Berufshaftpflicht Arzt

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  1. Avatar von blubkeks
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    Standard Berufshaftpflicht Arzt

    Hallo zusammen,

    beim Suchen bin ich schon öfter über dieses Forum gestolpert und benötige nun leider auch eure Hilfe bei einer ungünstigen Konstellation.
    In wenig zur Vorgeschichte:
    Während meines (Medizin)-Studiums habe ich bei der Allianz 2008 eine kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung abgeschlossen. Mit der klaren Absicht den Beruf Arzt auszuüben, dafür wollte ich einen passenden Vertrag.
    Im Studium gerät man natürlich in die Fänge von MLP und Freunden. Dort habe ich den Vertrag überprüfen lassen, es bestanden keine Änderungsempfehlungen. Als mein Abschluss bevorstand habe ich nochmals bei der Allianz nachgefragt ob die Infektionsklausel, die ich durch die Beratungen kennengelernt hatte enthalten sei. Die Antwort war dass die Bedingungen enthalten sei, ich könne ja nachlesen. In meinem Vertrag konnte ich sie leider nicht finden. Von Seiten der Allianz hieß es dann das wäre egal es würde ja sowieso so reguliert. Aus verständlichen Gründen wollte ich das gerne schriftlich haben.
    Um das weitere kurz zusammenzufassen, die Allianz hat ein Theater veranstaltet nur mir lediglich Angebote mit Abschlüssen von zusätzlichen Verträgen gemacht und alles hat ewig gedauert.

    Da die Frist mit Unisex-Tarifen dann näher rückte habe ich mich versucht weiter zu informieren und bin dann beim Rahmenvertrag des Marburger Bundes mit der DÄV hängengeblieben. V.a. die präziseren Bedingungen in Bezug auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit hatten mich überzeugt. (Theoretisch kann man als Arzt ja in vielen verschiedenen Tätigkeiten inkl. Gutachter arbeiten, und für alles berufsunfähig zu werden...)
    Auch den Beirat als eine Art Schlichtungsstelle fand ich eine gute Sache, mittlerweile ist mir jedoch auch klar dass die Vertragsbedingungen diesen Beirat ziemlich wertlos werden lassen.
    Aufgrund des Arbeitsbeginnes hatte ich das ganze dann auch nicht mehr vorangetrieben.
    Ich habe dann versucht den Vertrag bei der Allianz beitragsfrei zu stellen bzw. weil das anscheinend nicht möglich ist umzuwandeln. Aber auch hier gibt es leider nur Probleme mit falschen Angeboten.

    Der aktuelle Stand ist dass ich 2 BU-Verträge habe und einfach nicht weiß wo ich bezgl. der Leistungen besser aufgehoben bin. Ich würde mich freuen wenn ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet. Die Bedingungen habe ich angehängt. Die der Allianz sind leider zu groß (6mb) und Links darf ich leider noch keine posten daher gerne per pm oder Email.

    Viele Grüße
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  2. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Hallo Keks.

    Alles etwas durcheinander. Fangen wir mal damit an, was genau stört dich selbst an den Bedingungen des Rahmenvertrags?

    ---

    Allianz und Infektionsklausel. In den aktuellen Bedingungswerken der SBU ist die Infektionsklausel drin, eingeschränkt durch behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot.

    In der BUZ von damals kann es möglicherweise nicht enthalten sein, Bedingungen uploadbar?

    ---

    Und noch eine Frage: Hast du jemals vor dich als Arzt selbstständig zu machen?

  3. Avatar von blubkeks
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Leider ist es etwas unübersichtlich geworden da einfach 2 Fragen zusammenfallen.
    1. Ist der Vertrag über die DÄV gut/geeignet?
    2. Ist der Vertrag der Allianz mit Anpassung evtl. besser?

    Am Upload habe ich gerade noch versucht, ist aufgrund der Größe nicht möglich.

    Der Rahmenvertrag erschien mir eigentlich als gut, mittlerweile bin ich mir einfach nicht mehr sicher, ob prinzipiell der Allianz-Vertrag mit einer Ergänzung der Infektionsklausel nicht "besser" wäre.

