Liebe Forum-Mitglieder!

Einige von Euch wissen's bestimmt schon, aber einige vielleicht doch nicht: Sollte Euer Darlehensvertrag Wertermittlungs- bzw. Schätzkosten enthalten (in meinem Fall waren es 250,- Euro), so könnt Ihr Euch dagegen mit Erfolg wehren. Auch wenn der Vertrag bereits vor einigen Jahren unterzeichnet wurde! Hier sind die Hinweise auf entsprechende Gerichtsbeschlüsse: OLG Celle, 13 W 49/10, OLG Düsseldorf, I-6 U 17/09; LG Stuttgart, 20 O 9/07; LG Düsseldorf, 12 O 335/07.

Als ich davon erfahren habe, habe ich gleich die Deutsche Bank angeschrieben und die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Schätzkosten verlangt. Mein Brief wurde allerdings anfangs schlichtweg ignoriert. Erst nachdem ich mich bei der BaFin beschwert hatte, kam der Stein ins Rollen, und ich habe die 250,- Euro zurückbekommen.

Sollte also Euer Darlehensvertrag ebenfalls Schätzkosten enthalten, ist es nie zu spät, dies zu beanstanden!

Beste Grüße und viel Erfolg!