Verbraucherdarlehensverträge - Restschuldversicherungen bei Kreditverträgen 
Immer wieder werden Verbraucher bei Kreditverträgen  Restschuldversicherungen aufgedrängt. Oftmals bekommt der Kunde den  Kreditvertrag auch nur, wenn er sich bereit erklärt eine  Restschuldversicherung mit abzuschließen.   
Sie sollen den Kreditnehmer für finanzielle Ausfälle bei  Arbeitslosigkeit und Krankheit schützen. Tatsächlich bringen sie in der  Regel wenig und führen zu immens hohen Kosten. Die Bank erhält eine  üppige Vermittlungsprovision und der Kunde muss die Versicherung über  einen zusätzlichen Kredit mitfinanzieren. Dies ist dem Kunden bei  Abschluss des Vertrages aber gar nicht bewusst. Dies ist eine gängige  Praxis von Banken. Es gibt allerdings juristische Möglichkeiten sich  gegen diese Praktiken der Banken zu währen.     
So konnte die Kanzlei Winneke bereits Einigungen mit Banken wegen  Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen erzielen.  
Dabei äußerte das Landgericht Itzehoe erhebliche Zweifel an der  Rechtsmäßigkeit der vertraglichen Gestaltung. 
Die Verträge sind  teilweise so ausgestaltet, dass nicht der Kunde Versicherungsnehmer der  Restschuldversicherung wird, sondern die Bank selbst. Der Kunde ist nur  derjenige, der für die Restschuldversicherung einen zusätzlichen Kredit  aufnimmt und für den er dann Zinsen und Raten zusätzlich zahlt.  
Dies Gestaltung führt formal versicherungsrechtlich dazu, dass  der Kunden den Restschuldversicherungsvertrag nicht selbst innerhalb von  14 Tagen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) widerrufen kann.  
Da sich schließlich die Banken damit einverstanden erklärten, die  Restschuldversicherung aufzulösen und den Betrag den Mandanten  gutzuschreiben, wurde auf ein Urteil verzichtet.