtsprechung des BGH, oder sehe ich das falsch?

  9. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Erfolgsquote liegt bei rund 20 Prozent, Zeitdauer sechs bis 18 Monate. Und: Nichtzulassungsbeschwerde darf nur ein spezieller, beim BGH zugelassener Anwalt machen. Das soll nicht entmutigen....


    Gute Infos dazu:

    Das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen und verwandten Verfahren - Dr. Wendt Nassall

  10. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wegen hier gegebener erheblicher Nähe der Widerrufsbelehrung zur Musterwiderrufsbelehrung Anlage 2 zu § 14 BGB-Info wäre eine etwaige Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung jedenfalls nicht evident.

    Wegen diesem Satz würde ich gerne wissen welche Widerrufsbelehrung dem Verfahren zu Grunde lag. Hier ging es nicht ausschließlich um die Verwirkung.



    Der Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerrufsrechts lässt sich entgegen der Auffassung der Berufung auch nicht entgegenhalten, dass sie trotz Kenntnis der Fehlerhaftigkeit ihrer Widerrufsbelehrung eine Nachbelehrung unterlassen hat. Abgesehen davon, dass die Beklagte nach Vortrag des Klägers in erster Instanz (Schriftsatz vom 03.09.2013, S.1f. / Bl.266f. d.A.) Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung bei A2 II erst in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 18.12.2012 und damit zwei Tage vor Ablauf des Darlehensverhältnisses (20.12.2012) erlangte, geht es bei der Frage nach der Verwirkung bzw. dem schutzwürdigen Vertrauen des Verpflichteten nicht um dessen Kenntnis vom Recht des Berechtigten, sondern darum, ob sich der Verpflichtete trotz seines Wissens um das nach wie vor bestehende Recht gleichwohl darauf einrichten durfte, dass der Berechtigte dieses nicht mehr geltend machen werde. Dies war hier aber schon deshalb der Fall, weil die Beklagte angesichts des abgeschlossenen Lebenssachverhaltes nicht mehr mit einem Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Vertragserklärung rechnen musste.


    Für mich ist das der Knackpunkt, was den kompletten Vortrag des Klägers aushebelt. Für mich bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass wenn die Bank trotz längerer Kenntnis (also keine zwei Tage) der Fehlerhaftigkeit ihrer WR eine Nachbelehrung unterlässt und der der Widerruf in dem laufenden Vertrag erfolg, Sie sich diesen Umstand auf jeden Fall entgegenhalten lassen muss.

  11. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Weiß hier jemand, wie lange es vom Einreichen einer Nichtzulassungsbeschwerde bis zur Entscheidung hierüber dauert?

    Die DKB soll ja eine solche Beschwerde eingereicht haben, weil das Urteil vom Kammergericht Berlin die Revision nicht zugelassen hatte. Mich würde mal interessieren, wann da als nächstes was passiert.
    Ein Urteil zugunsten des Klägers? Jetzt gehen sie wohl in die vollen, oder? Wahrscheinlich hoffen sie auf die Frankfurter Urteile..

  12. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    ... Für mich bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass wenn die Bank trotz längerer Kenntnis (also keine zwei Tage) der Fehlerhaftigkeit ihrer WR eine Nachbelehrung unterlässt und der der Widerruf in dem laufenden Vertrag erfolg, Sie sich diesen Umstand auf jeden Fall entgegenhalten lassen muss.
    Für mich bedeutet das lediglich, dass sich dieser Senat des OLGs bei Widerruf eines laufenden Darlehensverhältnisses eine neue Begründung für die Verwirkung einfallen lassen muss.

    Ich bin mir ziemlich sicher dass Richter, die den Bildungsstand (Diplom...) des DN als Begründung für die Kenntnis des DN von der lediglich zeitnahen Ausübung des WRR anführen, auch genug Kreativität entfallten werden um in anderen Konstellationen zum gewünschten Ergebnis --> Verwirkung zu kommen.

    Im übrigen ist es wenig glaubwürdig, dass der Bank erst seit dem 18.12.2012 die Fehlerhaftigkeit Ihrer WRB bekannt gewesen ist und sie in der Kürze der Zeit bis zum 20.12.2012 (Auslauf des Darlehensvertrags) nicht mehr nachbelehren konnte, denn der BGH hat die Formulierung "frühestens" hinsichtlich der Widerrufsfrist bereits Jahre zuvor z. B. in Entscheidungen aus 2009 als unwirksam verworfen.

  13. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Für mich bedeutet das lediglich, dass sich dieser Senat des OLGs bei Widerruf eines laufenden Darlehensverhältnisses eine neue Begründung für die Verwirkung einfallen lassen muss.

