Beihilfeberechtigung und freiw. gesetzliche KV

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  1. Avatar von hannoveraner
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    Standard Beihilfeberechtigung und freiw. gesetzliche KV

    Wir sind beihilfeberechtigt ...

    Allerdings sind wir aufgrund der Schwerbehinderung unserer Tochter, der chronischen Krankheit meiner Frau und mir und vermutlich noch aus anderen Gründen von jeder privaten KV entweder abgelehnt worden oder hätten uns nur zu so horrend schlechten Bedingungen dort versichern können, dass wir dies dankend ablehnen mussten. Daraus ergibt sich nun die Situation, dass wir freiwillig gesetzlich versichert sind (incl. Familienversicherung für unsere Kinder und mich, da ich hauptsächlich Pflegeperson unserer behinderten Tochter bin)

    Nach mittlerweile drei Jahren, die wir uns mit dieser Situation quälen unternehmen wir nun einen neuen Anlauf, die Beihilfe los zu werden.

    Dies erweist sich jedoch als ziemlich schwierig, sodass ich Rat dazu erbitte:

    Wir würden gerne unsere Beihilfeberechtigung in einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen KV umwandeln. Derzeit tragen wir selbst den Beitrag zu 100%. Der Zeitaufwand, und Ärger, der sich daraus ergibt, dass insbesondere pflegerische Maßnahmen für unsere Tochter immer doppelt eingereicht werden müssen (die Pflegeversicherung zahlt die eine Hälfte, die Beihilfe die andere) und die nötige Vorauszahlung der Rechnungen, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen, erhöhen den ohnehin schon nicht geringen Leidensdruck enorm.

    Daher meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, die Beihilfe"berechtigung" abzulehnen und statt dessen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen KV zu erhalten?

    Für die Beihilfe wäre das in unserem Fall deutlich billiger.

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Beihilfeberechtigung und freiw. gesetzliche KV

    Lieber hannoveraner,

    ein aus meiner Sicht sehr trauriger Fall, den sie hier beschreiben.

    Auch wenn ihnen selbst meine folgende Info nicht mehr weiterhelfen wird, so hilft sie vielleicht Menschen, die zukünftig in eine ähnliche Situation kommen. Der Fehler scheint hier auf den ersten Blick vor drei Jahren geschehen zu sein, wo es verpasst wurde einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung im Rahmen der "Öffnungsaktion" zu stellen. Mit diesem können Menschen unmittelbar nach der Erstverbeamtung (bei ihnen inkl. Familienangehörige) mit max. 30% Risikozuschlag ohne Ausschlüsse angenommen werden.

    Zum jetzigen Zeitpunkt, so leid es mir tut, sehe ich keine Möglichkeiten für eine Verbesserung.

  3. Avatar von hannoveraner
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    Standard AW: Beihilfeberechtigung und freiw. gesetzliche KV

    Hallo Herr Hillebrecht,

    danke für Ihre Antwort, auch wenn sie uns tatsächlich nicht helfen wird.

    Ich bin auch überzeugt, dass sie anderen, die in unserer Situation sind, nicht helfen wird, weil ich jedem, der ein schwerbehindertes Kind hat nur dringend davon abraten kann sich privat zu versichern.

    Ich erlebe von anderen Eltern schwerbehinderter Kinder immer wieder, wieviel Aufwand und Nerven sie darin investieren müssen, adäquate Hilfsmittel für Ihre Kinder zu erhalten.

    DAS ist in der gesetzlichen KV überhaupt kein Thema.

    Auch die vier bis fünfstelligen Beträge, die man in der PKV vorstrecken soll, sind ein gewichtiges Argument für die gesetzliche KV.

    Die Entscheidung, in der GKV zu bleiben würde ich wieder treffen.

    Wohin ich möchte und wofür ich unter Umständen auch zu kämpfen bereit bin, ist eine Wahlfreiheit. Von der Beihilfe, die ich nicht los werde, habe ich überhaupt nichts außer Nerven, Arbeit und das Risiko, dass ich auf einem Teil der Kosten in den wenigen Fällen für die die Beihilfe noch mit zuständig ist sitzen bleibe.

    Dazu muss ich die vollen 100% des GKV Beitrags selbst bezahlen, werde also noch dafür bestraft, dass ich mich eben nicht aus der Solidargemeinschaft davonstehle.

    DAS ist es, was mich auf die Palme bringt.

  4. Avatar von Ole47
    Ole47 ist offline

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    Standard AW: Beihilfeberechtigung und freiw. gesetzliche KV

    Hallo,

    es tut mit sehr leid für Sie und vor allen Ihren Kindern.

    Leider sehe ich da keine Chance den Beihilfeanspruch in einen Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen KV umzuwandeln. Ist die Beitragseinstufung der freiwilligen KV ok? Es hört sich fast so an, das Sie eine horrende Summe an Beiträgen zur Gesetzlichen KV zahlen müssen.

    Ich kenne das aus meiner Tätigkeit nur zu gut....

    Grüße
    Ole

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