Rückforderung von Leistungen ??

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  1. Avatar von trommelpatrick
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    Standard Rückforderung von Leistungen ??

    Hallo,
    ich war vom 01.03.2009 bis 01.04.2009 arbeitssuchend und vorab bei der IKK GKvesichert. Übernahme der Kosten klar durch die Agentur also auch in diesem Monat versichert bei der IKK. Am 01.04.2009 berufung in das beamtenverhä. somit musste ich mich schnell Privat versichern. Am 03.04.2009 war ich beim Arzt und musste meine IKK Krankenkassenkarte vorzeigen da ich zum Zeitpunkt noch keine Übernahme bei meiner Neuen Privaten KV hatte. Zum Zeitpunkt alles kein Problem. dann ende 2011 Rückforderung von der IKK also zwei Jahre später verlangt die IKK das Geld von mir.
    Fragen: Muss ich Zahlen ? Gibt es eine Übergangsregelung bezgl der IKK ?
    Wenn ich zahlen muss brauch ich die Original Rechnungen da ich die dann bei der PKV bzw. bei meiner Beihilfe einreichen muss. Muss die IKK mir diese zusenden. denn ob die mir diese nach fast 3 Jahren schicken können ?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Patrick

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Rückforderung von Leistungen ??

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich jetzt alles richtig verstanden habe.

    Es geht um die geforderten Kosten für den Arztbesuch vom April 2009.
    Ich vermute außerdem, dass die GKV zum 01.04.2009 gekündigt wurde
    und ein PKV-Versicherungsschutz ab dem 01.04.2009 besteht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die IKK die Arztrechnung nicht rausgibt,
    denn die wollen ja schließlich die Kosten ersetzt bekommen.

    Allerdings könnte es sein, dass die PKV diese Kosten in Höhe von 50 % nicht mehr zahlt, da hier normalerweise meist nur die Rechnungen max. des Vorjahres übernommen wird.

    Für den 2. Teil (50 %) sollte man dann auch noch die Beihilfestelle ansprechen.

    Gruß N.

  3. Avatar von trommelpatrick
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    Standard AW: Rückforderung von Leistungen ??

    Ja genau alles Richtig verstanden. Meine Frage ist aber gibt es nicht einen Monat Übergangspflicht der IKK. Ja die haben schon mal ne Kopie mitgeschickt aber die schaut halt so wie ne GKV Abrechnung aus. Die ja auch für die IKK bestimmt war. Und ob ich die bei der Beihilfe loswerde mhhm.

    Danke für die Antwort.

    Das Ding ist ja auch das die total Nerven = kommen nach 3 Jahren und dann gleich drohen mit Zwangsvollstreckung.

  4. Avatar von Finanzmann
    Finanzmann ist offline

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    Standard AW: Rückforderung von Leistungen ??

    Zitat Zitat von trommelpatrick
    Ja genau alles Richtig verstanden. Meine Frage ist aber gibt es nicht einen Monat Übergangspflicht der IKK. Ja die haben schon mal ne Kopie mitgeschickt aber die schaut halt so wie ne GKV Abrechnung aus. Die ja auch für die IKK bestimmt war. Und ob ich die bei der Beihilfe loswerde mhhm.

    Danke für die Antwort.

    Das Ding ist ja auch das die total Nerven = kommen nach 3 Jahren und dann gleich drohen mit Zwangsvollstreckung.
    Mein Sohn soll auch rd. 300 EUR aus 2009 !!! - diese Schlafhauben !!!! - zurückzahlen an die IKK, weil die Ärzte nach dem 01.04.2009 noch mit der IKK abgerechnet haben, obwohl er zum 01.04.2009 zur PKV (Vollversicherung) übergewechselt ist. Und sowohl sein IKK Kärtchen abgegeben hat als auch sich als Privatpatient bei den Ärzten bzw. deren "Vorzimmer" geoutet hat.

    Finanzmann

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