Guten Tag,

ich wäre sehr dankbar, eine Orientierung bezüglich folgender Frage zu bekommen:

Seit vielen Jahren bin ich selbständig tätig, daher privat versichert, habe gleichzeitig aber immer eine Teilzeittätigkeit in Anstellung ausgeübt, für die ich vom Arbeitgeber RV- und AV-Beträge abführen ließ. Ein KV-Anteil wurde vom Arbeitgeber meiner Tätigkeit in Teilzeitanstellung nicht abgeführt, da mein selbständiges Einkommen über dem Gehalt aus meiner Anstellungstätigkeit lag, ich somit hauptberuflich selbständig war und sämtliche KV-Kosten somit selbst tragen musste.

Aufgrund von Auftragsflaute ist mein selbständiges Einkommen in den letzten Jahren leider gesunken - seit ca. 2 Jahren ist mein Gehalt aus der Anstellungstätigkeit höher als das Einkommen aus meiner selbständigen Tätigkeit. Ist mir leider zu spät aufgefallen, erst im Rahmen meiner Steuererklärungen, die ich immer zum letztmöglichen Termin einreiche ..

1) Besteht nun Versicherungspflicht für mich in der GKV, in die ich ohnehin vor dem 55. Lebensjahr zurückkehren sollte (freiwillige Versicherung für Selbständige in der GKV konnte ich mir leider nicht leisten, die private Krankenversicherung war bezahlbar, sonst wäre ich solidarisch auch hauptberuflich selbständig in der GKV geblieben) und

2) In welcher Höhe drohen mir und meinem Arbeitgeber in der Teilzeittätigkeit Beitragsnachzahlungen der GKV für die letzten Jahre, in der mein Gehalt aus der angestellten Tätigkeit höher als mein selbständiges Einkommen war?

Vielen Dank für Tips und Infos!

Thai Maak