Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Vertragsdatum?

    Präsenzgeschäft oder Fernabsatz?

    Darlehen grundpfandrechtlich abgesichert ja oder nein?

    Handelt es sich um ein KfW-Darlehen?

  3. Avatar von finanzierung
    finanzierung ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Wurde in der Bank abgeschlossen, 2012, per Grundschuld abgesichert, VR Bank.
    Es gibt seitens KFW noch 2 weitere Darlehen (LABO + Zinsverbilligungsprogramm)

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von finanzierung
    Wurde in der Bank abgeschlossen, 2012, per Grundschuld abgesichert, VR Bank.
    Es gibt seitens KFW noch 2 weitere Darlehen (LABO + Zinsverbilligungsprogramm)

    Ist das Darlehen von der abgebildeten WRB ein Kfw-Darlehen?

  5. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Nein, das ist das normale Annuitätendarlehen bei der VR Bank

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    1. Diese WRB wäre eigentlich angreifbar, da die Angaben in der Klammer nach Ansicht einiger Gerichte (z.B. OLG Nürnberg) so nicht zulässig wären. Entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot nach §355BGB. Der Verbraucher soll ja nicht stundenlang BGB und EGBGB wälzen müssen, um zu erfahren, welche Pflichtangaben nun enthalten sein müssen, damit die Frist beginnt.

    Oft wurden auch die Beispiele abgeändert. Es wurde z.B. auch mal eine Angabe gemacht, die gar keine Pflichtangabe war.

    Angreifbar aber nur dann wenn die

    2. Gesetzlichkeitsfiktion

    entfällt. Auf die Schutzwirkung kann sich der Unternehmer berufen, wenn er den Mustertext vollständig inhaltlich übernommen hat. Das ist hier der Fall.


    3. Fehlerhaft wäre m.M. nach nur die Verwendung des letzten Satzes bzgl. der "öffentlichen Stellen"

    Nach meiner Erinnerung heraus wären mit Aufwendungen z.B. anfallende, Disagio, Gebühren etc. z.B. gegenüber z.b. der KfW-Bank gemeint.

    Wenn es aber kein Kfw-Darlehen gibt, dann könnte der Satz überflüssig sein.

    Aber das ist nur meine Auslegung. Und ob dies letztlich ausreichen würde, um die Schutzwirkung zu versagen, ist fraglich.

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    => Tendenz: eher nicht widerrufbar, außer:


    4. Pflichtangaben

    Es gibt noch die Möglichkeit, wirklich nach §492 BGB und den dann weiteren Verweis aufs EGBGB folgend, den Vertrag selbst zu überprüfen, ob denn alle Pflichtangaben enthalten sind.

    Wenn nicht, könnte man wohl widerrufen.

  7. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    ich hätte auch eine interessante WRB aus dem Jahre 2010 (November) zu bieten.
    Der Antrag wurde ausgefüllt und per Post zurück an die Bank gesendet.
    DIe Bank hat die Annahme/Kontoeröffnung 2 Wochen später schriftlich bestätigt.
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    Wäre dankbar für eure Meinungen und Erfahrungen

    Gruß an alle Forumsmitglieder
    ein Berliner

  8. Avatar von montoya71
    montoya71 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo, habe nun auch mal ne Frage zu meiner WRB. Laut den Beiträgen hier kann ich widerrufen:

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    Mein Anwalt sagt erst, ja kein Problem, korrigiert jetzt aber wegen dem Urteil:
    OLG Düsseldorf vom 27.03.2015 I-17 U 125/14 wohl eher schwierig?

    Wäre dankbar für Infos.

    Gruß an alle

    Monty

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Berliner
    Hallo zusammen,

    ich hätte auch eine interessante WRB aus dem Jahre 2010 (November) zu bieten.
    Der Antrag wurde ausgefüllt und per Post zurück an die Bank gesendet.
    DIe Bank hat die Annahme/Kontoeröffnung 2 Wochen später schriftlich bestätigt.
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    Wäre dankbar für eure Meinungen und Erfahrungen

    Gruß an alle Forumsmitglieder
    ein Berliner
    Entspricht nicht dem damals gültigen Mustertext und ich bezweifle, dass all die Angaben, die fristauslösend eintreffen müssen und benannt sind, eine klare und deutliche Erklärung über den Fristbeginn darstellen...Der Verbraucher soll selbst überlegen und entscheiden was auf ihn zutrifft...

    M.M. nach angreifbar... aber da musst Du noch mal einen Anwalt drüber schauen lassen...

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von montoya71
    Hallo, habe nun auch mal ne Frage zu meiner WRB. Laut den Beiträgen hier kann ich widerrufen:

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    Mein Anwalt sagt erst, ja kein Problem, korrigiert jetzt aber wegen dem Urteil:
    OLG Düsseldorf vom 27.03.2015 I-17 U 125/14 wohl eher schwierig?

