Fragen zur möglichen restsummen Auszahlung

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  1. Avatar von pinchen
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    Standard Fragen zur möglichen restsummen Auszahlung

    hallo wir haben uns für einen Hauskauf entschieden und ich habe jetzt noch eine Fragen die mir vlt. jemand erklären kann.

    Die Summe der Finanzierung beläuft sich auf 281T€ bzw. 50T KFW 231T Bank
    zusätzlich 10T Sonderausstattung. Also Gesamt 291T
    Bei den Gesprächen mit dem Bauträger kam jetzt raus das wir nur ca 4T an Sonderausstattungen benötigen.
    Ich Frage mich jetzt was mit dem Rest passiert.
    Werden die 6T ausgezahlt und können wir diese zusätzlich für zb. den Erwerb einer Küche investieren ?
    Verlangt die Bank über diese Sonderausstattung gesondert eine Rechnung ?

    Vielen Dank schon mal im Voraus
    Grüße vom Pinchen.

  2. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Fragen zur möglichen restsummen Auszahlung

    Die Bank wird eine genaue Aufstellung über die Zusammensetzung des Kaufpreises inklusiv Sonderausstattung erwarten. Ggfs. können Sie die Differenz durch Auftragsbestätigungen für wertsteigernde Maßnahmen in Eigenregie bestätigen.

  3. Avatar von pinchen
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    Standard AW: Fragen zur möglichen restsummen Auszahlung

    schon mal Danke.

    Die Frage ist was passiert wenn man keine mehr nachreichen kann, weil man keine hat.
    Könnte man sich dann eventuell mit der Bank einigen auf Auszahlung.
    Diese ganze Rückabwicklung über den Betrag ist doch sicherlich aufwendig.
    Und es sind ja keine 20T oder 30T ,sondern nur 6T€
    Und was könnten wertsteigernde Maßnahmen sein. Zählt eine Couch zu einer wertsteigernde Maßnahmen.

    Zahlt Die Bank die Rechnung schon bei einer Auftragsbestätigung ?
    Wäre dann nicht die Gefahr das die Auftragsbestätigung vom Käufer zurückgezogen werden könnte.

  4. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Fragen zur möglichen restsummen Auszahlung

    Bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung einer Firma wird die Bank im Gegensatz zu einem Angebot davon ausgehen, dass dieser Auftrag fest ist.
    Wertsteigernde Maßnahmen sind fest eingebaute Dinge, die nicht einfach fortgenommen werden könnne. Eine Couch gehört sicherlich nicht dazu.
    Ggfs. kann Ihnen der Bauträger behilflich sein.

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