Kfw 124, kfw 153

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  1. Avatar von Martin79HN
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    Standard Kredit KFW 124 wer gibt einen Rabatt (ohne weiteres Darlehen)

    Information:

    Laut KFW Bank ist eine Grundschuld auch auf einem anderen Objekt möglich.
    In unserem Fall Wohnung lastenfrei!

    Kapitalbeschaffung KFW 124 zum kauf von einem Grundstück!

    Konditionen 5 Jahre Laufzeit, Zinsfestschreibung 5 Jahre (Tilgungsfreie Jahre wenn gewünscht) Zinssatz 1,51%eff.

    Es gibt Anbieter die einen Rabatt von bis zu 0,25% auf KFW Darlehen anbieten. Aber teilweise nur mir einem weiteren Darlehen.

    In unserem Fall Darlehen nur KFW 124 nur 50t und dann Grundstück kaufen und Grundschuld auf die Wohnung.

    Ist Euch eine Bank bekannt die einen Rabatt von 0,25% gibt auch ohne weiteres Darlehen? Weil dann für die Hausfinanzierung bin ich frei und offen welche Bank ich nehme! (Grundstück ist ja dann lastenfrei)

    Und 1 oder 2 tilgungsfreie Jahre ist nur gut für uns weil Frau mit Studium Ende 2015 fertig ist!

    Diese Version von Baufinanzierung 50t wird es werden wenn ein Rabatt trotzdem gegeben werden kann.

    Objektwert der Wohnung 120t.
    Restsumme zum Kauf vom Grundstück aus Eigenmitteln.

    Gruß

    Martin

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw 124, kfw 153

    Wenn der Hausbauvertrag erst in 5-6 Monaten steht und ich unterstelle dass die Baupläne und die Gesamtkosten noch nicht zu Papier gebracht worden sind, somit die Beleihungsunterlagen noch nicht bereit stehen, können sie lediglich das Grundstück kaufen und nur dieses beleihen. Mit Max. dem Grundstückswert.

    Warum beleihen sie die ETW für den Grundstückskauf nicht, wie sie es ja vor hatten? Dann haben sie ein unbelastetes Grundstück und wenn die Pläne und Gesamtkosten stehen beantragen sie die Hausbaufinanzierung, als Beleihungswert stehen dann der Grundstückswert und die Gesamtgestehungskosten.

    KfW 124 kann für den Erwerb von Grundstücken nicht in Anspruch genommen werden, lediglich wenn die spätere Bebauung nachgwiesen werden kann oder in einem unmittelbaren Zusammenhang steht, kann KfW 124 in Anspruch genommen werden. Muss ja jetzt aber auch gar nicht über KfW laufen, denn spätestens wenn sie sich die Hausbaufinanzierung sichern, können sie die KfW Mittel beantragen, sowohl 50.000 Euro Programm 124 als auch 50.000 Euro Programm 153, so es denn mind. ein KfW 70 Haus ist. Hier wäre mit der KfW bzw. der zu finanzierenden Bank ( die das Darlehen durchleitet) zu klären, ob mit dem Erwerb des Grundstücks das Vorhaben schon begonnen hat, denn bei KfW darf das Vorhaben noch nicht begonnen sein. Glaube das aber nicht dass das so ist, aber sie sollten das im Vorfeld abklären.

    Subventionierte KfW Konditionen bieten nur ausgewählte Banken wie u.a. die Münchener Hypotheken Bank an und viele sind das auch nicht mehr, nachdem Ing.DiBa und die DSL Bank dies nicht mehr anbieten. Die DSL Bank hat immerhin noch eine Quersubventionierung, sprich sie gibt die Kondition zwar nicht mehr verbillgt weiter, aber unter einem Beleihungsauslauf von 90 % (Finanzierungsbedarf im Verhätnis zu den Beleihungswert Grundstück und Gestehungskosten) verringern die KfW Mittel noch mal den Beleihungsauslauf, sprich Finanzierungsbedarf minus die KfW Mittel ist die Summe die für die Konditionierung im Verhältnis zum Beleihunsgwert ausschlaggebend für die Konditionierung des Restfinanzieungsbedarfs ist.

