Wohngebäude oder Hausrat ?

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  1. Avatar von verschaukelt
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    Standard Wohngebäude oder Hausrat ?

    Mal ne Fachfrage, bin da unsicher

    Der fest im Boden verankerte Gartenpavillion aus Metall mit einem abnehmbaren Stoffdach(wird im Winter eingelagert)

    gehört dieser bei einem Hagelschaden zum Hausrat oder zum Wohngebäude?

    Hausrat auf dem Grundstück(wie Gartenmöbel, Schaukel und co.) ist mit versichert in der Hausratversicherung

    Versicherung hat jetzt für den Hausrat auf dem Grundstück - Zerbeult/zerlöchert durch Hagelsturm 150 Euro Wertminderung angeboten ohne Angabe der Positionen. Allein der Kaufpreis von Stühlen und Tisch lag schon bei 1500 Euro.

    Da Haus und Dach etc auch beschädigt haben wir alles in einem Rutsch angegeben jetzt große Unsicherheit und auch Verärgerung.

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Hausrat auf dem Grundstück(wie Gartenmöbel, Schaukel und co.) ist mit versichert in der Hausratversicherung
    Gartenmöbel sind in aller Regel nur gegen Diebstahl versichert.Das sollte ein Vermittler wissen.Außenversicherung könnte greifen,gilt aber oftmals bei Hagelschäden nur innerhalb von Gebäuden.

  3. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Danke, aber das war ja nicht die Frage.

    Dass der Hagelschaden der Gartenmöbel in der Hausrat mitversichert ist ist ja bereits positiv geklärt. Hier gab es ja erstmal das Angebot der Wertminderung um die es mit Sicherheit noch Diskussion geben wird. Nur ob hier dann auch das von Tennisballgroßen Hagelkörnern zerschossene Pavilliondach drin ist, darüber bin ich unsicher oder ob es, da fest mit dem Boden verankert dann zum Wohngebäude - sprich so wie das Gartenhaus, der Geräteschuppen gehört /Grundstückszubehör... Wäre ja egal ob nun Hagelschaden oder abgebrannt oder durch Sturm - wo ist der Gartenpavillion drin?

  4. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Die Frage lässt sich ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen kaum beantworten.Erste Vermutung:
    Wohngebäude zahlt,da es sich um einen Gebäudebestandteil handelt.Dann sollte das Pavillon aber auch seine explizite Erwähnung in den erweiterten Klauseln finden.Warum die Hausratversicherung hier für einen Hagelschaden aufkommen sollte,ist mir nach wie vor schleierhaft.

  5. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    OK, das wollt ich bestätigt haben - es ist Gebäudebestandteil. Mitversichert sind sämtliche Gebäudebestandteile und Grundstückszubehör - (Zäune,Gartenhäuser,Bepflanzung...

    Dann gibt es für den Pavillion dann nach Begutachtung aller Schäden an Gebäude und Gebäudebestandteilen extra Geld.

    Was die Hausrat betrifft- da habe ich wohl damals das Richtige empfohlen. In den neuen Bedingungen (VHB 2008 und jünger) des Anbieters sind die Gartenmöbel nicht mehr versichert. Glück gehabt! Allerdings habe ich von anderen schon mitbekommen, dass es einen Unterschied zwischen Gartenmöbeln auf Terasse und Balkon und denen die einfach im Garten stehen gibt. Auf Terasse/Balkon versichert - im Garten Pech gehabt. Aber Grundsätzlich ist Hausrat auch gegen Sturm/Hagel versichert. Und wenn zum Hausrat eben auch die Gartenmöbel laut Bedingungswerk gehören - warum sollte hier dann nicht die Versicherung greifen?

  6. Avatar von Benoice
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Hallo Verschaukelt,

    um Details zur Entschädigung zu äußern, also wie und was wird Entschädigt, müsste man deine AGB's kennen, nur kann ich mich schwach daran erinnern das Gebäudeerweiterungen bzw. weitere Gebäude (sogannte Nebengebäude) nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Beitrages (Stichtag Vers. Beginn) mitversichert sind, danach muss der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer anzeigen das eine Veränderung in seinem Versicherungsschutz stattgefunden hat, das heißt i.d.R. mehr Beitrag.

    Ich kann mich natürlich auch irren, deshalb wird ein Gang zu deinem Versicherungsberater der beste Weg sein.

    MfG

  7. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Und wenn zum Hausrat eben auch die Gartenmöbel laut Bedingungswerk gehören - warum sollte hier dann nicht die Versicherung greifen?
    Daher auch meine Formulierung "in aller Regel".Ich halte diesen Punkt nicht für sonderlich wichtig,falls vorhanden,auch okay.Aber warum fragt man(n) als Vermittler,wenn in den Bedingungswerken alles so klar und deutlich Erwähnung findet?

  8. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Weil ich nicht nach den Gartenmöbeln sondern nach dem Gartenpavillion gefragt habe. Da war ich mir unsicher wo er versichert ist.Aber du hast ja meinen Tip bestätigt Deshalb habe ich ja geschrieben : Fachfrage -

    Die Gartenmöbel, dass diese zum Hausrat gehören ist ja klar.

    Den Gartenpavillion könnte man wenn man Lust hat auch jeden Winter wieder abschrauben - daher ist er zwar fest mit dem Boden verbunden aber eben jederzeit auch wieder entnehmbar. Da hatte ich dann Zweifel Aber vielleicht sollte man gelegentlich einfach nicht so genau nachdenken.

  9. Avatar von crs
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Ich kenne es nur so, dass Gartenutensilien nur dann gegen Sturm etc. versichert sind, wenn diese sich auf direkt an das Gebäude angrenzenden Terrassen o.Ä. befinden; dies ist aber selbstverständlich von der entsprechenden Police abhängig.

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Ich kenne es nur so, dass Gartenutensilien nur dann gegen Sturm etc. versichert sind, wenn diese sich auf direkt an das Gebäude angrenzenden Terrassen o.Ä. befinden; dies ist aber selbstverständlich von der entsprechenden Police abhängig.
    Hausaufgabe:Ergooglen der Definition des Begriffes "Außenversicherung" und seiner Bedeutung.

  11. Avatar von Peggy
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    Standard AW: Wohngebäude oder Hausrat ?

    Ich würde sagen es ist die Wohngebäudeversicherung (Quelle: günstige-versicherungen.info/wohngebaude-vergleich/ - ganz unten)

    Viele Grüße,
    Peggy

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