Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

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  1. Avatar von Cashflowclub MD
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    Standard Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Ganz Deutschland starrte wie gebannt auf seine Bildschirme, als Deutschland in Brasilien Weltmeister wurde!

    Während dessen geschah im Deutschen Bundestag eine mittlere Katastrophe: um die Gewinne der Versicherungen zu maximieren, jagte die Bundesregierung das sog. "Lebensversicherungs-Reformgesetz" (LVRG) durch den Bundestag, mit dem durch die Kürzung der Bewertungsreserven praktisch alle Besitzer von Lebensversicherungen (immerhin 4 Mio. Policen!) um ihre Erträge betrogen werden!

    Allerdings hat die Verbraucher-Webseite "Finanztip" eine Gesetzeslücke ermittelt, durch die Versicherte Ihre Erträge noch bis Ende 2015 in Sicherheit bringen können!

    Welche Optionen gibt es dafür?

    • Verkauf
    • Beleihung
    • Kündigung

    Und welche Option ist die Beste für mich?

    Das läßt sich pauschal natürlich nicht sagen. Aber das läßt sich ermitteln. Unsere Experten helfen Euch dabei! Und als Dankeschön für 750.000 Aufrufe unseres Youtube-Kanals erledigen Sie das sogar kostenlos und völlig unverbindlich für Euch!

    Ladet Euch einfach unseren Beratungs-Gutschein herunter und folgt den Anweisungen, dann erhaltet Ihr Eure Analyse.

    Viel Erfolg!
    Euer Cashflow-Club Magdeburg

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Während dessen geschah im Deutschen Bundestag eine mittlere Katastrophe: um die Gewinne der Versicherungen zu maximieren, jagte die Bundesregierung das sog. "Lebensversicherungs-Reformgesetz" (LVRG) durch den Bundestag, mit dem durch die Kürzung der Bewertungsreserven praktisch alle Besitzer von Lebensversicherungen (immerhin 4 Mio. Policen!) um ihre Erträge betrogen werden!
    Deine Truppe muss es offenbar nötig haben,wenn du dich schon zu derartigen Aussagen hinreißen lässt,die ein ebenso arbeitsloser Anwalt durchaus als abmahnfähig bewerten könnte.

    Befasse dich doch bitte erst einmal mit dem konkreten Gesetzestext und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Verbraucher,bevor du hier auf solch billige Art und Weise Werbung für deine Sekte betreibst.

  3. Avatar von Cashflowclub MD
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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Danke für Deinen nichtssagenden Beitrag.

  4. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Es geht auch nur um die Reserven,die zur Sicherstellung des jeweiligen Garantiezinsniveaus benötigt werden.Im Gegenzug wird die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Risikoüberschüssen der Versicherer von 75 auf 90% erhöht.Habt ihr "Experten" das nicht mitbekommen oder verheimlicht ihr das bewusst,um Verbraucher in die Irre zu führen?

    Aber klar,Magdeburger Bauernfänger leben lieber das Pippi-Langstrumpf-Prinzip und streuen gezielt falsche Informationen.Das grenzt wohl eher an versuchten Betrug.

  5. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Hallo,
    was soll dieser total undifferenzierte Blödsinn denn hier in diesem Forum ?
    Es scheint sich ja um Werbung für Beratungs-Amateure zu handeln, das ist hier völlig fehl am Platze.

  6. Avatar von Cashflowclub MD
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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Dafür, daß Ihr nichts über unser Angebot wißt, scheint ja eine ganze Menge darüber zu wissen.

    Hut ab! Damit seid Ihr sicher genau die Experten, nach denen der User hier sucht...

    Wer kennt den berühmten Spruch von Joschka Fischer?

  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Wer kennt den berühmten Spruch von Joschka Fischer?
    Ich,Herr Lehrer:
    Alles ist möglich, selbst dämliche Fragen wie Ihre.

  8. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Wenn wir schon beim Thema Lehrer sind ... fangen wir mit den Begrifflichkeiten an.

    "dramatisch" - ab welchem Prozentsatz (Anteil der Bewertungsreserven am Ertrag einer kapitalbildenden Versicherung) ist dramatisch als Begriff angemessen und dann bitte einen einzigen Vertrag zeigen, bei dem dieser Prozentsatz erreicht wird.