    Bis zur Selbstständigkeit dauert es noch, sofern es dann zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen noch sinnvoll ist möchte ich mich gerne selbstständig machen.

  4. Avatar von Torsten Breitag
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    Dann hast du ggf. ein generelles Problem. Im vorliegenden Bedingungswerk sind die Regelungen nachteilig (Stichwort Umorganisation). In dem Fall ist das Bedingungswerk "nicht gut geeignet".

    Ich müsste mich täuschen, wenn das in der BUZ von 2008 besser aussehen würde. In der aktuellen SBU der Allianz ist es vermutlich erheblich besser geregelt, wäre trotzdem nicht meine Wahl als Arzt.

    Wenn die Datei zu groß ist, probier es doch mal über einen Filehoster hoch zu laden, siehe google. Dann einfach hier verlinken. Ins Blaue hinein zu raten ist schwierig.

    edit: Evtl. nicht ganz rüber gekommen ... der MB Rahmenvertrag müsste ebenfalls Risikoträger Allianz sein.

  5. Avatar von blubkeks
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Um einen Link zu posten habe ich zu wenige Beiträge.
    Ich werde die Seiten einzeln ergänzen.
    Was wäre denn eine gute BU-Versicherung als Arzt?
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  6. Avatar von blubkeks
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  7. Avatar von Torsten Breitag
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    Das kann man so pauschal nicht sagen. Vom reinen Bedingungswerk her würde ich beim Arzt Richtung Alte Leipziger oder LV1871 tendieren. Die Bedingungswerke der Anbieter haben alle Ihre Feinheiten, die Eignung bemisst sich daher nicht zuletzt an den eigenen Prioritäten.

    Lass doch aber erst mal schauen wie der IST-Stand aussieht.

  8. Avatar von blubkeks
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    Risikoträger des Rahmenvertrages beim Marburger Bund ist doch die Deutsche Ärzteversicherung die zur AXA gehört, oder liege ich falsch?

  9. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Zitat Zitat von blubkeks
    Risikoträger des Rahmenvertrages beim Marburger Bund ist doch die Deutsche Ärzteversicherung die zur AXA gehört, oder liege ich falsch?
    Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. Müsste ich selbst googlen. Ich war der Meinung die Allianz, ist aber "glauben" und nicht "wissen".

    Ich schau mir erst mal deine Bedingungen an.

  10. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Zu den Fragen:

    Bei der Allianz BUZ ist keine Infektionsklausel enthalten. Der MB Vertrag kennt nur die behördliche Anordnung. Bessere Formulierungen enthalten die Option einer Prüfung / Gutachten, bspw. durch einen Hygieniker.

    In der MB Variante ist die Lebensstellung und die 20% Einkommensreduzierung klar formuliert, allerdings nur für Angestellte. Bessere Regelungen kennen die 20 % auch vom Gewinn vor Steuern. Die BUZ kennt nur "spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs" ... was auch immer das heißen soll.

    Die BUZ verzichtet auf die vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen.

    BUZ und MB kennen ein Ausscheiden aus dem Beruf nur für eine befristete Zeit von 3 Jahren. Das ist bei Frauen idR zu knapp. Aber auch bei Männern keine gute Regelung. Nach dieser Frist geht der Status des versicherten / oder zuletzt ausgeübten Berufs verloren. Bessere Regelungen kennen "unbefristet".

    Nicht optimal sind Mitwirkungspflichten und Nachprüfung geregelt. Beispiele:
    - zumutbare Anweisungen der Ärzte
    - Hilfsmittel (Prothesen und Co.)
    - Arztanordnung / Arztanordnung in der Nachprüfung
    Das gilt für BUZ und MB gleichermaßen ... Diesbezüglich gibt es geringfügig bessere Formulierungen.

    Einen wesentlichen Unterschied gibt es bei der und / oder Formulierung:

    MB:
    Eine Minderung der Berufsunfähigkeit und/oder die Wiederaufnahme
    bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich
    mitteilen, sofern Sie Leistungen aus diesem Vertrag erhalten oder
    beantragt haben.
    Die reine "und" Fomurlierung der BUZ ist besser zu bewerten. Und bedingt schlichtweg Beides, oder nur eines von beidem.