    Eigenkapital würde ich jetzt für den Grundstückskauf auch noch nicht einsetzen, da es dann für die Beleihungsauslaufsenkung für die Hausbaufinanzierung fehlt. Maximal die ETW beleihen und den Kauf davon vollziehen und dann in 5-6 Monaten Gesamtkosten abzgl. Eigenkapital finanzieren, um diesen Finanzierungsbedarf/Finanzierungssumme dann für die Konditionierung ins Verhältnis zu den Werten die sich aus Grundstückswert und Gesamtgestehungskosten zusammen setzen.Bei diesem Finanzierungsbedarf dann ggf. 100.000 Euro über KfW abbilden, Rest dann über ein Erstrangdarlehen.

    Warum verdeutlicht ihr Berater von Dr. Klein ihnen dass als ihr Finanierungsberater das nicht ?

  3. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Kfw 124, kfw 153

    Hallo Herr Buhmann,
    hallo ,

    nach genauer Überlegung stimme ich Ihnen zu fast 100% zu.
    Wir werden die Wohnung zwar nicht max. beleihen aber im Bereich von 60% vom Beleihungswert.

    Darlehen Wohnung
    + Eigenmittel

    = Kauf des Grundstücks

    Darlehen erster Rang Summe x (10 Jahre)
    KFW 124, KFW 153 je 50t
    + Eigenmittel

    = Hausbau

    Und durch das Darlehen auf die Wohnung und spätere Grundschuld auf Grundstück, Haus haben wir Top Beleihungswerte. (Eigenkapital + Wohnriester, Einkommen, Miete, Zinseinnahmen aus Bausparvertrag 2,5%)

    Meine Frau und ich werden mit PSD, Dr. Klein oder Interhyp ein Gespräch persönlich führen. (Im Vorfeld wenn es soweit ist Konditionen einholen.)

    Danke an das Forum

    Martin

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw 124, kfw 153

    Ok, aber ein kleiner Hinweis noch...

    Um die besten Beleihungswerte zu erreichen, macht es keinen Sinn das EK für den Grudstückskauf einzusetzen und mit max. meinte ich die gesamte Summe des Kaufpreises auf die ETW zu beleihen, so diese dann im 60% Auslaufbereich liegt.
    Nehmen sie nun weniger auf - wegen Einsatz EK - dann verbessern sie den Auslauf auf die ETW und somit die Konditionen für die Summe für den Grunstückskauf nicht mehr, aber ihnen fehlt dann für die Hausbaufinanzierung das EK für eine Auslaufsenkung des dann aufzunehmenden Kredites.

    Warum wollen sie jetzt durch Einsatz des EK die Finanzierungsumme senken, wenn ihnen dadurch das Geld dann bei der Hauptfinanzierung zur Senkung des Auslaufs fehlt? Der höhere Kreditbetrag auf der Wohnung verschlechtert doch die Sicherheit und somit die Kondition im Verhältnis zum Wert der ETW nicht?!?!

    Aufnehmen müssen sie so oder so ein und die selbe Summe, aber die Kunst ist es doch in ihrer Konstellation die Summen sinnvoll auf 2 Beleihungsobjekte so zu verteilen, dass die jeweils günstigste Ausläufe im Verhältnis zum Wert bekommen, und sie haben ja nunmal 2 unabhängig voneinander stehende Sicherheitenobjekte.

    Natürlich könnten sie dann bei Beantragung der Hauptfinanzierung die ETW noch mal beliehen, aber dann muss das die gleiche Bank sein, die ihnen heute das Grundstück finanziert, da eine fremde Bank sonst eine fremde Vorlast hätte und da sie ganzheitlich jetzt eh noch nichts beantragen können, erst das Grundstück max. auf ETW ohne Einsatz EK um dann später - völlig losgelöst von der jetzt zu finanzierenden Bank - wieder den Markt zu sondieren, der dann die besten Konditionen für den Hausbau bereitstellen kann. Das muss dann ja wirklich nicht die Bank sein, die ihnen jetzt die besten Konditionen generiert. Aber diese Summe wäre dann gemindert um den Einsatz des EK und somit im Verhältnis zum Wert Grundstück zzgl. Gesamtgestehungskosten in einem besseren Auslaufbereich.

    EK würde ich definitiv für den Kauf des Grundstückes nicht einsetzen, so die Ersatzsicherheit ETW denn einen guten Auslauf auf die Gesamtkosten des Grundstückskaufs darstellt. So haben sie dann die Finanzierungssummen gesund und bestmöglich auf beide Sicherhheiten - die ja völlig losgelöst und unabhängig von einander eingesetzt werden - verteilt.