    "um ihre Erträge" - soll damit unterstellt werden, dass durch das LVRG die Erträge von kapitalbildenden Versicherungen wegfallen? Oder anders formulierend, wurde diese Äußerung bewusst getätigt?

    "Erträge" - Inwiefern handelt es sich bei Bewertungsreserven, die per Definition nicht-realisierte Erträge (Buchgewinne) sind um Erträge, um die man "betrogen werden kann"?

    "betrogen" - Das Unterstellen einer Straftat ist bereits eine Straftat. Wurde das Wort bewusst verwendet oder ist der Autor tatsächlich so unwissend das LVRG als eine Handlungsoption der Versicher zu verstehen, die zudem noch einen Straftatbestand erfüllt. Oder ist es der Gesetztgeber, der den Bürger betrügt? Sprich wem wird die Straftat unterstellt?

    Ihr übernehmt kostenlos und unverbindlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Kündigung von Mittbewerberverträgen mit einer eigenen Vermittlungsabsicht? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, wo darf ich die Abmahnung im Sinne des Wettbewerbsrechts hin adressieren?

  9. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist gerade online

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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Mal eine Frage zu den Bewertungsreserven :

    Wo sehe ich die Höhe der Reserven auf meine Jährliche Wertermittlung stehen.
    Werden sie in den Überschuss Beteiligung mit eingerechnet .

    Meine LV ist in 8/2016 fällig ist es sollte ich da was beachten hinsichtlich der Bewertungsreserven.

  10. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Die Bewertungsreserven werden nicht verraten, denn man erhält keinen Anteil mehr daran.

    Die Versicherungsunternehmen lösen die Reserven insoweit auf, als das sie eine brauchbare Verzinsung darstellen. Die aktuelle "Verzinsung" ist aus diesen Reserven gespeist.

    Die LV hätte man vorher kündigen müssen, um an die Reserven zu kommen. Aber ein Teil war in der Vergangenheit auch schon verbraucht worden, um die übliche "Verzinsung" darzustellen.

  11. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Zunächst sollte man erst einmal verstehen, was Bewertungsreserven sind. Wenn eine Anleihe mit Kurs 100 % und Kupon von 5 % ausgegeben wird, der Kurs aber auf 110 % steigt, sind das 10 % Bewertungsreserven.

    Diese 10 % wurden aber nicht realisiert. Sie sind nur dann Wertsteigerungen - genau wie beim Privatmann - wenn tatsächlich zu 110 % verkauft und entsprechend der Gewinn realisiert wird.

    Der Versicherer verkauft aber die Papiere nicht, wenn die CY (current yield, laufende Verzinsung) immernoch attraktiv ist.

    Der Kupon aus obigem Beispiel verbleibt auf 5 %, macht dann eine CY von 5 * 100 / 110 ... sprich rd. 4,55 %. Die Restrendite sinkt nur insofern ab, als das ja mit Ende der Laufzeit nur 100 % statt 110 % zurückgezahlt werden.

    Bei einem reinen Rentenfonds würde man die Bewertungsreserven bspw. immer bekommen, da der jeweilige Kurswert über den NAV des Fonds abgebildet ist. Rentenfonds haben aber äußert selten derartig lange Durationen (Laufzeiten der Papiere) wie das bei Versicherern der Fall ist.

    Müssten Versicherer nun den Kunden immer an diesen fiktiven Gewinnen beteiligen, müssten sie entsprechend die langfristig immernoch gut verzinsten Papiere verkaufen. Das schadet der Versicherungsgemeinschaft zum Nutzen einiger einzelner wesentlich stärker.

    Zudem wurden Altverträge (die in diesen Tagen fällig werden) in der Regel zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als es diese Beteiligung an den Bewertungsreserven noch gar nicht gab. Diese wurde erst vor wenigen Jahren überhaupt eingeführt, wiederum durch den Gesetzgeber.

    Und jetzt ist diese Beteiligung eben zeitlich ausgesetzt, weil durch die derzeitigen irrationalen Verwerfungen an den Anleihemärkten eben sehr viele Papiere über Pari (sprich über 100 %) notieren.

    Müsste der Versicherer bei jedem Kunden entsprechend den Bestand an gut verzinsten alten Papieren auflösen, schadet das der gesamten restlichen Versicherungsgemeinschaft.

