Grundschuld Objekt 1, Grundschuld Objekt 2

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  1. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard Grundschuld Objekt 1, Grundschuld Objekt 2

    Hallo miteinander,

    ich frage mich ob ich recht habe.

    Kredit 1: 200.000€ Objekt 1: Bank selbe bei Objekt 1 und 2!
    Grundschuld 200t

    Kredit 2: 70.000 € Objekt 2: Bank selbe bei Objekt 1 und 2!
    Grundschuld 70t

    Kredit 1: Laufzeit 10 Jahre
    Kredit 2: Laufzeit 5 Jahre

    Ist es möglich das die Grundschuld von Kredit 2 (Objekt 2) dann durch Objekt 1 abzusichert? Weil aus Kredit1: Forderung 150t und Grundschuld 200t besteht. (durch Sondertilgungen 50t Kreditsumme zu Kredit 1 verringert!)

    Restschuld bei Kredit 2 nach 5 Jahren: 50.000 €
    Restschuld bei Kredit 1 nach 5 Jahren: 150.000 € (sprich 50.000€ zur Grundschuld frei!)

    Würde in so einem Fall die Bank auf die Grundschuld von Objekt 2 verzichten? Weil Grundschuld durch Objekt 1 ja abgesichert!

    Oder ist es dann trotzdem mit einer Eintragung verbunden.

    Nach 5 Jahren würde ich die Restforderung Kredit 2 über 50.000 €
    dann bei der selben Bank finanzieren wie Kredit 1. (dadurch Gebühren für neue Grundschuld gespart, nur Kosten für die Löschung Objekt 2)

    Hoffe Ihr habt meine Frage verstanden.
    Ist die Überlegung richtig?

    Gruß

    Martin

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundschuld Objekt 1, Grundschuld Objekt 2

    Vermutlich macht die Bank über die gesamte Restschuld eine Globalgrundschuld um sich bestmöglichst abzusichern.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Grundschuld Objekt 1, Grundschuld Objekt 2

    ?? Was ist denn ihre konkrete Frage???

    Nehme ich ich ihre bisherigen Beiträge als Grundlage, hat doch Objekt 2 ETW nichts mit dem Objekt 1 Neubau zu tun.

    Sie nehmen sich 70.000 Euro auf Objekt 2 ETW auf und kaufen davon das Grundstück von Objekt 1, dieses ist dann unbelastet. Auf diesem Objekt besichern sie dann den neuen Kredit, als Beleihungswert gilt dann der Grundstückswert zzgl. aller Gestehungskosten. Die neue Finanzierungsumme wird dann zu dem Beleihungswert ins Verhältnis gesetzt und daraus der Zinssatz abgeleitet.

    Da muss doch keine Gesamtgrundschuld eingetragen werden, ETW kommen die 70.000 Euro und auf den Neubau der neue Finanzierungsbedarf, entsprechend der Summe die aufgenommen wird für den Neubau wird dort die neue Grundschuld eingetragen.

    Wo ist denn ihr Problem, bzw. ihr Gedankenfehler?

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