    Auch die Ausformulierung vorrübergehender Besserungen / Befristung sind in beiden Varianten nicht top / nicht vorhanden, aber das ist eher eine Kleinigkeit.

    ---

    So viel zum Thema Bedingungswerk in einem ganz kurzen und selektiven Auszug.

    Wie siehts es überhaupt mit der Absicherungshöhe aus? Beide Varianten sehen keine sinnvollen Nachversicherungsgarantien vor. Bei der zu erwartenden Gehaltsentwicklung eines Arztes ein echtes Problem.

  11. Avatar von Peter Wolnitza
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Hallo @blubkeks,

    versuche mich dann auch mal an einer Antwort in Kurzversion, Torsten hat ja schon viel wichtiges und richtiges angesprochen:
    Um es mal an einem einfachen Beispiel fest zu machen:
    Allianz - Bundesliga Mittelfeld - biederer Durchschnitt, für einen Arzt m.E. ungeeignet (nicht nur wegen der fehlenden Infektionsklausel)
    DÄV - etwas weiter oben (so Platz 3-5) - schon besser, aber eben nicht das Optimum. Champions League ist keiner der beiden - aber das sollte wegen des speziellen Berufsbildes Arzt m.E. schon sein.
    (Es gilt dabei eine Vertragskonstellation zu finden, die es ermöglicht u.U. mit schnell steigendem Einkommen in der Anfangsphase oder auch später mit zu halten, die auch für eine Niederlassung vernünftige Rahmenbedingungen bietet, die aber auch z.B. bei längeren Auslandsaufenthalten gut aufgestellt ist etc..etc.. - da gibts leider nicht so viele...)

    Bevor man aber hingeht und versucht, sich von einem Vertrag zu trennen
    (geht bei beiden!) - sollte man sehr sorgfältig prüfen, was es an Bedingungen im Markt zu kaufen gibt und was davon Du gerne hättest bzw. brauchst.
    Im Zweiten Schritt gilt es, Deine Gesundheitshistorie aufzubereiten, um zu checken, ob ein Alternativvertrag mit besseren Bedingungen überhaupt zustande kommen kann.

    ERST WENN DAS GEKLÄRT IST, kann man darüber nachdenken, wie man sich vom alten Ballast befreit.

    Das alles ist - um es deutlich zu sagen - nix für Do it Yourself!

  12. Avatar von blubkeks
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Vielen Dank für deine Mühe Torsten!
    So erklärt wird es ein wenig klarer.

    Die Absicherungshöhe der BUZ beträgt nur 1000€, deswegen wollte ich diese auch erhöhen.

    Beim MB habe ich damals 2000€ BU-Rente vereinbart, mit 10% Dynamik im Rentenfall. In einer Anlage ist noch beschrieben dass ich die Jahresrente auf 33.000€ erhöhen kann.

  13. Avatar von blubkeks
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Danke für deine Antwort Peter.

    Vom schnell steigenden Gehalt am Anfang merke ich leider noch nichts, da muss ich wohl in größeren Zeiträumen denken.

    Das es nur wenige "Championsleagueteilnehmer" gibt verkleinert zumindest die Auswahl.

    Die konkrete Frage die jetzt bleibt ist natürlich was für ein Vorgehen ihr mir empfehlen würdet. Einen "Versicherungsmakler/-berater" zu finden der das beste Ergebnis für mich im Sinne hat halte ich nach meinen bisherigen Erfahrungen für annähernd genauso schwer wie die Wahl der richtigen BU.

  14. Avatar von Torsten Breitag
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    Die Erhöhung kann aber nicht nach "Gutdünken" erfolgen, es gibt Spielregeln.