    Ich bin mir ziemlich sicher dass Richter, die den Bildungsstand (Diplom...) des DN als Begründung für die Kenntnis des DN von der lediglich zeitnahen Ausübung des WRR anführen, auch genug Kreativität entfallten werden um in anderen Konstellationen zum gewünschten Ergebnis --> Verwirkung zu kommen.

    Im übrigen ist es wenig glaubwürdig, dass der Bank erst seit dem 18.12.2012 die Fehlerhaftigkeit Ihrer WRB bekannt gewesen ist und sie in der Kürze der Zeit bis zum 20.12.2012 (Auslauf des Darlehensvertrags) nicht mehr nachbelehren konnte, denn der BGH hat die Formulierung "frühestens" hinsichtlich der Widerrufsfrist bereits Jahre zuvor z. B. in Entscheidungen aus 2009 als unwirksam verworfen.

    Mich hätte interesiert, was der Richter zu der Belehrung der Sparkasse gesagt hätte "im Einzelfall zu prüfen" ob er da immernoch von einer engen Befristung ausgeht...

    Man kann nur hoffen dass der Kläger die Zulassungsbeschwerde einreicht.

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Man kann nur hoffen dass der Kläger die Zulassungsbeschwerde einreicht.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt...


    Anmerkung


    Ein Rechtsmittel ist nicht bekannt geworden.


    siehe: hier

  15. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Tja dan kommt wohl ein Urteil mehr in die Standard Ablehungsschreiben der Banken hinzu.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Damit dürfte sich zumindest die Hoffnung aller DN, die auf den Gerichtsbezirk des OLG Frankfurt - also alle Hessen - angewiesen sind und die Erstattung einer gezahlten VFE angestrebt hatten, in Luft aufgelöst haben.

  17. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    außergerichtlich auf jeden Fall, aber ansonsten kommt es auf den Einzelfall an würde ich sagen und vor allem auf die einzelne WR.

    Schon komisch, habe gestern noch das Urteil vom LG München angesprochen wo genau das Gegenteil geurteilt wurde.

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Alte Juristen-Weisheit:

    "Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand"...

  19. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    außergerichtlich auf jeden Fall, aber ansonsten kommt es auf den Einzelfall an würde ich sagen und vor allem auf die einzelne WR.
    Nach Auffassung des 19. Senats ist mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens ein WR nicht mehr möglich und zwar unabhängig davon wie lange der Zeitpunkt der Tilgung zurück liegt.

    Ich denke, auch gerichtlich lässt sich in Hessen daher nur dann noch eine VFE zurück fordern, wenn ein anderer Senat des gleichen OLGs eine konträre Ansicht vertreten sollte. Das kommt aber nicht so oft vor.

  20. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Nach Auffassung des 19. Senats ist mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens ein WR nicht mehr möglich und zwar unabhängig davon wie lange der Zeitpunkt der Tilgung zurück liegt.

    Ich denke, auch gerichtlich lässt sich in Hessen daher nur dann noch eine VFE zurück fordern, wenn ein anderer Senat des gleichen OLGs eine konträre Ansicht vertreten sollte. Das kommt aber nicht so oft vor.
    Ob man eine außerordentliche Kündigung und einen daraus abgeleiteten Schadensanspruch mit einer ordendlichen Abwicklung des Vertrages gleich sezten kann?

  21. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Ob man eine außerordentliche Kündigung und einen daraus abgeleiteten Schadensanspruch mit einer ordendlichen Abwicklung des Vertrages gleich sezten kann?

    Das Gericht hatte sich ja nur mit dem WRR nach ordnungsgemäß beendetem Darlehensverhältsnis auseinanderzusetzen. Welche Auffassung es im Fall einer außerordentlichen Beendigung vertreten würde, ist völlig offen.

    Auf Grund der folgenden Aussagen des Gerichts habe ich allerdings eine wage Vermutung wohin die Reise gehen könnte:


    Angesichts des unmissverständlichen Wortlauts der Widerrufsbelehrung („innerhalb von zwei Wochen“) durfte sie ... davon ausgehen, dass der Kläger über die nur eng befristete Befugnis zum Widerruf nicht im Irrtum sein würde.

    Damit war die Widerrufsbelehrung bei vernünftiger Betrachtung nicht geeignet, einen durchschnittlichen Verbraucher von einem zumindest vorsorglich erklärten Widerruf abzuhalten, hätte er sich ernsthaft vor einer übereilt eingegangen vertraglichen Bindung lösen wollen.

    Zudem darf - zumindest bei Anlegern mit dem Bildungsstand des Klägers (Diplom …) - als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass ein Widerruf zeitnah zum jeweiligen Vertragsschluss erklärt werden muss.


    Mein Verdacht daher: Zumindest in den ersten 2 Wochen nach Vertragsschluss muss man die Verwirkung des WRR nicht befürchten.

    Im Zeitraum danach bis zum Zeitpunkt der planmäßigen Tilgung ist alles offen...

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