Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von hansi
    hansi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo

    eine kurze Frage
    ich habe einen Kredit bei dem die Widerrufsbelehrung falsch ist.
    dieser Kredit ist Endfällig und wird heuer von dem paralell angesparten Bausparer abgelöst. Der Darlehenszins ist ca. 5%.

    Rechnet sich für mich doch gar nicht den Kredit zu widerrufen oder?
    Weil ich noch keine Tilgung geleistet habe bekomme ich auch keine 5% über Basiszinssatz. Im Gegensatz müsste ich die Darlehensumme der Bank mit 5% verzinsen.

    Was meint ihr dazu?

    Schönen Tag wünsche ich

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von hansi
    Hallo

    eine kurze Frage
    ich habe einen Kredit bei dem die Widerrufsbelehrung falsch ist.
    dieser Kredit ist Endfällig und wird heuer von dem paralell angesparten Bausparer abgelöst. Der Darlehenszins ist ca. 5%.

    Rechnet sich für mich doch gar nicht den Kredit zu widerrufen oder?
    Weil ich noch keine Tilgung geleistet habe bekomme ich auch keine 5% über Basiszinssatz. Im Gegensatz müsste ich die Darlehensumme der Bank mit 5% verzinsen.

    Was meint ihr dazu?

    Schönen Tag wünsche ich
    Die Frage ist, was ist der marktübliche Zinssatz, evtl. könnte man den auch variabel ansetzen...

    und...war es nur eine WRB für BSV und TA-Darlehen oder jeder Vertrag eine eigenen WRB?

  4. Avatar von hansi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Soweit ich das überblicke gibt es zwei WRB, eine fürs das Vorausdarlehen und eine kurze für den Bausparvertrag.

    Ich versuche Fotos einzustellen.

  5. Avatar von hansi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hier die Darlehensurkunde und deren Widerrufsbelehrung
    und die Widerrufsbelehrung zum BSV
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  6. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von hansi
    Hier die Darlehensurkunde und deren Widerrufsbelehrung
    und die Widerrufsbelehrung zum BSV
    Zu Deiner ursprungsfrage:
    klar rechnet sich das für dich, zumal nix verjährt oder verwirkt ist in deinem fall.

    @LBS-WRB:

    - Keine Ladungsfähige Anschrift. Es gibt keine LBS Bayern. Solch eine Anstalt öffentlichen Rechts wird man vergeblich suchen. Die juristische Person muss heißen:
    LBS Bayerische Landesbausparkasse
    eine umfirmierung hat seit 2007 bestimmt nicht stattgefunden


    - Fristlauf (WESENTLICH) Schau mal in einen älteren post von ducnici:
    dort findest du die BGB-Norm nachdem die Frist nicht am gleichen tag... sondern erst einen tag nachdem ein bestimmtes ereignis statt gefunden hat, anfängt zu laufen.

    - die wiederrufsfolgen sind zu knapp

    lade dir mal die Muster-WRB aus dem Jahre 2004 runter, die für dich galt.
    Dort findest du dann noch mehr.
    Formatierung bei dir auch katastrophal. Fliestext etc etc

    vermute aber, das LBS hier schon abgefrühstückt wurde und du bei älteren Posts lesen noch weiteres findest.

    @ Sparkasse:
    95% Erfolgschance (mit Anwalt) - Sparkasse mit Frühestens in WRB wie bei dir unterliegen regelmäßig vor Gericht ...

    hier lohnt sich folgendes vorgehen:
    -keinen anwalt anrufen.
    -Erst Rechtsschutz abschließen (vorher hier im Forum screenen welche da geeignet ist)
    - Ersten Monate (gem. Vertrag abwarten nichts machen - brauchst du ja auch nicht , da du bis mindestens Ende 2017 Zeit hättest
    - Wenn Monate Sperrzeit der Versicherung abgelaufen sind - Mit Bank reden - dann Widerspruch einlegen
    - Nun Ombudsmann einschalten - kommt nix bei rum zu 90% - aber hemmung ist schön
    - Ablehnungsschreiben der Bank : Nun zum Anwalt deiner wahl gehen und der soll (nicht du ) kostendeckungszusage einholen.

    so würde ich vorgehen ...

