Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

+ Antworten
7Antworten
  1. Avatar von Tivoli
    Tivoli ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    23.02.2015
    Beiträge
    14
    Danke
    1

    Standard Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung > 3 Jahre?

    Wir haben im Jahr 2005 eine selbstgenutzte Eigentumswohnung gekauft und finanziert. Mitte 2011 wurde diese verkauft und eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 12.500€ an die Bank gezahlt.

    Die Widerrufsbelehrung ist offensichtlich fehlerhaft formuliert gewesen.

    Besteht aktuell noch eine Möglichkeit das ganze zu widerrufen oder greift hier die 3-jährige Verjährungsfrist, beginnend ab dem 31.12. des Jahres in dem die Zahlung geleistet wurde? Genauere Infos zu dieser Frist habe ich nicht gefunden, jedoch wurde sie in diversen Berichten im Internet erwähnt.

  2. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.12.2013
    Beiträge
    139
    Danke
    64

    Standard AW: Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung > 3 Jahre?

    Zitat Zitat von Tivoli
    Wir haben im Jahr 2005 eine selbstgenutzte Eigentumswohnung gekauft und finanziert. Mitte 2011 wurde diese verkauft und eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 12.500€ an die Bank gezahlt.

    Die Widerrufsbelehrung ist offensichtlich fehlerhaft formuliert gewesen.

    Besteht aktuell noch eine Möglichkeit das ganze zu widerrufen oder greift hier die 3-jährige Verjährungsfrist, beginnend ab dem 31.12. des Jahres in dem die Zahlung geleistet wurde? Genauere Infos zu dieser Frist habe ich nicht gefunden, jedoch wurde sie in diversen Berichten im Internet erwähnt.
    Also 3 jährige Verjährungsfrist gibt es hier nicht.
    Entweder die Frist der gültigen WRB fing an zu laufen -> 14 Tage
    Oder die Frist der ungültigen WRB fing nicht an zu luafen -> Ewiges Recht zur Rückabwicklung

    im zweiten Fall könnte Gläubiger höchstens Einrede der Verwirkung stellen. Daher google mal nach Widerrufsbelehrung Urteil Verwirkung.
    3 Jahre erscheint mir noch recht kurz. Ab 6-7 Jahre könnte man evtl. von Verwirkung sprechen.

    Bin allerdings kein Verwirkungsexperte. Aber Du solltest Dir wenigstens die Mühe machen und den kompletten Post "Widerrufsjoker - Erfahrungen"

    mal durchzugehen, da dazu auch schon viel geschrieben wurde.

  3. Avatar von Tivoli
    Tivoli ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    23.02.2015
    Beiträge
    14
    Danke
    1

    Standard AW: Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

    Danke für die Einschätzung.

    Den Thread hatte ich im Vorfeld natürlich schon gesehen und auch größtenteils (was bei fast 1.800 Antworten gar nicht so einfach ist) überflogen. Eine Antwort auf meine spezielle Frage mit der 3-jährigen Verjährung habe ich dort allerdings nicht finden können, so dass ich dieses Thema hier neu eröffnet hatte.

  4. Avatar von Texis
    Texis ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.02.2015
    Beiträge
    268
    Danke
    151

    Standard AW: Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,

    wie sich unter anderem aus dem Thread des User "eugh" ergibt, gibt es immer mehr Gerichtsentscheidungen, die eine Verwirkung annehmen. Letztich ist aufgrund der schieren Masse an Verfahren natürlich zu erwarten, dass es für fast jede Ansicht ob und wann Verwirkung vorliegt, das ein oder andere Urteil ergehen wird.

    Sofern Sie schreiben Sie haben Mitte 2011 das Darlehen abgelöst, würde eine Verjährung (auf die es natürlich nicht direkt ankommt) ab dem 31.12.2011 zu laufen beginnen und damit zum 31.12.2014 abgelaufen sein(so wie ich den § 199 BGB lese).

    Meiner Vermutung nach wird die Rechtsprechung dazu tendieren Rückforderungansprüche, die nach der regelmäigen Verjährung geltend gemacht werden, als verwirkt anzusehen. Dies deshalb, weil nach der Verjährung normalerweise niemand mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen rechnen muss.

    Es gibt ja schon Urteile, die von Verwirkung im laufenden Vertrag ausgehen.