    Die Absicherungshöhe ist sicherlich für einen aktuell noch jungen Arzt in Ordnung. Der Ansatz über die Dynamik zu gehen ist schon nicht schlecht. Wobei mir scheint, dass du das Prinzip noch nicht ganz verstanden hast. Das kann aber auch an der Formulierung liegen (10 % Dynamik im Rentenfall gibt es so nicht wirklich).

    Problem: Wusste der MB von der BUZ? Kann ich mir nicht so ganz vorstellen, da dann eigentlich diese zusätzliche Rentenhöhe eher nicht hätte vereinbart werden können.

    Im Wesentlichen hast du zwei Möglichkeiten:

    SBU - Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
    BUZ - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Erstere ist eben ein selbstständiger Vertrag, für den die Spielregeln dieses Vertrags gelten. Sehr flexibel, Kosten nur für das eigentliche Risiko.

    Zweitere beinhaltet einen Kapitalbaustein. Das macht die Sache optisch weniger flexibel. Dafür kann man aber eben Konstruktionen wählen, mit der Anpassungen ohne erneute Gesundheitsprüfung weitreichend möglich sind.

    Mit dem entsprechenden BUZ Baustein (Beitragsbefreiung) läuft dann sowohl der Sparanteil als auch die Erhöhung der BU im Leistungsfall weiter.

    Für die BUZ Kombi schränkt sich die "Championsleague" eigentlich auf einen alleinigen Teilnehmer ein, wäre dann die AL.

    Was Makler angeht, hier hast du schon zwei im Thread. Ob die beiden obskuren Burschen nun dein Bestes im Sinn haben ... höööööchst fraglich ...

  15. Avatar von blubkeks
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Die Spielregeln habe ich in meinen Bedingungen gerade vergeblich gesucht.
    Die Dynamik habe ich hoffentlich richtige verstanden, sie ist ja (bei mir) immer Vertragsbestandteil, also auch im BU-Fall, wodurch ich zumindest eine geringe feste Erhöhung habe. (Korrekt?)

    Der MB wusste von der Allianzversicherung, den Allianzvertrag wollte ich beitragsfrei stellen (laut Aussagen der "Makler" und der Allianz möglich). Das hat nicht wirklich funktioniert und daran arbeite ich jetzt wieder. (Vertrag war kurzfristig beitragsfrei, als das nicht ging wollte ich ihn umwandeln und nur den Rentenvertrag fortführen. Ich warte aber noch auf ein korrektes Angbeot der Allianz.

    Die AL (zahlen die immer noch die höchsten Provisionen?) hatte ich vor dem MB-Abschluss auch auf dem Zettel, allerdings kannte der Vertreter nicht mal seine eigenen Bedingungen. Im Gesamtpaket erschien mir damals der MB wegen der genauen Berufsbezeichnung besser.

    Nur dass ich es richtig verstanden habe, Makler wie ihr zwei verdienen erst ab Vertragsabschluss?

  16. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Das mit der Leistungsdynamik kann sein, kann aber auch sein, dass du eine reine Beitragsdynamik hast. Heißt 10 % Beiträge mehr in jedem Jahr (so du nicht widersprichst). Im Leistungsfall lassen sich in SBUs eigentlich nie mehr als 3 % Leistungsdynamik vereinbaren.

    10 % Leistungsdynamik erreicht man nur über eine BUZ Konstruktion. Was genau du hast, wissen wir ja nicht. In der Überschrift steht BUZ in der Basisversorgung.

    Klingt für mich nach einem Rürup + BUZ Konzept. Falls dir nicht geläufig, einfach zu prüfen: Ist der Sparanteil der Hauptversicherung quasi exakt so hoch wie die BUZ?

    Rürup + BUZ hat wieder einige erhebliche Schwachstellen. Daher erst einmal klären, was du da eigentlich hast.

    ---

    Die AL (zahlen die immer noch die höchsten Provisionen?) hatte ich vor dem MB-Abschluss auch auf dem Zettel, allerdings kannte der Vertreter nicht mal seine eigenen Bedingungen. Im Gesamtpaket erschien mir damals der MB wegen der genauen Berufsbezeichnung besser.
    Zu Provisionen kann ich nicht viel sagen, Makler bekommen Courtage. Ist auf den ersten Blick Haarspalterrei, aber ein erheblicher Unterschied.