    Deswegen wurde die Beteiligung zeitlich befristet ausgesetz. Zumal eben die, die heute von den Bewertungsreserven und momentanen Verwerfungen an den Anleihemärkten profitieren würden, das bei Abschluss ihrer Verträge in der Regel noch gar nicht konnten.

    ---

    Nun zum letzten Punkt. Diesem Schwachsinn mit "Renditen gespeist aus Bewertungsreserven".

    Nehmen wir an, die Anleihe wurde zu 100 % emittiert, mit Kupon 5 %, Restlaufzeit sind 2 Jahre. Der Kurs der Anleihe stieg auf 110 %.

    Dann heißt das im Klartext, die Restrendite des Papiers ist 0, in Worten NULL. Es gäbe zwar noch 2 Kupons a 5 %, aber statt 110 % eben auch nur 100 % zurück.

    Also verkauft der Versicherer das Papier zu 110 % und realisiert Bewertungsreserven von 10 %. Täte er das nicht, wäre er dumm.

    Dieser erzielte Gewinn ist genau wie bei jedem Anleger ein realisierter Gewinn als Teil des Gesamtdepots, landläufig auch Rendite geschimpft ... und ja, daran beteiligen die Versicherer den Kunden zu mindestens 90 % per Gesetz.

  12. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Zitat Zitat von Torsten Breitag
    Zunächst sollte man erst einmal verstehen, was Bewertungsreserven sind. Wenn eine Anleihe mit Kurs 100 % und Kupon von 5 % ausgegeben wird, der Kurs aber auf 110 % steigt, sind das 10 % Bewertungsreserven.
    Super erklärt, Du scheinst Dein Handwerk zu verstehen. Ich verstehe aber nicht, warum die Bewertungsreserve in dem hier zitierten Teil bei 10 % liegen soll, der Sparer hat die 105 % bereits sicher und von 105 bis 110 sind es nun mal keine 10 %.
    Zitat Zitat von Torsten Breitag
    Zudem wurden Altverträge (die in diesen Tagen fällig werden) in der Regel zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als es diese Beteiligung an den Bewertungsreserven noch gar nicht gab. Diese wurde erst vor wenigen Jahren überhaupt eingeführt, wiederum durch den Gesetzgeber.
    Der (Kurs-)Gewinn konnte doch nur gemacht werden, weil die Kunden damals - zu Hochzinszeiten - ihr Geld zur Verfügung gestellt haben. Wenn sie damals ihr Geld selbst hochverzinslich angelegt hätten z. B. in einer Bundesanleihe, dann könnten sie heute den Kursgewinn selbst einstreichen.

  13. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Super erklärt, Du scheinst Dein Handwerk zu verstehen. Ich verstehe aber nicht, warum die Bewertungsreserve in dem hier zitierten Teil bei 10 % liegen soll, der Sparer hat die 105 % bereits sicher und von 105 bis 110 sind es nun mal keine 10 %.
    Ei, das kann dann aber nicht so gut erklärt gewesen sein. Nochmal, neuer Versuch:

    Anleihe wird ausgegeben zu 100 % = bspw. 1.000 Euro Kurswert
    Der Kupon beträgt 5 % = bspw. 50 Euro Wert

    So. Nun zahlt der Ausgeber dieser Anleihe jedes Jahr dem, der ihm die 1.000 Euro gegeben hat den benannten Kupon von 5 % / 50 Euro.

    Nehmen wir an, die Anleihe läuft über 20 Jahre. Dann gibt es 20x 50 Euro und zum Schluss die 1.000 Euro zurück.

    Nun wird die Anleihe aber an der Börse gehandelt. Wenn mehr Nachfrage als Angebot für diese Anleihe besteht, steigt der Kurs. In meinem Beispiel um 10 %, macht dann 1.100 Euro Kurswert.

    Den Kupon von 50 Euro gibts ungeachtet dessen weiterhin, nur das 50 Euro Zinsen auf 1100 halt weniger Zinssatz sind als 50 Euro Zinsen auf 1.000 Euro.

    Wenn die Anleihe nun nur noch 2 Jahre läuft, gibt es noch zwei Kupons a 50 Euro, macht in Summe 100 Euro. Dafür muss ich 2 Jahre warten und es gibt den Ausgabewert von 1.000 Euro zurück.

