Hallo, als Existenzgründer habe ich mich auch mit dem Thema Rente beschäftigt.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich einen Antrag zur Feststellung der Versicherungspflicht abgegeben.
Ergebnis nach Monaten: meine selbstständige Tätigkeit als Interimsmanager
führt nicht zur Versicherungspflicht, da ich im wesentlichen nicht auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig sind und projektbezogen arbeite.
Frage: Gilt das unbefristet ? Ich las im Internet was von 3 jahren ???