    Wäre dankbar für Infos.

    Gruß an alle

    Monty
    ohne das Urteil zu kennen oder zu lesen... m.M. auch angreifbar.

    "...der Vertragsantrag..."

    Entspricht auch nicht dem Mustertext...

    Schon widerrufen? Wenn nein, Neu- oder Altbau? RSV vorhanden?

  11. Avatar von montoya71
    montoya71 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Moin das ging aber fix:

    Entspricht auch nicht dem Mustertext...

    Schon widerrufen? Wenn nein, Neu- oder Altbau? RSV vorhanden?
    Nein noch nicht Widerrufen. Ist eine Bestandsimmobilie, Zeifamilienhaus 1 Wohnung vermietet.

    RSV ist noch nicht vorhanden, ich warte auf die Frist, wäre im Falle aber egal.

    Danke

    Grüße Monty

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von montoya71
    Moin das ging aber fix:



    Nein noch nicht Widerrufen. Ist eine Bestandsimmobilie, Zeifamilienhaus 1 Wohnung vermietet.

    RSV ist noch nicht vorhanden, ich warte auf die Frist, wäre im Falle aber egal.

    Danke

    Grüße Monty
    RSV abschliessen, in die AGB´s gucken, ob Ausschluss für Widerrufe drin steht (manche haben das neuerdings)... 3 Monate Karenzzeit abwarten, widerrufen. 21.06.2016 nicht aus den Augen verlieren...

  13. Avatar von montoya71
    montoya71 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    So hab das Urteil aus Düsseldorf mal kopiert:

    Das Gericht hat die Auffassung vertreten, dass die vom BGH angenommene Gefahr der Fehlvorstellung über den Fristbeginn bei einem Präsenzge-schäft nicht auftreten könne und folglich die Widerrufsbelehrung als ordnungsgemäß beurteilte.

    Ist das relevant? Was für Chancen hat man wirklich?

    RSV abschliessen, in die AGB´s gucken, ob Ausschluss für Widerrufe drin steht (manche haben das neuerdings)... 3 Monate Karenzzeit abwarten, widerrufen. 21.06.2016 nicht aus den Augen verlieren...
    Ja, ist eine Bestehende RSV, in die ich durch Eheschließung aufgenommen werde. Werde ich prüfen ob Sie Deckung erteilt


    "...der Vertragsantrag..."
    Was hat es damit auf sich?

    Danke

    Monty

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Habe auch Urteile gelesen, worin stand, dass es nicht darauf ankäme, ob es nun Präsenzgeschäft war oder nicht. Ich denke, das wird keine Rolle spielen. Leider urteilen ja im Moment alle Querbeet...

  15. Avatar von anonym123
    anonym123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Unabhängig von der Frage, ob die BGH-Rechtsprechung sich auf den Fall des Präsenzgeschäftes (bzw. erstmalige Übergabe der Unterlagen bei Unterschrift des Kunden) anwenden lässt erachtet das OLG München und das OLG Stuttgart die Nennung zweier Fristläufe ["zwei Wochen (einen Monat)"] als fehlerhaft.

  16. Avatar von gerds
    gerds ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo, ich habe 2 Fragen:
    1. Meine aktuelle Rechtsschutzversicherung (HUK24) redet sich aus der Verantwortung, da es sich bei dem Kreditvertrag um eine Anschlussfinanzierung, zwar bei einer anderen Bank aber dennoch um einen Neubau handelt. Welche Versicherung kann ich jetzt (Februar 2016) abschließen um noch Versicherungsschutz für den Wiederspruch und den ggf. notwendigen Weg vor ein Gericht zu bekommen? Kann mir jemand einen konkreten Tarif einer Versicherung empfehlen?
    2. Anbei die Widerrufsbelehrung meines Vorward Darlehens (vorgezogene Anschlussfinanzierung), welcher im Juni 2007 abgeschlossen wurde für die Anschlussfinanzierung ab 30.06.2011. die Kreditsumme betrug 215.000,- EUR - Laufzeit 10 Jahre, 5,13 % nominal. Sind darin Fehler enthalten? Wenn ja, welche. DANKE.
    WiderrufsbelehrungDSLscan.pdf

  17. Avatar von prego
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

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ID:2367 Hallo, der Widerruf ist von 2004 / Habe diese mal von ALEGE LVM prüfen lassen. Diese meinen ja ist anfechtbar! Leider hat mir die LVM gesagt, dass Sie eventuelle Anwaltskosten nicht übernehmen weil Umbau und Vertrag nach dem Umbau abgeschlossen wurde.

    Was meinen hier die Experten lohnt es sich hiermit zu kämpfen?
    Eine kurze Einschätzung wäre gut.

