Werte Forumsmitglieder!

Ich habe einige Beiträge gelesen und möchte helfen, Klarheit zu schaffen. Ich bin beruflich in dem Bereich als Rechtsanwalt tätig. Folgendes kann ich sagen:

-ein Laie kann die Möglichkeit des unverfristeten Widerrufs nicht sicher prüfen, da es nicht allein auf eine falsche Formulierung ankommt (z.B. die Verwendung des Wortes „frühestens“);

-i.d.R. kann ein Laie den Widerruf auch nicht alleine durchsetzen;

-wurde der Vertrag vor 2002 geschlossen, ist ein erfolgreicher Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages praktisch kaum möglich. Der Widerruf einer Prolongation ist nicht ratsam. Rechtsfolge könnte sein, dass der alte Vertrag wieder in Kraft tritt;

-es sollte vorsorglich sichergestellt sein, dass umgeschuldet oder aus Eigenmitteln abgelöst werden kann, denn die Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückgewährpflicht des Erhaltenen zu marktgerechter Verzinsung;

-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten i.d.R., auch dann, wenn die Versicherung nach dem Darlehensvertragsschluss abgeschlossen wurde. Schwierig kann es u.U. werden, wenn es sich um einen Immobilienkredit handelt.

-die Beauftragung eines weiter entfernt sitzenden Rechtsanwaltes ist kein Problem.

Wenn Sie also Ihre Situation verbessern, aber auch kein übertriebenes Risiko eingehen wollen, helfe ich gerne.

Gruß an die Mitglieder,

Schweers