  7. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von eugh
    Schau mal dort.
    Meine Frage war eigentlich:
    Da aktuell ja Kreditbearbeitungsgebühren bei Aufnahme eines Kredites als unzulässig gesehen werden und zurückgefordert werden können... wie ist das bei vorzeitiger Rückzahlung - gilt das hier ggfs. auch ... oder nicht?

    Diesbezüglich habe ich auf der vorgeschlagenen Seite Vorfälligkeitsentschädigung ? FMH Finanzberatung nichts gefunden.

    Höchstens die zulässige Range.

    Noch krasser ist der Fall bei mir, beim 2. Darlehensteil des Deutschen Herolds. Dieses Darlehen hatte ich ordnungsgemäß nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist gekündigt. Von der Frist waren auch 4 um, 2 Monate noch nciht.
    Die zu berechnende VFE betrug fast exakt die noch ausstehenden Raten.
    Jetzt der Hammer: Die Berechnungspauschale betrug auch dort
    250€. Das ist der absolute Wucher zumal die VFE-Zins damit Verwaltungsgebühr ist.

    Wo findest man hierzu was, also zur Zulässigkeit der Bearbeitungsgebühren und bis zu welcher Höhe? Kennt jemand Urteile. Ich kenne nur Urteil gegen die Commerzbank.

  8. Avatar von Sam
    Sam ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Gibt es da nicht ein Urteil gegen die Commerzbank, die auch Bearbeitungsgebühren genommen hatte für die Berechnung der VFE!?

    Nachtrag: https://www.test.de/Vorfaelligkeitse...ren-4529733-0/

    Habe meine bei der VZHH prüfen lassen füpr 70€. Warum machst du das nicht auch? Hat genau 3 Tage gedauert nach Zusendung aller Infos per mail.

  9. Avatar von hansi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    kann mir jemand eine RSV empfehlen für diesen Fall?

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    ARAG - hat für diese Fälle keine Wartezeit. Mal im Forum rückwärts prüfen.

  11. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von hansi
    kann mir jemand eine RSV empfehlen für diesen Fall?
    my choice: ARAG, keine Wartezeit...

    Wir haben bei unserem SPK-Vertrag die gleichen Verträge...

    WRB DV wird allg. als unwirksam gehalten. Demnächst kommt bei uns ein Urteil am OLG N (nicht unser Verfahren)...wurde aber schon am OLG M und OLG Brandenburg abgeurteilt.... als wirksam hat nun das OLG Schleswig geurteilt...


    Die WRB des BSV ist natürlich auch wohl falsch. Hatte da aber noch keine weiteren Info´s darüber...

  12. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Sam
    Gibt es da nicht ein Urteil gegen die Commerzbank, die auch Bearbeitungsgebühren genommen hatte für die Berechnung der VFE!?

    Nachtrag: https://www.test.de/Vorfaelligkeitse...ren-4529733-0/

    Habe meine bei der VZHH prüfen lassen füpr 70€. Warum machst du das nicht auch? Hat genau 3 Tage gedauert nach Zusendung aller Infos per mail.
    leider kenne ich das Commerzbank urteil doch schon ... hatte ich ja geschrieben ... weitere Urteile?

    Bei VZHH hatte ich mal meine Widerrufsbelehrung prüfen lassen. wurde als fehlerhaft eingestuft und dass ich mir anwalt holen soll. heute bin ich froh, dass ich das nicht gemahct habe, sondern mir durch austausch der mitglieder hier zu dem schluss gekommen bin - zwar nicht Muster-WRB, aber deswegen noch lange nicht vor Gericht erfolg versprechend.

    Jetzt noch mal 70€ ausgeben, damit ich wieder weiß - nicht zulässig - hilft mir nicht weiter.