  18. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von prego
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ID:2367 Hallo, der Widerruf ist von 2004 / Habe diese mal von ALEGE LVM prüfen lassen. Diese meinen ja ist anfechtbar! Leider hat mir die LVM gesagt, dass Sie eventuelle Anwaltskosten nicht übernehmen weil Umbau und Vertrag nach dem Umbau abgeschlossen wurde.

    Was meinen hier die Experten lohnt es sich hiermit zu kämpfen?
    Eine kurze Einschätzung wäre gut.
    Eine WRB, die den Satz über den Beginn der Widerrufsfrist mit "Frühestens" beginnt, kann mit sehr guten Erfolgsaussichten angegriffen werden.

    Nach den Bedingungen der RSV sind in der Regel genehmigungspflichtige Bauten und Umbauten vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dies gilt auch für die Finanzierung solcher Bauten, sofern es in den Bedingungen explizit vermerkt ist.

    Über meinem Altvertrag-RSV-Vertrag von der WGV ist sogar die Finanzierung mehrerer Neubauten versichert, weil nach den damaligen Bedingungen zwar genehmigungspflichtige Bauten und Umbauten, nicht aber deren Finanzierung, explizit ausgeschlossen sind.

    Ausserdem wurde hier im Forum schon mal die Aussage gemacht, ich glaube vom RA Kunzenbacher, dass man im Falle einer Folgefinanzierung bei einer anderen Bank gute Chancen auf Versicherungsschutz hat, weil man dann um einen Bestandsbau finanziert.

    Hak also noch einmal bei der HUK nach, denn eine neue RSV wird eher schlechtere Bedingungen haben.

  19. Avatar von prego
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hanomag / Post 1277

    Sorry,
    aber was meinst Du mit
    "
    Hak also noch einmal bei der HUK nach, denn eine neue RSV wird eher schlechtere Bedingungen haben"

    HUK ?? Bin wohl ein wenig Blöd! Aber was ist das......

  20. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von prego
    Hanomag / Post 1277

    Sorry,
    aber was meinst Du mit
    "
    Hak also noch einmal bei der HUK nach, denn eine neue RSV wird eher schlechtere Bedingungen haben"

    HUK ?? Bin wohl ein wenig Blöd! Aber was ist das......
    Entschuldige, offensichtlich habe ich Deinen und den Beitrag von gerds zusammengeworfen und als einen beanwortet. Insofern bin ich ein bisschen blöd!

  21. Avatar von gerds
    gerds ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    OK - danke, das klärt es jetzt. Somit habe ich "Hanomag"'s Meinung verstanden, ich solle bei der HUK noch einmal nachfragen und dort Druck machen - gut - danke.
    Aber was ist mit deer WRB selbst? Bei mir ist leider nichts mit "Frühestens", ... daher habe ich wirklich Bedenken, das ich ggf. wirklich eine fehlerfreie WRB erhalten habe !! Was meinen die anderen Experten hier im Forum lohnt es sich bei der WRB der lange Weg gegen die DSL Bank? Oder habe ich hier wirklich eines der seltenen Exemplare, wo kein Fehler vorhanden ist und somit der Widerruf nicht mehr möglich ist??
    WiderrufsbelehrungDSLscan.pdf
    Auszug aus der PDF - per OCR gewandelt - für dirty Details - welche wohl wichtig sind, wie ich gelernt habe - bitte das PDF öffnen - den IMHO entscheidenden Absatz habe ich hier manuell Fett gemacht:
    WIDERRUFSBELEHRUNG
    Widerrufsrecht
    Der Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
    Form des Widerrufs
    Der Widerruf muss in Textform (z.B, per Brief, Telefax oder per E-Mail) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
    Beginn der Widerrufsfrist
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer - ein Exemplar dieser Belehrung - eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - mit der Annahmeerklärung der Bank sowie die Finanzierungsbedingungen und die Informationen zu Femabsatzverträgen (§ 312 c BGB, § 1 BGB-InfoV) erhalten hat, jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Adressat des Widerrufs
    Der Widerruf ist zu richten an
    DSL Bank - ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Bonn
    ...
    Postfach 4000 53105 Bonn
    oder Telefax: 0228192071159
    Der Darlehensnehmer kann den Widerspruch auch unter Verwendung der E-Mail Adresse Widerruf@dslbank.de senden.
    Widerrufsfolgen
    Wird der Widerruf form- und fristgerecht erklärt, ist der Darlehensnehmer an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Die beiderseits empfangenen Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Darlehensnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er der DSL Bank insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Darlehensnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Die Verpflichtung zum Wertersatz kann der Darlehensnehmer vermeiden, wenn er die Leistung der DSL Bank vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nimmt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen ...

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