    Ein Makler ist kein Vertreter. Der Makler muss Sachkenntnis, geordnete persönliche Verhältnisse etc. selbst nachweisen UND er haftet selbst für seine Beratung.

    Vertreter sind gebundene Vermittler, bspw. von einer Gesellschaft oder einem Vertrieb. Deren Sachkenntnis etc. muss die Gesellschaft darstellen, für die sie vermittlen. Vor allem hat die Gesellschaft auch deren Haftung darzustellen.

    Heißt im Klartext: Makler = volles Risiko, dafür aber auch volle Courtage. Gebundener Vermittler hingegen = Provision.

    Und was es an Provision gibt, hängt vom Status, Vertrieb, Verkaufsvorgaben etc. ab ... was es für den Makler so alles nicht gibt.

    Die Courtage bei den Lebengesellschaften ist eigentlich weitgehend die Gleiche. Hängt im Einzelnen aber jeweils von der Courtagevereinbarung ab.

    Das die AL nun überdurchschnittlich viel zahlen würde kann ich nicht behaupten. In meinem Erfahrungsschatz eher ein maklerfeindlicher Versicherer. Peter hingegen schwört auf die AL, hat jeder so seine eigenen Erfahrungen gemacht.

    ---

    Makler wie wir zwei sind ja "echte" Makler. Und die dürfen entweder vermitteln (Courtage) oder beraten (Honorar). Nur eine Beratung gegen Honorar mit dem einzigen Ziel einer Vermittlung funktioniert nicht wirklich.

    Warum hab ich das "echt" in Anführungsstriche gesetzt? Nun, es gibt rechtliche Lücken, zumindest noch bis August 2014. Dann gibt es einen neuen Teil in der GewO, den 34h. So manch "unechter" Makler schimpft sich Honorarberater. Allerdings kann sich so im Prinzip jeder nennen, mangels rechtlicher Ausgestaltung.

    Ist also nicht den Kollegen anzulasten, sondern dem Gesetzgeber.

  17. Avatar von blubkeks
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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Ich wollte keine Informationen vorenthalten. Es ist in beiden Fällen eine Rentenversicherung mit mit BU-Zusatzversicherung.
    Rürup war mir nicht flexibel genug. Einen geringen RV-Anteil als einen Baustein der Altersvorsorge erschien mir sinnvoll.

    Vielen Dank für die Erklärung zum Thema Makler, ich wollte natürlich niemandem unrecht tun. Für den Laien ist es allerdings schwer hier durchzublicken und die Qualität zu finden die er sucht.

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    Standard AW: Berufshaftpflicht Arzt

    Damit hast du eine gute Entscheidung getroffen. Die Flexibilität bei Rürup + BUZ ist noch das geringste Problem. Die steuerliche Belastung im Leistungsfall ist wesentlich problematischer. Wenn du Peter oder mich fragst: Rürup + BU = Hände weg.

    Keine Sorge, bist mir nicht auf die Füße getreten. Als Kunde im Finanzbereich darfst und solltest du eher noch kecker sein. Zum Beispiel sollte ein Vermittler jederzeit darlegen können, in welchem Status er vermittelt. Auch sollte jederzeit der eigene Verdienst und die Kostenbelastung für den Kunden in Summe dargestellt und erläutert werden können.

    Im hier vorliegenden Fall hättest du die falsche Frage gestellt. Könnte dir jederzeit belegen, dass mir bspw. nicht die AL die beste Courtage bietet. Wobei das nicht der Grund ist, warum ich die Jungs nicht so mag ...

    Die richtige Frage wäre gewesen, an welchem Konzept verdient der Vermittler mehr. Und das ist die BUZ Kombi, sehr deutlich. Im Vergleich Rürup / dritte Schicht ist es fast immer Rürup.

    Jegliche Scheu musst du da ablegen. Solange höflich und angemessen vorgetragen, sollte dir jede deiner Interessen und Fragen beantwortet werden (können). Schimpft sich eben Beratung ...

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