    Besser ist das wehrt.de ... wo man für 45€ eine vor gericht Einschätzung bekommt. (ich gehörte nicht zu wehrt.de

    was hat dir denn dann deine 70€ gebrahct? hast du geklagt? wurden dann die 70€ für das "gutachten" von gegenseite übernommen oder nicht? falls nicht wäre es ja bei mir so: 250€ vielleicht unzulässig - richter entscheidet auf 150€ - Gewinn 100€; falls ich meine kosten selber tragen müsste . 30€ gewinn? das wäre für mich etwas wenig ... da mein stundenlohn dann mindestlohn vermutlich unterschreitet

    ________
    Nachträglicher Edit:
    Test.de muss man mit vorsicht genießen ...
    https://www.test.de/Gebuehr-fuer-Ber...eck-4531989-0/

    Auf dieser Seite findet man auch den Verweis auf das Urteil von SAM. Allerdings geht es in dem Urteil um etwas anderes: dass die Commerzbank keine AGB Klausel haben darf, nach der sie pauschal eine Gebühr in bestimmter höhe fordert.
    Ohne diese Klausel kann sie die Höhe allerdings festlegen.
    Es ist also leider kein Urteil, bei dem ein Immo-Kredit mit einer Gebühr für die VFE-Berechnung belegt wurde und das Gericht nur der Höhe nach die Gebühr für unzulässig erkärt hätte .
    Vergleiche ähnliche Einschätzung hier:
    Urteil zu den Gebühren für die Vorfälligkeitsentschädigungs-Berechnung lässt Fragen offen

    Schön ist aber die Argumentation im vorgenannten Link am Ende:
    Wenn andere Anbieter die gleiche Berechnungslogik für unter 100€ anbieten, warum sollte dann die Bank - die eine viel bessere Info-Lage hat und schon mit der "Materie" und "Kredit" bestens vertraut sind, 250€ verlangen dürfen. Brieferstellung und Porto dürften es kaum sein.

  13. Avatar von Sam
    Sam ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ok, sorry, hatte ich nicht gesehen, dass du das Commerzbank Urteil bereits erwähnt hattest.

    Habe meine Bank noch nicht nach der zu zahlenden VFE gefragt, sondern erst mal die VZHH zum Zeitpunkt x rechnen lassen. Erst suche ich einen Käufer dann widerrufe ich, zahle VFE unter Vorbehalt etc. etc. etc.

  14. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Sam
    Ok, sorry, hatte ich nicht gesehen, dass du das Commerzbank Urteil bereits erwähnt hattest.

    Habe meine Bank noch nicht nach der zu zahlenden VFE gefragt, sondern erst mal die VZHH zum Zeitpunkt x rechnen lassen. Erst suche ich einen Käufer dann widerrufe ich, zahle VFE unter Vorbehalt etc. etc. etc.
    vergiss rechtsschutz nicht - aber falls vermietet oder neubau - check erst , ob das bezahlt werden würde

    trotzdem hilfreich ... weil ich so nochmal urteil durchgelesen habe.
    gleich poste ich mal was die Bank dem Ombudsmann geschrieben hat.

    Da sieht man, dass die Bank mit ihrer Einschätzung zum Urteil leider nicht unrecht hat und man bei test.de schon auch immer die orginal-quelle lesen muss (Urteil) weil man sonst schnell zu einer falschen einschätzung kommt

  15. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von ich_sparmir_VFE

    trotzdem hilfreich ... weil ich so nochmal urteil durchgelesen habe.
    gleich poste ich mal was die Bank dem Ombudsmann geschrieben hat.
    So, hier nun ein Schreiben der Deutsche Bank aus einem Ombudsverfahren...
    beim durchlesen findet man "recht ordentliche" passagen, aber auch passagen, die m.E. kein Jurist sondern ein azubi per knopfdruck dazugefügt haben muss -

    Frage an die fortgeschrittenen Experten:
    Warum hat die Deutsche Bank so Angst vor der fehlenden Fernabsatzklausel?
    Fakt ist, es gab kein Gespräch vor Ort zu einem Forward-Darlehen, sondern ein ganz anderes Gespräch über Optionsscheine etc. Die Bank versucht also hier, das Fehlen zu heilen.