    Jetzt steht das Ding aber bei 1.100 Euro Kurswert an der Börse. Warum soll ich also 2 Jahre warten, ich krieg dann auch nur 1.000 + 2x 50 wieder, was das Gleiche ist.

    In dem Fall verkauf ich zu 1.100 / 110 % und realisiere meine "Bewertungsreserven" von 10%.

    Hoffe, es war dieses mal verständlich. Natürlich ist das sehr stark vereinfacht und runtergebrochen, zwecks Verständlichkeit.

    ---

    Der (Kurs-)Gewinn konnte doch nur gemacht werden, weil die Kunden damals - zu Hochzinszeiten - ihr Geld zur Verfügung gestellt haben. Wenn sie damals ihr Geld selbst hochverzinslich angelegt hätten z. B. in einer Bundesanleihe, dann könnten sie heute den Kursgewinn selbst einstreichen.
    Vollkommen richtig, ändert aber nichts an meiner Aussage. Die Kunden haben sich ja für ein Produkt entschieden, dass bestimmten Regelungen unterlag. Diese Regelungen wurden später zu ihren Gunsten geändert und aktuell zeitlich befristet wieder auf den Ursprungszustand zurückgesetzt.

    Gegenüber der damaligen Anlageentscheidung entsteht kein objektiver Verlust. Was du meinst, ist eine völlig andere Anlageentscheidung, die der Kunde HÄTTE treffen können. Das ist richtig, aber kein Widerspruch zu meiner Aussage.

    Greift man deinen Gedanken auf, könnte man auch darüber diskutieren. Erster Punkt wäre dann, dass man mit 100 Euro mtl. Sparrate schwierigst überhaupt irgendeine Anleihe erwerben kann, die notieren im Regelfall zu 1.000 Euro pro Stück. Solches Sparen funktioniert nur über Bundeswertpapiere mit entsprechendem Sparplan, ganz anderes Thema, ganz anderes Risiko / Renditeprofil.

    Mal ganz abgesehen von den jeweiligen Transaktionskosten die der Sparer gehabt hätte, wenn er in minimalen Beträgen Anleihen selbst über die Börse gekauft hätte.

    Die Anleihen der Versicherer haben in der Regel aber eine Kindersicherung, sprich 100 % entsprechen nicht 1000, sondern bspw. 50.000 Euro oder 100.000 Euro. Da wird es schon schwierig mit einem Sparplan, selbst für Gutverdiener.

    Dafür haben die Papiere der Versicherer teils sogar andere Bedingungen in Sachen Besicherung, Gerichtsstand und und und ... so ein Anleiheprospekt hat je nach Risikoprofil schnell mal 80, 90 Seiten. Versicherer kaufen Anleihen auch nicht wie Kleinanleger an der Börse.

    Wie dem auch sei. Deine Überlegung ist nicht falsch, aber der Vergleich hinkt ein wenig. Soll keine Belehrung sein, nur eine Anmerkung.

  14. Avatar von carlo123
    carlo123 ist offline

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    Standard AW: Bewertungsreserven gekürzt: ab 2015 verlieren LVs Dank LVRG dramatisch an Wert!

    Statt sich mit dem Gesetzestext zu beschäftigen reicht es einfach mal in die Realität zu schauen. Es spielt überhaupt keine Rolle zuwieviel % wer an irgendwelchen Bewertungsreserven beteiligt ist. Unter dem Strich erhalten die Leute die heute noch LV halten, weniger Geld raus als sie eingezahlt haben. Selbst die Garantieversprechen könnten bröseln. Und ob nun die Garantieverzinsung bei 1,75 oder bei 2.25% liegt spielt auch keine Rolle, weil unter dem Strich auch bei dieser Berechnung weniger rauskommt als eingezahlt. Die meisten Menschen vergessen, das sie allein für monatliche Zahlweise schonmal 5% löhnen, weitere Kosten überhaupt nicht berücksichtigt. Einfach nur mal die jährlichen Übersichten nebeneinander legen und schauen ob es wirklich mehr geworden ist. Vermutlich nicht!
    ---> und was als Ablauf kalkuliert war und per heute ist

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