  5. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Kfw 124, kfw 153

    Hallo Herr Buhmann,
    hallo ,

    vielen Dank!

    Beleihungsauslauf 58,33 %
    Wohnung!
    70t auf 5 Jahre mit 1,30%eff.

    Beleihungsauslauf
    57,50 %
    Haus!
    230t auf 10 Jahre mit 1,60%eff. (Summe geringer weil 2 x 50T KFW)

    KFW Programme habe ich jetzt mal außen vor gelassen.
    50T auf 5 Jahre zu 1,51% eff. KFW 124
    50T auf 10 Jahre zu 1,06% eff. KFW 153

    Ich gehe jetzt ganz klar von einem Darlehen von 70t auf die Wohnung aus.
    Für die Hausfinanzierung noch mehr Kapital nötig?

    Ich denke für die TOP Konditionen langt das oder?

    Die Gesamtkreditsumme 300t reicht für das Grundstück + Eigenheimprojekt!
    Es sind dann trotzdem noch Reserven übrig! (im Bereich von 5-10% von den Gesamtkosten)

    Gruß

    Martin

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw 124, kfw 153

    Wie hoch sind denn die gesamten Baukosten bzw. von welchem Beleihungswert gehen sie inkl. Grundstück nach Fertigstellung aus?

    Warum wollen sie denn KfW 124 nehmen, wenn sie effektiv 1,6 % bekommen?

    Bekommen sie diese auf die Restsumme 130.000 Euro (angeben tun sie 230.00 Euro minus 100.000 Euro KfW) nur, weil sie 100.000 Euro KfW beimischen (Quersuvbventinierung)?

    Welche Summe läuft dann bei 57,50 % aus ?? 230.000 Euro? Oder die Restsumme abzüglich KfW, also 130.000 Euro ?

    230.000 Euro = 57,50 % Auslauf, entsprechend gehen sie von einem Beleihungswert Gestehungskosten zzgl. Grundstück von 400.000 Euro aus, entsprechend sind die Baukosten 330.000 Euro oder sind die 130.000 Euro 57,50 %, da 100.000 Euro KfW nicht im Beleihungswert zu berücksichtigen sind?

  7. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Kfw 124, kfw 153

    Wert/Kaufpreis Immobilie
    400.000,00 €
    Darlehensbetrag (netto)
    230.000,00 €
    Sollzins p.a.
    1,59 %
    Tilgungssatz (anfänglich) p.a.
    1,00 %
    Zahlweise
    monatlich
    Zinsbindung
    10 Jahre

    =
    Beleihungsauslauf 57,50 %


    KFW 124 Programm auf 5 Jahre weil dann nach 5 Jahren Wohnriester Bausparvertrag in der Zuteilung. 50t als Blankodarlehen weil 20t Guthaben drin! Bin mir aber noch nicht zu 100% sicher! Vielleicht lasse ich den auch stehen als Sicherheit für Anschlußfinanzierung in gut 10/11 Jahren.

    Ist von der Wüstenrott Finanzierer XXL mit 2,46 oder 2,48% Zins. (aber Steuervorteil in der Ansparphase & Tilgungsphase und Nachteil bei der Versteuerung im alter!)

    Vielleicht fällt KFW 124 weg.
    Aber KFW 153 auf jedenfall.

    oder KFW 124 mit einer Zinzfestschreibung auf 10 Jahre.

    Es kommt auf die Gesamtfinanzierung drauf an.
    Es gibt Banken die auf einen Teil der Provision von der KFW verzichten und an Kunden weitergeben. Ein Rabatt auf die KFW Konditionen bis zu 0,25% ist daher möglich! Aber jetzt die Prüfung in unserem Fall ist es viel zu früh!

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw 124, kfw 153

    Ok, dann lag ich ja richtig.

    Nee, KfW fällt bei nom. 1,59% ja eher raus, da das Programm 124 mit 10 Jahren ZFS zu teuer wäre. Wer ihnen allerdings diese Kondition für 10 Jahre fest gibt ist mir ein Rätsel, zumal die Summe ja nicht in einer Zahlung fliessen dürfte aufgrund Neubau, sondern in Teilauszahlungen, dann noch Bz freie Zeit und wohlmöglich Sondertilgungsrecht, mir rätselhaft wer damit als Bank kalkulieren kann.

    Sagte ich ja bereits, ist noch zu früh für die Beantragung des Hauptdarlehens. Grundsätzlich aber steht ihr Gerüst