    Gibt es Urteile, bei denen ein Gericht den Widerruf als zulässig erklärt hat und zwar OHNE Bezug auf Fehler beim Fristbeginn SONDERN MIT Bezug auf eine fehlerhafte oder fehlende Fernabsatzklausel?
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  16. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Forum-Teilnehmer,

    auch auf die Gefahr hin, dass ich mit der anliegenden Widerrufsbelehrung (WBR) nicht an ganz richtiger Stelle im Forum bin, stelle ich diese hier ein und bitte die Profis um eine Prüfung, ob hier eine fehlerhafte WBR vorliegt.

    Diese habe ich anlässlich einer Anfrage zu einem Immobilien-Exposee erhalten. Genau damit geht es mit der Unverständlichkeit schon los. Heute habe ich in einem Gespräch mit der Sparkasse erfahren, dass diese WBR nicht zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages sondern explizit nur zum Versand des Exposse im Fernabsatzgeschäft gilt. Hier die WRB:

    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
    widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
    Sparkasse Göttingen
    Weender Str. 13-15
    37073 Göttingen
    Tel.: 0551 405-0
    Fax: 0551 405-2370
    E-Mail: 0551 405-2370
    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
    Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
    Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
    Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
    haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
    ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
    Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
    Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
    in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
    uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
    uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
    erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
    Dienstleistungen entspricht.

    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
    es zurück.)
    - An: Sparkasse Göttingen, Weender Str. 13-15, 37073 Göttingen, Tel.: 0551 405-0, Fax: 0551 405-
    2370, E-Mail: 0551 405-2370
    - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
    folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
    - Bestellt am (*)/erhalten am (*)
    - Name des/der Verbraucher(s)
    - Anschrift des/der Verbraucher(s)
    - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    - Datum
    _______________
    (*) Unzutreffendes streichen.

    Empfangsbestätigung
    Ich habe die Widerrufsbelehrung vollständig gelesen und verstanden.
    Sofortige Erbringung der Dienstleistung
    Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie mir das Exposé vor Ende der
    Widerrufsfrist übersenden und damit mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung
    beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie, die bereits in
    der Übersendung des Exposés liegen kann, mein Widerrufsrecht verliere.

  17. Avatar von Pajak
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo, habe eine WRB von 2003. Weicht vom Muster ab.

    Hat jemand vielleicht generelle Infos wie es zu beurteilen ist, wenn

    1. in der WRB der Hinweis fehlt: "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen."

    2. Name und Anschrift der Bank angegeben werden, aber E-Mail-Adresse und Fax-Nr. nicht angegeben werden?

    Hat jemand vielleicht dazu Rechtsprechung ?

  18. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Als Info,

    meine Klage ging heute an das zuständige Gericht raus.

    Sobald ich Infos habe reiche ich die hier rein .

  19. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    falscher Thread ... in Nachbar-Thread verschoben

  20. Avatar von Bausparer34
    Bausparer34 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen, ich habe 2011 ein Darlehen bei der MHyp aufgenommen. Der Text der Widerrufserklärung entspricht korrekt dem gesetzlichen Muster von 2010. Allerdings nur in inhaltlicher Form. Die Widerrufserklärung ist in den Vertragstext eingearbeitet, hat zwar eine doppelte Linie aus "==", aber weder Fettungen noch eine andere Schriftart. Sie fällt also kaum auf.

    Wird das nach eurer Erfahrung für einen Widerruf ausreichen, wenn es kein inhaltliche Abweichung gibt? Bislang habe ich nur Urteile gefunden, wo es um inhaltliche und formale Unterschiede ging, nie nur allein um die Gestaltung.

    Danke für eure Tipps!

  21. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Zusammen,

    wer kann mir zu folgender WRB des Darlehensvertrages mit der ING-Diba aus Oktober 2010 mitteilen, ob diese fehlerhaft ist und somit angreifbar ist ?
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