    Letztlich hängt es vom Gericht ab wo man klagt. Bezweifel, dass die Bank sich aussergerichtlich auf eine Einigung einlassen wird. Immer eine persönliche Abwägung, ob ein Vorgehen lohnt Kosten/Nutzen Relation eben.

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

    Zitat Zitat von Texis
    Hallo,

    wie sich unter anderem aus dem Thread des User "eugh" ergibt, gibt es immer mehr Gerichtsentscheidungen, die eine Verwirkung annehmen. Letztich ist aufgrund der schieren Masse an Verfahren natürlich zu erwarten, dass es für fast jede Ansicht ob und wann Verwirkung vorliegt, das ein oder andere Urteil ergehen wird.

    Sofern Sie schreiben Sie haben Mitte 2011 das Darlehen abgelöst, würde eine Verjährung (auf die es natürlich nicht direkt ankommt) ab dem 31.12.2011 zu laufen beginnen und damit zum 31.12.2014 abgelaufen sein(so wie ich den § 199 BGB lese).

    Meiner Vermutung nach wird die Rechtsprechung dazu tendieren Rückforderungansprüche, die nach der regelmäigen Verjährung geltend gemacht werden, als verwirkt anzusehen. Dies deshalb, weil nach der Verjährung normalerweise niemand mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen rechnen muss.

    Es gibt ja schon Urteile, die von Verwirkung im laufenden Vertrag ausgehen.

    Letztlich hängt es vom Gericht ab wo man klagt. Bezweifel, dass die Bank sich aussergerichtlich auf eine Einigung einlassen wird. Immer eine persönliche Abwägung, ob ein Vorgehen lohnt Kosten/Nutzen Relation eben.
    gibt keine Verjährung, nur Verwirkung, hier das Umstands- und Zeitmoment....

  6. Avatar von Texis
    Texis ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.02.2015
    Beiträge
    268
    Danke
    151

    Standard AW: Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

    Umstandsmoment laut Wikipedia:
    Der Verpflichtete hat sich darauf eingestellt und durfte sich darauf einstellen, der Berechtigte werde aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestandes sein Recht nicht mehr geltend machen. Das Umstandsmoment liegt mithin vor, wenn der Berechtigte unter solchen Umständen untätig geblieben ist, die den Eindruck erwecken, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wird.
    Ist der Rückforderungsanspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung aus anderen Rechtsgründen verjährt, entsteht ein Vertrauenstatbestand für die Bank, ergo sinken die Chancen mit dem Widerruf dies zu ändern enorm.
    Umstandsmoment = erfüllt
    Nichts anderes sagte mein Text aus.

  7. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,

    da ich hier erwähnt werde, möchte ich gerne noch richtig stellen, dass ich nicht den Eindruck erwecken will, dass immer häufiger Urteile eine Verwirkung (oder Verstoß gegen Treu und Glauben) sehen.

    Im Thread "Widerrufsjoker - Verwirkung" hatte ich begonnen, für Kunden positive als auch negative Urteile zu sammeln. Da dies jedoch nur einen Ausschnitt darstellt und es auch etliche außergerichtliche Vergleiche gibt, kann man daraus keinerlei Rückschluss ziehen, ob es eine Tendenz gibt. Details können dort nachgelesen werden. Da es leider im Forum unmöglich ist, eigene Beiträge auch nach längerer Zeit zu ändern/editieren, kann ich leider keine Updates in meinem ersten Beitrag dort ergänzen. Trotzdem ist jeder herzlich eingeladen, Neuigkeiten (positiv wie negativ) dort zu melden.

    Ansonsten verweise ich wie auch ducnici bereits auf die Threads "Widerrufsjoker - Erfahrungen" und "Widerrufsbelehrung unwirksam?", wobei es im letzteren konkret um die Frage geht, ob eine bestimmte WRB von anderen Usern im Forum als rechtsfehlerhaft eingeschätzt wird oder nicht.

  8. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 02.03.2019, 09:45
  2. Widerruf bei beendeten Darlehen / Vorfälligkeitsentschädigung Frage!

    Von tmeinhard im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 23.11.2016, 01:37
  3. Riester gekündigt - Rückforderung

    Von darkblue1962 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 11.12.2015, 23:51
  4. Rückforderung von Leistungen ??

    Von trommelpatrick im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 12.03.2013, 08:19
  5. Rückforderung Versicherungsleistung aus 2009

    Von 4Smokys im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.11.2012, 16:25